Filesharing: Streaming-Angebote gegen Internetpiraterie? Eher nicht.

veröffentlicht am 9. Dezember 2009

Unter dem unseres Erachtens inhaltlich nicht ganz zutreffenden Titel „Streaming Angebote als Mittel gegen Internet Piraterie“ berichtet der österreichische Standard über die zunehmende Popularität von Streaming-Angeboten (JavaScript-Link: Standard). Bei dieser Form der Datenübertragung werden Audio- und/oder Videodaten über das Internet empfangen und gleichzeitig wiedergegeben; der Empfänger benötigt eine spezielle Software, um derartige Angebote empfangen zu können und kann den gesendeten Inhalt ohne weiteres nicht auf seinem PC abspeichern (JavaScript-Link: Wikipedia). Eine Studie des britischen Marktforschungsinstituts Trendstream im Rahmen des Global Web Index (JavaScript-Link: GWI) habe ergeben, dass bereits 64 % der Internetnutzer Videostreams im Netz nutzten. Rund 31 % – also fast ein Drittel der Internetnutzer – sähen dabei online regelmäßig TV- und Filminhalte in voller Länge. Gleichzeitig würden 55 % der Nutzer angeben, aus Kostengründen auf illegale Downloadangebote zurück zu greifen. „Die restlichen 45 % können durch attraktive Streamingangebote zu einem legalen Konsum überredet werden“, sei Smith überzeugt (JavaScript-Link: Standard). Was wir davon halten?

Wie sollten die attraktiven Streaming-Angebote aussehen, wenn die „restlichen 45 %“ aus Kostengründen auf illegales Filesharing ausweichen? Kostenlos? Und wer wollte dann die Streamingangebote finanzieren? Hiervon ganz abgesehen: Wir halten die Streaming-Angebote für eine Quelle des „optimierten“ illegalen Downloads, indem die Daten des Streams in herkömmliche mp3-Dateien u.ä. konvertiert werden, ohne dass ein Unternehmen wie die Schweizer Logistep AG oder die ProMedia Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums mbH die IP-Adresse des jeweiligen Nutzers ohne weiteres ermitteln könnte. Janko Röttgers vom Heise-Verlag berichtete jedenfalls über diese Form des Rippings bereits am 06.07.2001 unter dem Titel „Rip this stream“ … An den Kragen dürfte es damit zukünftig denjenigen gehen, die im Internet die Streams illegal und kostenlos vorhalten, soweit dies nicht aus den faktisch nicht-justiziablen Untiefen des Internets geschieht, etwa durch einen verstrahlten Anbieter auf dem Eniwetok-Atoll.

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