Filesharing: „Operation Störerhaftung“ / Spendensammlung für Betreiberverein eines freien WLAN-Netzes

veröffentlicht am 2. Januar 2013

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Stadt Berlin hat in der Vergangenheit mit der beabsichtigten Bereitstellung eines freien WLAN-Netzes auf sich aufmerksam gemacht (hier). Der Verein Freifunk Rheinland e.V. hat in dieser Hinsicht offensichtlich Fakten geschaffen und in der Folge – trotz „Vorbeugemechanismen“ (welcher Art erschließt sich uns nicht) – fünf urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalen Filesharings erhalten. Nunmehr will man im Rahmen der „Operation Störerhaftung“ den Rechtsweg begehen, um – so eine Pressemitteilung des Vereins (hier) – „eine eindeutige Rechtssicherheit im Bezug auf die Störerhaftung in Verbindung mit freien, nicht kommerziellen Netzwerken wie dem Freifunk herzustellen.“ Hierfür benötigt man Spenden in Höhe von 10.000,00 EUR für „mind. 2 Instanzen“. Was wir davon halten? Liebe Freifunker, Ihr benötigt Geld für mindestens drei Instanzen und wir haben da gewisse Zweifel an dem Erfolg des gesamten „Musterprozesses“.

I