Unter dem unseres Erachtens inhaltlich nicht ganz zutreffenden Titel „Streaming Angebote als Mittel gegen Internet Piraterie“ berichtet der österreichische Standard über die zunehmende Popularität von Streaming-Angeboten (JavaScript-Link: Standard). Bei dieser Form der Datenübertragung werden Audio- und/oder Videodaten über das Internet empfangen und gleichzeitig wiedergegeben; der Empfänger benötigt eine spezielle Software, um derartige Angebote empfangen zu können und kann den gesendeten Inhalt ohne weiteres nicht auf seinem PC abspeichern (JavaScript-Link: Wikipedia). Eine Studie des britischen Marktforschungsinstituts Trendstream im Rahmen des Global Web Index (JavaScript-Link: GWI) habe ergeben, dass bereits 64 % der Internetnutzer Videostreams im Netz nutzten. Rund 31 % – also fast ein Drittel der Internetnutzer – sähen dabei online regelmäßig TV- und Filminhalte in voller Länge. Gleichzeitig würden 55 % der Nutzer angeben, aus Kostengründen auf illegale Downloadangebote zurück zu greifen. „Die restlichen 45 % können durch attraktive Streamingangebote zu einem legalen Konsum überredet werden“, sei Smith überzeugt (JavaScript-Link: Standard). Was wir davon halten?
Wie sollten die attraktiven Streaming-Angebote aussehen, wenn die „restlichen 45 %“ aus Kostengründen auf illegales Filesharing ausweichen? Kostenlos? Und wer wollte dann die Streamingangebote finanzieren? Hiervon ganz abgesehen: Wir halten die Streaming-Angebote für eine Quelle des „optimierten“ illegalen Downloads, indem die Daten des Streams in herkömmliche mp3-Dateien u.ä. konvertiert werden, ohne dass ein Unternehmen wie die Schweizer Logistep AG oder die ProMedia Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums mbH die IP-Adresse des jeweiligen Nutzers ohne weiteres ermitteln könnte. Janko Röttgers vom Heise-Verlag berichtete jedenfalls über diese Form des Rippings bereits am 06.07.2001 unter dem Titel „Rip this stream“ … An den Kragen dürfte es damit zukünftig denjenigen gehen, die im Internet die Streams illegal und kostenlos vorhalten, soweit dies nicht aus den faktisch nicht-justiziablen Untiefen des Internets geschieht, etwa durch einen verstrahlten Anbieter auf dem Eniwetok-Atoll.