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Archiv für die Kategorie „AGB News+Recht“

OLG Thüringen: Ungewöhnlich hohe Vertragsstrafen-Verpflichtung (25.000 EUR) in einer vorformulierten Unterlassungserklärung kann unwirksam sein

Freitag, 11. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Thüringen, Urteil vom 21.03.2012, Az. 2 U 602/11
§ 307 Abs. 1 BGB

Das Thüringer OLG hat entschieden, dass die in einer vorformulierten Unterlassungserklärung geforderte Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße unwirksam sein kann, wenn diese außergewöhnlich hoch ausfällt. Vorliegend hatte die Beklagte sich zur Unterlassung der Führung einer bestimmten Firmenbezeichnung verpflichtet und dafür die vom Kläger vorformulierte Erklärung unterzeichnet. Die darin vorgesehene Vertragsstrafe von 25.000 für jeden zukünftigen Verstoß erachtete das Gericht als zu hoch. Es handele sich bei der vorformulierten Erklärung um eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Klägers, welche eine unangemessene Benachteiligung der Beklagten zur Folge hat und daher unwirksam ist. Der Anspruch des Klägers war komplett zurückzuweisen, da die unwirksame Vertragsstrafenklausel nicht auf eine wirksame reduziert werden könne. Aus den Gründen:

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OLG Braunschweig: Unwirksamkeit einer AGB-Klausel muss auch für Altverträge berücksichtigt werden

Dienstag, 8. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.12.2011, Az. 2 U 106/11
§ 1 UKlaG

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass im Wege der einstweiligen Verfügung nicht nur die zukünftige Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln untersagt werden kann, sondern auch die Berufung auf diese Klauseln bei bereits abgeschlossenen Verträgen. Mit der fortwährenden Anwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen sei wegen der großen Reichweite eine erhebliche Beeinträchtigung des Rechtsfriedens verbunden, so dass eine Interessenabwägung regelmäßig zugunsten der Unterlassungsverfügung ausfalle. Aus den Gründen:

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OLG Stuttgart: AGB-Klausel, die den Weiterverkauf eines Download-Hörbuchs untersagt, ist wirksam

Donnerstag, 26. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Urteil vom 03.11.2011, Az. 2 U 49/11
§ 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB; § 17 Abs. 2 UrhG

Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die AGB-Bestimmung eines Hörbuch-Anbieters (in Form digitaler Downloads) im Internet “Der Käufer der im Portal s. … .de angebotenen Hörbücher und sonstigen Mediendateien erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht, kein Eigentum. Der Weiterverkauf ist untersagt.” wirksam ist. Die Klausel enthalte dem Kunden weder das vor, was er nach dem objektiven Gehalt des Rechtsgeschäftes an Rechtsmacht beanspruchen könne, noch das, was nach den konkreten Umständen des Geschäfts als Leistungsprogramm zu erwarten sei. In der Bezeichnung des Erwerbers des Downloads als “Käufer” liege auch keine Täuschung über die tatsächliche Reichweite der übertragenen Rechte, die im Widerspruch zum Weiterverkaufsverbot liege. Ihm werde die mit dem „Kauf” vermittelte Rechtsmacht in der streitgegenständlichen Klausel zutreffend und klar dargestellt. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Frankfurt (Oder): Drittunterwerfung ist unbeachtlich, wenn der Verpflichtete nicht mit Sanktionen rechnen muss / AGB Reiseveranstalter

Freitag, 20. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 31.03.2011, Az. 14 O 127/09
§ 307 BGB, § 651g Abs. 1 BGB, § 651m BGB; § 8 UWG

