Filesharing: Zu den „alternativen“ Gefahren des Downloads von raubkopierter Software in Tauschbörsen

veröffentlicht am 15. April 2010

Der Download von raubkopierter Software aus einem P2P-Netzwerk kann unangenehme Folgen haben. Die urheberrechtliche Abmahnung des Softwareherstellers, durch Einsatz von Rechtsanwälten in der Regel sehr kostenträchtig, ist aber nur ein Risiko, dass der Filesharer eingeht. Ein ganz anderes Problem offenbart sich von Seiten Dritter, die in den Tauschbörsen ganz bewusst manipulierte Versionen populärer Software hochladen, die derart manipuliert ist, dass sie schlimmstenfalls Zugriff auf den PC des Filesharers erhalten. So weist t-online darauf hin, dass in dem Rootkit einer Windows-Kopie schädlicher Softwarecode untergebracht werden kann, der von herkömmlichen Virenscannern nicht erkannt werden kann (t-online).

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