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01. Ist Filesharing illegal?

Dienstag, 3. November 2009 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Unter Filesharing versteht man das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerks (P2P). Zur Teilnahme an derartigen Netzwerken benötigt man sog. Filesharing-Tools, wie eMule, eDonkey, BitTorrent, LimeWire, KaZaA, Shareaza, Win MX, BearShare, RShare, BearFlix, FrostWire oder Ares. Die Daten befinden sich bei diesem Verfahren auf den Computern der einzelnen Teilnehmer und werden von dort aus an andere Teilnehmer des Netzwerks verteilt. Dabei werden die Daten von fremden Rechnern kopiert (Download) und in der Regel zeitgleich anderen Nutzern des Netzwerks zum Download zugänglich gemacht (Upload).

Filesharing ist nicht per se illegal. Jedoch kommt es häufig vor, dass beim Filesharing Urheberrechte verletzt werden, indem z.B. urheberrechtlich geschützte Musikstücke, Filme oder Software ohne Einwilligung des Urhebers an einen großen Personenkreis weitergegeben werden. Zu beachten ist, dass mit dem unerlaubten Kopieren kommerzieller Produkte ein ganz erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden entsteht, welcher unmittelbar und mittelbar Arbeitsplätze gefährdet. Die Inhaber der geschützten Werke greifen daher gegen die Nutzer solcher P2P-Netzwerke immer häufiger zu Strafanzeigen und urheberrechtlichen Abmahnungen. Verschiedene Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf die Verfolgung solcher Urheberrechtsverstöße spezialisiert und sind bundesweit tätig.

Nicht jede Filesharing-Abmahnung ist berechtigt; nicht jeder geforderte Schadensersatz angemessen. In vielen Fällen ist den Inhabern von Internetanschlüssen nicht einmal bewusst, dass über ihren Anschluss, etwa von Kindern oder Gästen, Filesharing betrieben wird. In anderen Fällen, beispielsweise bei dem - im verbotenen Filesharing anteilsmäßig führenden - Download pornographischer Filme, ist dem Betroffenen die legale Beschaffung und umso mehr das Ertapptsein peinlich. Tatsächlich teilt ein Nutzer insoweit lediglich das Schicksal einer Vielzahl anderer Internetuser.

Für die Betroffenen einer solchen Abmahnung ist es in jedem Falle empfehlenswert, selbst einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der standesrechtlich zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet ist. In den meisten Fällen eines tatsächlichen Rechtsverstoßes können DR. DAMM & PARTNER auf Grund ihrer einschlägigen Erfahrung effektive Hilfe anbieten und die Angelegenheit gleichermaßen vorteilhaft wie “geräuschlos” für den Mandanten auflösen, soweit dies gewünscht wird. In Fällen unberechtigter Inanspruchnahme setzen wir die Rechte unserer Mandanten dagegen konsequent durch.

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Rufen Sie uns bitte an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (Link: Kontakt).

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]
E-Mail: info[at]damm-legal.de
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