Das LG Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass u.a. eine AGB-Klausel eines Reiseveranstalters „Preisänderungen von mehr als 10 % vom Gesamtpreis berechtigen den Reisegast zum kostenlosen Reiserücktritt innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden der Preisänderung.” unwirksam ist, da sie nicht dem gesetzlichen Leitbild entspricht (5%). Darüber hinaus sei eine bereits erfolgte Unterlassungsverpflichtung gegenüber einem Dritten bezüglich sämtlicher streitbefangener Klauseln unbeachtlich, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass aus dieser Verpflichtung keine Sanktionen zu befürchten sind. Vorliegend sei dies nach der Beweisaufnahme der Fall gewesen, so dass die Beklagte zur Unterlassung zu verurteilen war. Der Zeuge, welchem gegenüber die Unterwerfung erklärt worden sei, habe eingeräumt, mit der Abmahnung lediglich das Ziel verfolgt zu haben, einen „ernsten” Dialog mit dem Beklagten zu führen, um ihn zu “läutern”. Es sei jedoch nicht überprüft worden, ob der Beklagte sich der ihm gegenüber abgegebenen Unterlassungserklärung entsprechend verhalten habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Saarbrücken: Mobilfunkanbieter hat keinen Anspruch auf über 3.300 EUR Roaming-Gebühren

Dienstag, 17. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2012, Az. 10 S 12/12
§ 242 BGB

Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keinen Anspruch auf über 3.300,00 EUR Roaming-Gebühren hat, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor der Entstehung dieser Kosten gewarnt wurde. Dem Beklagten stehe gegen die Klägerin ein Anspruch auf Schadenersatz in gleicher Höhe wegen Verletzung von Warn-, Fürsorge- und Schutzpflichten zu, da allgemein anerkannt sei, dass in einem Dauerschuldverhältnis die vertragliche Nebenpflicht beider Vertragspartner bestehe, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen. Dazu gehöre auch, dass jeder EU-Roaming Nutzer immer dann, wenn er nach der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat erstmalig einen Daten-Roaming-Dienst nutze, unentgeltlich Informationen über den dafür geltenden Tarif erhalte, z.B. durch Versendung einer SMS oder E-Mail oder durch Anzeige per Pop-up-Fenster auf dem Endgerät. Schließlich habe der Kunde durch die Auswahl eines Flatrate-Tarifs bereits gezeigt, dass ihm daran gelegen sei, seine Kosten zu begrenzen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Köln: Kurzfristige Änderung des Prämienkatalogs eines Flugunternehmens kann unwirksam sein

Montag, 2. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az. 32 O 317/11
§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB

Das LG Köln hat entschieden, dass die kurzfristige Änderung des Prämienkatalogs für die Verwendung von so genannten “Bonusmeilen” eines Flugunternehmens unwirksam sein kann. Zwar sei die Änderung grundsätzlich zulässig, da es sich um eine freiwillige Leistung handele, jedoch müsse dem Kunden nach Treu und Glauben die Möglichkeit gegeben werden, die bis zum Zeitpunkt der Änderung angesammelten Meilen noch zu den alten Konditionen zu verwenden. Anderenfalls liege eine unangemessene Benachteiligung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Schleswig: Gebühr für Auszahlung von Restguthaben bei Prepaid-Handyverträgen unzulässig

Freitag, 30. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012, Az. 2 U 2/11
§ 307 ff BGB

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass es unzulässig ist, bei einem Prepaid-Handyvertrag in den AGB eine Gebühr für die Rückzahlung eines noch vorhandenen Guthabens bei Vertragsende zu erheben. Der Kunde wurde vorliegend per Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, 6 Euro bei Vertragsbeendigung zu entrichten, um etwaige noch vorhandene Guthaben ausgezahlt zu bekommen. Durch eine solche Klausel werde der Kunde jedoch unangemessen benachteiligt. Die Auszahlung des Restguthabens sei keine echte Leistung des Mobilfunkanbieters, da der Kunde ohnehin Anspruch darauf habe. Deshalb könne dafür kein gesondertes Entgelt verlangt werden. Des Weiteren befand das Gericht Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung und 19,95 Euro pro Rücklastschrift als überhöht, da diese den zu erwartenden Schaden weit übersteigen würden. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

OLG München: Die 40-Euro-Klausel muss nicht gesondert vereinbart werden, wenn die Widerrufsbelehrung Teil der AGB ist / Rechtsprechungsübersicht

Mittwoch, 28. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Beschluss vom 07.02.2012, Az. 29 W 212/12
§ 357 Abs. 2 S. 2 BGB

