02. Flexibilität
Mittwoch, 4. November 2009 von Rechtsanwältin Katrin ReinhardtWenngleich unsere Kanzlei massenhaft mit Filesharing-Abmahnungen zu tun hat, behandelt sie jedoch jeden Mandanten flexibel ganz nach seinen individuellen finanziellen, rechtlichen und psychologischen (!) Besonderheiten. So können zwei inhaltlich nahezu identische Abmah- nungen einer Rechtsanwaltskanzlei von uns ganz unterschiedlich behandelt werden. Den Um- fang bestimmt bei uns der Mandant - ganz nach seinem Befinden.
Selbstverständlich liefern wir unseren Mandanten eine Erläuterung der möglichen Vorgehens- weisen und etwaiger Risiken.
Hinsichtlich unseres Honorars orientieren wir uns an einem Wirtschaftlichkeitsfaktor: Unser Tätigwerden für Sie sollte auch in finanzieller Hinsicht erfreulich sein, selbst dann, wenn die Geldforderung der Gegenseite vergleichsweise niedrig ist. Probieren Sie es aus und rufen Sie uns an, denn die Darstellung Ihres Sachverhalts und die Einholung eines Angebots kostet bei uns nichts.
Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
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