Filesharing: Massive Abmahnungsserie der Kanzlei C-S-R für die Purzel-Video GmbH

veröffentlicht am 20. Oktober 2009

Gegenwärtig ist eine vermutlich massive Abmahnungswelle der im Filesharing-Abmahnungs-Bereich nicht unbedingt übermäßig bekannten Kanzlei C-S-R, Ettlingen, für die Purzel-Video GmbH festzustellen. Im Gegensatz zu arrivierten Abmahn-Kanzleien, die mit verhältnismäßig geringen Forderungen eine höhere Gefügigkeit der Abgemahnten zu bewirken hoffen, macht C-S-R beachtenswerterweise mit deutlich vierstelligen Forderungen auf sich aufmerksam. Diese Forderungen sind in den von uns gesichteten Fällen, soweit überhaupt berechtigt, der Höhe nach verfehlt. Angesichts der Tatsache, dass die vermeintlich heruntergeladenen Dateien Pornovideos enthalten sollen, ist die Hemmschwelle der Abgemahnten erfahrungsgemäß recht hoch, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die tatsächliche Berechtigung der Purzel-Video GmbH überprüfen zu lassen. Bekannt sind uns Abmahnung wegen vermeintlichen Down- und Uploads der Purzel-Werke „Elegant Lolita Nr. 1“, „Elegant Lolita Nr. 2“, „Purzels Triangel Nr. 2“, „Dicke Lippen – kleine Löcher Nr. 13“, „Masturbation hart Nr. 3“, „Große Schamlippen Nr. 4“. Es wird häufig übersehen, dass es selbstverständlich auch auf Seiten der Filesharer verteidigende Rechtsanwälte – wie die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER – gibt, die es mit Ottfried Fischer halten („nichts Menschliches ist mir fremd“) und für die die juristische Befassung mit illegalen Download (von Pornofilmen, Musikdateien etc.) zum nüchternen Alltag gehört.

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