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Archiv für die Kategorie „Arzneimittelgesetz“

BGH: Werbung mit bestimmter Wirkung eines Arzneimittels auch bei Vorliegen einer Studie irreführend, wenn Studie nicht den Anforderungen eines wissenschaftlichen Belegs entspricht

Donnerstag, 25. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 06.02.2013, Az. I ZR 62/11
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 3 HWG

Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung für ein Arzneimittel irreführend ist, wenn sie sich zwar auf eine Studie stützt, diese aber nicht den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg entspricht oder die Studie auch abweichende, einschränkende Studienergebnisse nennt, auf welche in der Werbung nicht hingewiesen wird.

BGH: Auch Funktionsarzneimittel, die vom menschlichen Körper nicht aufgenommen werden sollen, sind als Arzneimittel zulassungspflichtig

Dienstag, 26. Februar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. I ZR 38/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG, § 21 AMG; § 3a HWG

Der BGH hat entschieden, dass auch ein die chirurgische ärztliche Behandlung vorbereitendes Mittel, das nicht bestimmungsgemäß dafür vorgesehen ist, vom menschlichen Körper aufgenommen zu werden (Funktionsarzneimittel) als Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG gilt. Eine entsprechende Zulassungsbeschwerde der unterlegenen Beklagten zur Klärung des Gegenteils im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des BGH lehnte der Senat ab, da die Rechtsfrage vom EuGH hinreichend geklärt sei. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Eine Versandapotheke darf keine Beratung per kostenpflichtiger Telefon-Hotline erteilen

Freitag, 22. Februar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 40/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a AMG; § 11 a ApoG

Der BGH hat entschieden, dass das Angebot einer Telefon-Hotline seitens einer Versandapotheke wettbewerbswidrig ist, wenn diese nur gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann. Apotheker müssten im Rahmen des ihnen Möglichen und Zumutbaren dafür sorgen, dass dem Kunden zur Erlangung der ihm zu erteilenden Informationen und Beratung keine Kosten entstehen, die typischerweise höher seien als die Kosten, die ihm bei einer persönlichen Beratung in einer Apotheke vor Ort entstünden. Der Verweis auf eine auch mögliche E-Mail-Beratung räumt die Wettbewerbswidrigkeit nicht aus, da diese Option für viele, gerade ältere, Kunden keine gleichgestellte Alternative sei. Zitat:

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LG Freiburg: Es liegt keine unzulässige Absprache zwischen Arzt und Apotheker vor, wenn Rezepte durch einen Dritten vermittelt werden

Mittwoch, 12. Dezember 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Freiburg, Urteil vom 31.10.2012, Az. 1 O 139/12
§ 11 Abs. 1 Satz 1 ApoG

Das LG Freiburg hat entschieden, dass keine nach dem Apothekengesetz unzulässige Absprache vorliegt, wenn ein Apotheker zur Entlassung anstehende Patienten einer Universitätsklinik mit Medikamenten beliefert, nachdem er jeweils durch eine GmbH, an der die Universitätsklinik zu 40 % beteiligt ist, eine entsprechende Anforderung durch Telefaxübermittlung des Rezepts erhalten hat. Dies gelte auch dann, wenn die Klinik zu 40 % an der GmbH beteiligt sei und eine langfristige Kooperationsabrede mit dem Apotheker geschlossen wurde. Es müsse lediglich sichergestellt sein, dass die GmbH weder mit den Ärzten der Klinik noch dem Apotheker in einer die Unabhängigkeit beschneidenden Weise verbunden sei, sondern als unabhängige Mittlerin auftrete. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Celle: Die Abgabe von Medikamenten aus ausländischen Apotheken im Inland unterliegt der inländischen Preisbindung

Mittwoch, 14. November 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2012, Az. 13 U 60/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 78 AMG; § 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 91a ZPO

Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Apotheker, der seinen Kunden einen Rabatt auf preisgebundene Arzneimittel gewährt, indem er die Medikamente aus einer niederländischen Apotheke zu einem günstigeren Preis bezieht und die Differenz dem Kunden als Warengutschein gutschreibt, wettbewerbswidrig handelt. Es komme nicht darauf an, ob die Preisgestaltung der ausländischen Apotheke zulässig ist, sondern allein darauf, dass der deutsche Apotheker die Arzneimittel beziehe und diese dann an die Kunden abgebe. Dabei sei die Preisbindung in jedem Fall zu beachten. Bei Einsparungen von 2,50 EUR bis hin zu 15,00 EUR handele es sich auch nicht um eine geringwertige (erlaubte) Beigabe. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Düsseldorf: Ein Augenarzt, der Patienten zur Nutzung seines eigenen Optikergeschäfts zwingt, handelt wettbewerbswidrig

Dienstag, 13. November 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2012, Az. 12 O 9/11
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Augenarzt, der Patienten dazu bewegt, Korrektionsbrillen im eigenen Augenoptikergeschäft zu erwerben, indem er ansonsten die Herausgabe der ermittelten Werte verweigert, wettbewerbswidrig handelt. Er setze damit den Verbraucher (Patienten) unter Druck und mindere seine Entscheidungsfreiheit. Dies geschehe in einer Weise, dass der Patient keine autonome Entscheidung mehr treffen könne, denn zur Wahl eines anderen Optikers müsste er die Refraktionsbestimmung seiner Augen von einem anderen Arzt erneut durchführen lassen, um eine korrekte Brillenverordnung zu erhalten. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Dortmund: Arztbericht über Behandlungserfolge im Internet kann unzulässige Werbung sein