Das OLG München hat entschieden, dass die in der Widerrufsbelehrung (§ 355 BGB) zum Einsatz kommende sog. “40-EUR-Klausel” dann nicht gesondert vereinbart, also etwa als eigene Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden muss, wenn die Widerrufsbelehrung Teil der AGB ist. Die 40-EUR-Klausel lautet: „Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.” Bestätigt wurde damit die Vorinstanz (LG München I, Beschluss vom 12.01.2012, Az. 33 O 33/12), welche - dem noch schärfer urteilenden LG Frankfurt a.M. (hier) folgend - entschieden hatte: (more…)

OLG Hamm: Vollständiger Gewährleistungsausschluss auf Vorderseite eines Kaufvertrags bleibt auch bei “korrigierenden AGB” auf der Rückseite unwirksam

Freitag, 23. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2012, Az. I-28 W 3/12
§ 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein umfassender Gewährleistungsausschluss bei einem Kaufvertrag über Gebrauchtwagen (”Wird hiermit nachstehendes Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung für sichtbare und unsichtbare Mängel verkauft“) selbst dann unwirksam ist, wenn in den - einbezogenen - AGB diesbezüglich eine rechtskonforme Klausel und somit eine inhaltliche Berichtigung des Gewährleistungsausschlusses enthalten ist. Der Gebrauchtwagenverkäufer hatte auf der Vorderseite des Musterkaufvertrages darauf hingewiesen, dass “unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe Rückseite” gelten würden. In den auf der Rückseite des Musterkaufvertrag wiedergegebenen AGB fand sich sodann eine Klausel, nach welcher die vorderseitige Haftungsbegrenzung nicht für Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten sollte. Im Übrigen erläuterte die AGB-Klausel weiter: “Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie”. (more…)

OLG Hamm: Zur Unwirksamkeit von unklaren AGB-Klauseln unter Kaufleuten / Unverzügliche Mängelrüge

Freitag, 23. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2011, Az. I-19 U 139/11
§ 377 HGB; § 305 c Abs. 2 BGB

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine AGB-Klausel zwischen Kaufleuten, welche den Einwand einer verspäteten Mängelrüge ausschließt, unwirksam ist, wenn nicht zwischen offenen und verdeckten Mängeln differenziert wird. Die Klausel sei dadurch unklar und damit insgesamt unwirksam, mit der Folge, dass eine Mängelrüge bei Vorliegen der Voraussetzungen doch als verspätet zurückgewiesen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Köln: Die AGB-Klausel „Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen des Verkäufers sind dem Käufer nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen” ist im B2B-Bereich wirksam. / Auseinandersetzung mit BGH, Urteil vom 07.04.2011, Az. VII ZR 209/07

Montag, 19. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 14.03.2012, Az. 23 O 135/11
§ 14 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 2 BGB

Das LG Köln hat entschieden, dass die Klausel „Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen des Verkäufers sind dem Käufer nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen” im reinen Unternehmerverkehr (B2B) wirksam ist. Eine Nichtigkeit der Klausel ergebe sich nicht aus § 309 Nr. 3 BGB. Zwar sei das in § 309 Nr. 3 BGB formulierte Klauselverbot über § 307 BGB grundsätzlich auch im Verkehr zwischen zwei Unternehmern als konkretisierte Ausformung des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB anwendbar. Das Klauselverbot umfasse jedoch nicht solche Aufrechnungsverbotsklauseln, die unbestrittene, rechtskräftige und entscheidungsreife Forderungen ausnehmen. Die Wirksamkeit der vorliegend verwendeten Aufrechnungsverbotsklausel könne auch nicht mit Rücksicht auf die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 07.04.2011 (VII ZR 209/07) angestellten Erwägungen angenommen werden. Denn anders als in dem dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorliegenden Fall sind an den vorliegenden Verträgen auf beiden Seiten Unternehmer beteiligt, § 14 BGB. Einschlägig ist daher nicht § 309 Nr. 2 BGB, sondern lediglich § 307 BGB. Insoweit ist aber anerkannt, dass im Verkehr zwischen Unternehmern nicht nur die formularmäßige Abbedingung der Aufrechnungsmöglichkeit - mit Ausnahme rechtskräftiger, unstreitiger oder entscheidungsreifer Forderungen - möglich ist, sondern ebenso die formularmäßige Abbedingung der §§ 273, 320 BGB (vgl. BGHZ 115, 327; Palandt, BGB, § 309 Rn. 16). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

EuGH: Europarecht erlaubt Gesamtnichtigkeit eines Vertrages, der unwirksame AGB-Klauseln enthält.

