Doreen Kruse aus Dortmund, als Rechtsanwältin zugelassen seit dem 03.11.2006, nimmt unseren Mandanten auf Unterlassung und dergl in Anspruch. Dieser habe das Werk „Gluhar v Kino“ ihrer Mandantin, der Studija Monolit (GmbH nach russischem Recht), urheberrechtswidrig genutzt und möge für deren Rechtsverfolgungskosten und angemessenen Schadensersatz in Höhe von ca. 1.000 EUR aufkommen. Zum vollen Beitrag.
Filesharing: Die Russen kommen!
veröffentlicht am 28. September 2010