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04. Der Wert von Foren

Mittwoch, 22. Oktober 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Es existieren zahlreiche Foren, die sich mit Thema Abmahnung befassen. Sie werden in der Regel aller Fälle mit lauterer Absicht, erheblicher persönlicher Motivation und ehrenamtlichen Engagement der Betreiber geführt. Solche Foren sind grundsätzlich zu begrüßen. Sie ersetzen allerdings in nahezu keinem Fall den Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt, wenn in der Notlage kurzfristig an Geldern und Handlungsfreiheit gerettet werden soll, was noch zu retten ist.

a. Mitglieder

Die in den Foren erteilten rechtlichen Hinweise und Ratschläge werden eher überwiegend von Laien erteilt, die mehr oder minder leidvolle Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklagen und Annexansprüchen (z.B. Schadensersatzforderungen) gemacht haben. In einigen Fällen sind die erteilten kostenlosen Ratschläge von hervorragender Qualität; in anderen Fällen führen die gut gemeinten Ratschlägen mangels Fach- und Sachkenntnis voreilig und ohne Not nur zu einer Vergrößerung des entstandenen Schadens. Das Ergebnis hängt vom Zufall ab. So hält sich in Foren hartnäckig der Irrtum, dass eine Vielzahl von inhaltsgleichen Abmahnungen die Rechtsmissbräuchlichkeit der aus einem solchen Abmahnungs-Konvolut stammenden Abmahnung belege und dementsprechend wird ebenso händeringend wie überwiegend nutzlos nach weiteren Abmahnopfern gesucht, die zur Aussage bereit sind. In der Zwischenzeit kann dann gegen den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, welche den finanziellen Schaden oft vervielfacht.  Das Argument der “rechtsmissbräuchlichen Abmahnung” findet vor Gericht nur selten Gehör. Da sich der Abmahner das örtlich zuständige Gericht mit der für ihn günstigen Rechtsprechung nahezu frei aussuchen kann (”fliegender Gerichtsstand”), ist die Rechtsprechung anderer Gerichte, die dem Argument der “Rechtsmissbräuchlichkeit” Aufwendung schenken, nutzlos. Unsere Empfehlung lautet daher, und erklärtermaßen eigen- wie fremdnützig, sich alsbald durch einen fachlich erfahrenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so lange innerhalb bestehender Fristen noch brauchbare Ergebnisse erzielt werden können.

b. Betreiber

Die Führung eines solchen Abmahn-Forums ist für den Betreiber nicht selten mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Der Betreiber hat für die Einhaltung geltenden Rechts zu sorgen und wird mitunter selbst als “Störer” für falsche Tatsachenbehauptungen oder zumindest als “Mitstörer” z.B. für Schmähungen der Abmahner oder Abmahnanwälte durch Forums-Mitglieder verantwortlich gemacht. In diesen Fällen kann den Betreiber eine nicht unerhebliche Kostenlast treffen, die von den vom Forum begünstigten Foren-Mitgliedern nur in den seltensten Fällen solidarisch übernommen werden.

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDr. Damm & Partner
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Übersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema “Abmahnungsmissbrauch”:

01. Der Rechtsmissbrauch
02. Gebühreninteresse
03. Kostenbelastung zur Wettbewerbsstörung
04. Empfehlung
05. Deckelung der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverstößen

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