03. Kosten (Filesharing)
Mittwoch, 4. November 2009 von Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Kosten eines Filesharing-Mandats bestehen aus
a. den Rechtsanwaltskosten der Gegenseite
b. dem Schadensersatz für die Ermittlung des behaupteten Urheberrechtsverstoßes
c. dem Schadensersatz für die Nutzung eines Werks ohne dazu berechtigt gewesen zu sein
d. dem sonstigen Schadensersatz
e. ggf. den Rechtsanwaltskosten Ihres Rechtsanwalts/Ihrer Rechtsanwältin (Einschaltung empfehlenswert!)
Bitte beachten Sie dabei, dass vorgenannte Kosten einen geringen Bruchteil dessen betragen, was Ihnen an Vertragsstrafen drohen, wenn Sie gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen oder nichts tun und mit einem gerichtlichen Verfahren überzogen werden. Unsere Kosten sind im außergerichtlichen Bereich deutlich geringer als bei Beginn eines gerichtlichen Verfahrens.
Wenn Sie abgemahnt worden sind, sollten sie uns umgehend anrufen oder per E-Mail kontaktieren (Link: Kontakt).
Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
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