Sonntag, 18. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

EuGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. C-453/10
Art. 3, 4 5, 6, 8 EU-RL 93/13

Der EuGH hat entschieden, dass sich ein angerufenes Gericht bei der Beurteilung der Frage, ob ein Vertrag, den ein Gewerbetreibender mit einem Verbraucher geschlossen hat und der eine oder mehrere missbräuchliche Klauseln enthält, ohne diese Klauseln bestehen kann, nicht ausschließlich auf die etwaige Vorteilhaftigkeit der Nichtigerklärung des betreffenden Vertrags in seiner Gesamtheit für eine der Parteien (hier: den Verbraucher) stützen kann. Das EU-Recht hindere allerdings einen Mitgliedstaat nicht daran, im Einklang mit dem Unionsrecht vorzusehen, dass ein Vertrag, den ein Gewerbetreibender mit einem Verbraucher geschlossen habe und der eine oder mehrere missbräuchliche Klauseln enthalte, in seiner Gesamtheit nichtig sei, wenn sich erweise, dass dadurch ein besserer Schutz des Verbrauchers gewährleistet werde. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Oldenburg: Gefährliche Fallen bei vorformulierten Verträgen aus dem Internet / Mangelhafter Gewährleistungsausschluss

Mittwoch, 14. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Oldenburg, Urteil vom 01.02.2012, Az. 6 O 2527/11
§ 309 Nr. 7 a und b BGB

Das LG Oldenburg hat - einer Entscheidung des OLG Oldenburg (hier) folgend - entschieden, dass vorformulierte Kaufverträge aus dem Internet, beispielsweise zum Autokauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und ein enthaltener Gewährleistungsausschluss unwirksam ist, wenn dieser keine Einschränkung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthält. So könne bei einem Autoverkauf zwischen Privatleuten der Verkäufer gewährleistungspflichtig werden, wenn er ein solches Formular verwendet habe, da der Gewährleistungsausschluss dann insgesamt unwirksam sei.

OLG Hamm: Bei Verkauf “nur an Unternehmer” muss Verkäufer die Unternehmereigenschaft des Kunden prüfen

Mittwoch, 7. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 20.09.2011, Az. I-4 U 73/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312 c BGB, § 312 d BGB, § 355 BGB, § 357 BGB, § 475 BGB

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verkäufer, der sein Angebot auf einer Internethandelsplattform wie eBay ausschließlich an Unternehmer richten will und Verbraucher ausschließen möchte, deutlich darauf hinweisen und die Unternehmereigenschaft seiner Kunden auch prüfen muss. Dies sah das Gericht als vorliegend nicht gegeben an. Das streitgegenständliche Angebot hätte eine Widerrufsbelehrung vorhalten müssen und die getroffenen Gewährleistungseinschränkungen seien unzulässig gewesen, weil davon auszugehen sei, dass sich das Angebot tatsächlich auch an Verbraucher richte. Eine Sicherstellung dahin, dass nicht in erheblichem Umfang auch an Verbraucher verkauft werde, finde gerade nicht statt und der gegebene Hinweis, dass sich dass Angebot nur an Unternehmer richte, schränke dies durch die Formulierung “grundsätzlich” selbst wieder ein. Auch sei bekannt, dass z.B. bei eBay viele Verbraucher einkaufen und diese auf Grund der technischen Gegebenheiten auch grundsätzlich nicht von der Annahme der Angebote ausgeschlossen werden können. Deshalb wäre eine Sicherstellung, dass nur Unternehmer etwas erwerben könnten, erforderlich. Wie dies auf einer Plattform wie eBay umzusetzen wäre, blieb jedoch offen. Zum Volltext der Entscheidung:

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GOOGLE: Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Google u.a. wegen neuer Datenschutzerklärung ab

