Filesharing: Herr P-P-Präsident, die Presseerklärung der DigiProtect zum Kornmeier-Fax!

veröffentlicht am 20. November 2009

Dem ein oder anderen Leser mag der Spruch „Herr P-P-Präsident, de Woosch.“ (Herr P-P-Präsident, die Wurst!) aus dem Puppenspiel des Kölner Hänneschen-Theater bekannt sein, welches den Sitzungskarneval parodiert (JavaScript-Link: Wikipedia). Auch die jüngsten Ereignisse um das sog. „Kornmeier-Fax“ (Link: Fax) beginnen langsam, aber sicher karnevaleske Züge aufzuweisen. Nachdem das offenherzige Fax über diverse Foren Verbreitung fand und die Branche der abmahnenden Kanzleien bereits fürchtet, in den DigiProtect-Strudel gezogen zu werden, taucht nunmehr eine – wir können uns nicht entscheiden, ob pro- oder reaktive – Presseerklärung der Firma DigiProtect auf, die alles im Reinen sieht (JavaScript-Link: Presseerklärung). Verlinkt wird die Presserklärung übrigens vom Kollegen Stadler. Auffällig an der Presseerklärung ist, dass die Herkunft des Faxes von DigiProtect eher flüchtig angezweifelt wird („dem Anschein nach“, „nicht weiter zu qualifizierender Vorgang“), der Grundtenor der Erklärung jedoch im Ergebnis darauf hinausläuft, das Ansinnen sei grundsätzlich rechtmäßig und Filesharing-Piraten hätten kein Anspruch auf Pardon. Zitat:

2. … Ganz offensichtlich verfolgen Teile der Öffentlichkeit damit das Ziel, mittels einer Debatte um angeblich überhöhte Gebühren einen rechtsfreien Raum zu schaffen, worin Piraterie weiterhin stattfinden kann.

3. Niemand wird ernsthaft verkennen bzw. leugnen wollen, dass der beschriebene massenhafte Rechtsbruch, begangen durch illegales Down- und Uploaden von urheberrechtlich geschützten Erzeugnissen im Internet, einen kapitalen Schaden auf Seiten der Rechteinhaber nach sich zieht. Weiterhin wird zuerkannt werden müssen, dass erst aufgrund der stattfindenden Abmahnpraxis die Vielzahl rechtswidriger Musik-, Film- und Softwareangebote im Internet deutlich zurückgegangen ist.“

Das klingt nach heftigsten Ablenkungsmanövern. PR-technisch sind die wohl nicht zu beanstanden. Aber die Aussage „Die von uns mandatierten Anwaltskanzleien liquidieren ihre Kosten und ihr Honorar in jedem Fall in einwandfreier Form gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen.“ können wir angesichts des Faxes, wenn dessen Originalität feststeht, nicht mehr nachvollziehen. Und was will man uns damit überhaupt sagen: Wir kennen kein Gesetz – daher können wir es auch nicht brechen? WIR sind das Volk – für uns gilt die lex digiprotectus? Hier droht die nächste Presseerklärung.

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