FAQ: Ratgeber für Softwareentwickler zu US-Softwarepatenten

veröffentlicht am 13. Juli 2011

Viele Softwareentwickler haben ein nur rudimentär ausgeprägtes Gespür für das Softwarerecht. Einen Rechtsanwalt benötigt erst, wer das in Ruinen liegende Softwareprojekt partout nicht mehr zu reanimieren vermag. Nunmehr haben die Betreiber des Debian-Projekts mit freundlicher Unterstützung der Anwälte des Software Freedom Law Center (SFLC) einen Hilfe-zur-Selbsthilfe-Ratgeber zu Softwarepatenten veröffentlicht (hier), worauf Golem hinweist. Dieser soll offensichtlich als erste Orientierungshilfe dienen. Zu beachten ist, worauf die Betreiber ausdrücklich hinweisen, dass die FAQ-Liste lediglich das US-amerikanische Recht im Auge hat. Dies ist allerdings schon einmal ein wesentlicher Fortschritt, da in den USA den Softwarehäusern durch Patentklagen Dritter zweifellos die höchsten finanziellen Schäden drohen. Die Rechtslage in anderen Staaten kann sich daher anders darstellen. Wer es genau wissen möchte / muss, fragt einen Rechtsanwalt für IT-Recht. Wir helfen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (Kontakt).

Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte

Senke 13
22393 Hamburg
Telefon 040/35716-904
E-Mail: info[at]damm-legal.de


Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
E-Mail: info[at]damm-legal.de

I