Dienstag, 6. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach eigener Erklärung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) den Suchmaschinenbetreiber Google wegen der neuen Datenschutzerklärung am 02.03.2012 abgemahnt (hier). Insgesamt 23 Klauseln verstießen nach Auffassung des vzbv gegen geltendes Datenschutzrecht. Viele Klauseln seien nach Auffassung des Verbandes durch Begriffe wie „möglicherweise”, „gegebenenfalls” oder „unter Umständen” zu unbestimmt formuliert oder benachteiligten den Verbraucher unangemessen. Google wurde eine Frist bis zum 23.03.2012 gesetzt, die Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings beanstandete der vzbv auch andere Klauseln, etwa zum Gewährleistungsausschluss, der nur gelte, „soweit dies gesetzlich zulässig ist”. Um zu erfahren, wann dieser Ausschluss greife, sei der Verbraucher gehalten, selbst zu ermitteln, was gesetzlich zulässig sei. Da sich Google aller Voraussicht nach nicht unterwerfen wird, wird der vzbv nach fruchtlosem Fristablauf eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erheben, dies möglicherweise aber nicht in Düsseldorf (vgl. hier). Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte Bedenken angemeldet und eine Klage in Erwägung gezogen (hier).

LG Düsseldorf: AGB eines Telekommunikationsanbieters unzulässig, die den Verbraucher auf eine niedrigere als die gewünschte Bandbreite verweisen

Donnerstag, 9. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2011, Az. 12 O 501/10
§§ 307 ff. BGB

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass u.a. AGB eines Telekommunikationsanbieters unwirksam sind, die besagen Sollte A. mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket inkl. der ausgewählten Sprach-Extras mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten.. Nach dem Inhalt der Klausel sei sowohl ein Verständnis in dem Sinne möglich, dass die Beklagte bereits das vom Verbraucher bezogen auf einen bestimmten Leistungsinhalt abgegebene Angebot mit einem anderen Inhalt bestätige, als auch in dem Sinne, dass die Leistung bei Auftreten technischer Gründe nach der Vertragsbestätigung, also während eines laufenden Vertragsverhältnisses geändert werde. Hinsichtlich beider Verständnismöglichkeiten sei die Klausel unwirksam, da eine unangemessene Benachteiligung vorliege. Insbesondere verdeutliche die Regelung nicht, aus welchen Gründen ein “nicht zur Verfügung stehen” in Betracht komme. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Mannheim: Zur Unwirksamkeit der “Buy-out”-Klausel (”sämtliche Nutzungsrechte abgegolten”) gegenüber Journalisten

Montag, 23. Januar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Mannheim, Urteil vom 05.12.2011, Az. 7 O 442/11
§ 8 Abs. 3 Ziff. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 1 UKlaG, § 305 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Das LG Mannheim hat entschieden, dass die in den AGB eines Verlags enthaltene Buy-out-Klausel („sämtliche Nutzungsrechte […] umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt abgegolten”) gegenüber einem freien Journalisten unwirksam ist. Die beanstandete Klausel sah im Übrigen vor, dass auch hinsichtlich unbekannter Nutzungsarten eine weitere Vergütung nicht gefordert werden konnte und zudem die Ausübung eines Widerrufs nach § 31 a Abs. 1 S. 3 UrhG ausgeschlossen sei. Im Rahmen der AGB-Kontrolle sei ein etwaiges Übermaß an Rechtsübertragung in Anbetracht von § 31 Abs. 5 UrhG selbst dann einer Kontrolle zu unterwerfen, wenn die einzelnen Nutzungsarten einzeln bezeichnet seien. Eine solche Klausel sei nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Die Klausel weiche zudem in unangemessener Weise vom gesetzlichen Leitbild des § 31a Abs. 4 UrhG ab, wonach im Voraus auf die Rechte aus § 31a Abs. 1 bis 3 UrhG nicht verzichtet werden könne. Schließlich verstoße die Klausel gegen den in §§ 11 S. 2, 32, 32a, 36 UrhG niedergelegten Gedanken, dass dem Urheber eine angemessene Beteiligung an den Erträgen seines Werkes zukommen solle. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)


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