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03. Kosten (Filesharing)

Mittwoch, 4. November 2009 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Die Kosten eines Filesharing-Mandats bestehen aus

a. den Rechtsanwaltskosten der Gegenseite
b. dem Schadensersatz für die Ermittlung des behaupteten Urheberrechtsverstoßes
c. dem Schadensersatz für die Nutzung eines Werks ohne dazu berechtigt gewesen zu sein
d. dem sonstigen Schadensersatz
e. ggf. den Rechtsanwaltskosten Ihres Rechtsanwalts/Ihrer Rechtsanwältin (Einschaltung empfehlenswert!)

Bitte beachten Sie dabei, dass vorgenannte Kosten einen geringen Bruchteil dessen betragen, was Ihnen an Vertragsstrafen drohen, wenn Sie gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen oder nichts tun und mit einem gerichtlichen Verfahren überzogen werden. Unsere Kosten sind im außergerichtlichen Bereich deutlich geringer als bei Beginn eines gerichtlichen Verfahrens.

Wenn Sie abgemahnt worden sind, sollten sie uns umgehend anrufen oder per E-Mail kontaktieren (Link: Kontakt).

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]
Mail damm[at]damm-legal.de
Web www.damm-legal.de

Bürozeiten:
Montag - Freitag
09.00 - 13.00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Telefonische Beratung ohne Terminabsprache
Bürotermine nur nach Vereinbarung

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