GEMA verklagt Musikpiraten auf Nutzungsentgelt für anonym, unter der CC-Lizenz veröffentlichtes Musikstück / Wem gehört die Musik?

veröffentlicht am 29. Juni 2012

Nach einem Bericht u.a. der Piratenpartei (hier) werden die Musikpiraten e.V. (hier) wegen Nutzung eines Creative Commons-Songs von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vor dem AG Frankfurt a.M. verklagt. Die Musikpiraten hatten eine CD mit Musiktiteln veröffentlicht, die sämtlich unter der Creative Commons-Lizenz (hier) veröffentlicht worden waren. Die GEMA stellt sich bei einem der Titel (wohl exemplarisch) auf den Standpunkt, dass sie auch für diese Titel – die anonym veröffentlicht worden waren – Nutzungsentgelte fordern darf. Es handelt sich um den Titel „Dragonfly“, welcher unter dem Pseudonym „Texas Radio“ zum Wettbewerb eingereicht wurde. Dieses Pseudonym wird von den Musikern Electronico und ElRon XChile verwendet, welche nach Angaben der Piratenpartei nicht wünschen, „dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann“. Die sich stellende rechtliche Frage lautet, ob und wann die GEMA auch für solche Musiktitel die Verwertungsrechte besitzt, welche von deren Urhebern für gemeinfrei (und kostenlos) erklärt worden sind.

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