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Filesharing: Ist ein von der Kanzlei Nümann + Lang bislang verwendetes Gutachten zur technischen Genauigkeit der Ermittlungssoftware ePAC unbrauchbar?

Holger Bleich hat in der Zeitschrift c’t (Heft 5 aus 2010, S. 50 - 51) unlängst einen  aufschlussreichen Artikel zum fragwürdigen Beweiswert eines Gutachtens veröffentlicht, das die Kanzlei Nümann + Lang im Bereich Filesharing-Abmahnung einsetzt. Nach Bleich soll das Gutachten den abmahnenden Rechtsanwälten dazu dienen, die fehlerfreie Funktionsweise der Software ePAC zu unterlegen, welche wiederum zur Ermittlung von illegal handelnden Filesharern eingesetzt wird. Der aufschlussreiche Artikel enthält Ausführungen dazu, dass dieses Gutachten möglicherweise gar nicht geeignet sei, eben diese Fehlerfreiheit zu beweisen. So sei der Gutachter, der die Software geprüft habe, kein öffentlich bestellter und vereidigter IT-Sachverständiger, wie dies Nümann + Lang jedoch in einer großen Anzahl Abmahnungen behauptet habe. Das Gutachten selbst stelle darüber hinaus auch keinen Beweis für die Funktionsfähigkeit der Ermittlungssoftware dar. Die in dem Gutachten gezogenen Schlussfolgerungen seien weder technisch gerechtfertigt noch logisch nachvollziehbar.

In von der Kanzlei Nümann + Lang selbst verschickten Dokumenten, die eine korrekte Erfassung von IP-Adressen belegen sollten, widersprachen sich nach den Erkenntnissen Bleichs teilweise Zeitangaben in demselben Protokollbogen. Laut Nümann + Lang würden Fehler im Protokollierungszeitraum jedoch die Funktion der Software nicht beeinträchtigen.

Für die gerichtliche Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegen Provider hat das Gutachten bislang ausgereicht. Bleich zitiert den Vorsitzenden Richter einer von 28 zuständigen Kammern des Landgerichts Köln, welche mit einer Vielzahl von Auskunftsbegehren gegen die Telekom umzugehen haben, mit der Aussage, dass das Gutachten “zur Überzeugung der entscheidenden Richter hinreichend” gewesen sei. Dies mag sich in Zukunft ändern.

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