GOOGLE: Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Google u.a. wegen neuer Datenschutzerklärung ab

veröffentlicht am 6. März 2012

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach eigener Erklärung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) den Suchmaschinenbetreiber Google wegen der neuen Datenschutzerklärung am 02.03.2012 abgemahnt (hier). Insgesamt 23 Klauseln verstießen nach Auffassung des vzbv gegen geltendes Datenschutzrecht. Viele Klauseln seien nach Auffassung des Verbandes durch Begriffe wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“ zu unbestimmt formuliert oder benachteiligten den Verbraucher unangemessen. Google wurde eine Frist bis zum 23.03.2012 gesetzt, die Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings beanstandete der vzbv auch andere Klauseln, etwa zum Gewährleistungsausschluss, der nur gelte, „soweit dies gesetzlich zulässig ist“. Um zu erfahren, wann dieser Ausschluss greife, sei der Verbraucher gehalten, selbst zu ermitteln, was gesetzlich zulässig sei. Da sich Google aller Voraussicht nach nicht unterwerfen wird, wird der vzbv nach fruchtlosem Fristablauf eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erheben, dies möglicherweise aber nicht in Düsseldorf (vgl. hier). Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte Bedenken angemeldet und eine Klage in Erwägung gezogen (hier).

I