Freitag, 9. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Dortmund, Urteil vom 15.05.2012, Az. 19 O 7/12
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 UWG; § 3 HWG

Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Schilderung eines Arztes auf seiner Internetseite für durch ihn erzielte Erfolge des sog. “Kiss- bzw. Kidd-Syndroms bei Säuglingen und Kindern” mit einer Behandlung durch manuelle Therapie unzulässige Werbung ist. Die Ausführungen seien irreführend, da die Bewerbung mit gesundheitsfördernden Wirkungen verboten sei, wenn diese Wirkungen wissenschaftlich umstritten seien oder wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Aussage nicht dartun könne. Beides liege hier vor. Der Einwand, bei Säuglingen oder Kleinkindern könne eine solche umfassende Studie grundsätzlich nicht erstellt werden, sei unbeachtlich, da gerade bei Werbung für Behandlungsmethoden für Kinder besonders strenge Anforderungen zu stellen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamburg: Die in der Werbung behauptete Überlegenheit eines Produkts (Arzneimittel) muss nachgewiesen sein

Donnerstag, 8. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 20.09.2012, Az. 3 U 53/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG; § 3 HWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung mit der angeblichen Überlegenheit eines Produkts im Arzneimittelbereich irreführend ist, wenn diese Überlegenheit nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Eine dafür in Bezug genommene Studie müsse die behauptete Überlegenheit darstellen können. Sei die Studie hinsichtlich ihrer Aussagekraft in Fachkreisen umstritten, sei der erforderliche Nachweis nicht erbracht. Zum Volltext der Entscheidung:

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BVerwG: Verbot der Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel ist verfassungsgemäß

Mittwoch, 31. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BVerwG, Urteil vom 18.10.2012, Az. 3 C 25.11
§ 17 Abs. 3 ApBetrO

Das BVerwG hat entschieden, dass das in der Apothekenbetriebsordnung niedergelegte Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen, nicht gegen die Verfassung verstößt. Eine entsprechende Ordnungsverfügung, die einem Apotheker untersagte, als apothekenpflichtig gekennzeichnete Arzneimittel in der Selbstbedienung zum Verkauf anzubieten, sei somit rechtmäßig ergangen. Ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit liege  nicht vor, da Gründe des Gemeinwohls (sachgerechte Information von Kunden, keine unkontrollierte Abgabe) für das Verbot sprechen. Der Verweis auf den Versandhandel sei kein Argument, da die Abgabe von apothekenpflichtigen Mitteln auch hier der Kontrolle unterliege und faktisch keine Selbstbedienung darstelle. Zur Pressemitteilung Nr. 102/2012:

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OVG Rheinland-Pfalz: “Rezeptprämien” von Apotheken in Form eines Gutscheins sind unzulässig

Donnerstag, 18. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2012, Az. LBG-H A 10353/12
AMG

Das OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Gewährung von “Rezeptprämien” (für die Einlösung eines Rezepts bekommt der Kunde pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen Einkaufsgutschein im Wert von 1 Euro geschenkt) durch Apotheken eine Berufspflichtverletzung darstellt. Zwar sei der Verstoß wettbewerbsrechtlich als geringfügig zu betrachten (s. Urteil des BGH, hier und des OLG Thüringen, hier), berufsrechtlich müsse jedoch der Schutz vor einem ruinösen Preiswettbewerb gewährleistet werden. Würden die Preisbindungsvorschriften in einer Vielzahl von Fällen nicht mehr eingehalten, könne dies nicht mehr gewährleistet werden, so dass sich zwar der Einzelfall als geringfügig darstelle, die Gesamtbetrachtung eine berufsgerichtliche Maßnahme jedoch rechtfertige.

OVG Lüneburg: Für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein Bonus von 1 Euro pro Medikament durch eine Versandapotheke nicht zulässig

Donnerstag, 27. September 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.08.2012, Az. 13 ME 142/12
§ 69 Abs. 1 S. 1 AMG 1976, § 78 AMG 1976; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die Gewährung eines Rabatts von einem Euro für jedes bestellte verschreibungspflichtige Medikament durch eine Versandapotheke unzulässig ist. Eine von der der Apothekerkammer erlassene Untersagungsverfügung ist rechtmäßig. Es liege ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung vor. Die Eingriffsschwelle sei überschritten, es könne nicht von einer geringwertigen Kleinigkeit ausgegangen werden. Angesichts von 500.000 Versandkunden sei eine Vielzahl konkurrierender Marktteilnehmer von diesem Angebot betroffen. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Eine Internetapotheke in der EU, die auch nach Deutschland liefert, hat die deutsche Arzneimittel-Preisbindung zu beachten

Samstag, 25. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 22.08.2012, Az. GmS-OGB 1/10
§ 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV, § 73 Abs. 1 S.1 Nr. 1a AMG

Der BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 135/12 vom 22.08.2012 entschieden, dass auch EU-Versandapotheken der deutschen Arzneimittelpreisbindung unterliegen. Die klagende Partei hatte argumentiert, Festpreise dienten der Abwehr von Gefahren für den Patienten. Wenn der Patient erst einmal Preise vergleiche, könne unter Umständen mit der Behandlung erst später begonnen werden. Was wir davon halten? Wenn man davon ausgeht, dass der Preisvergleich von den Patienten mit amtlicher Geschwindigkeit durchgeführt wird, könnte den Bedenken der Klägerin noch Rechnung getragen werden; im Übrigen ist dieses “Argument” natürlich Unsinn: Ein Preisvergleich findet heute anhand unzähliger Preissuchmaschinen binnen Sekunden statt und auch die Anrufe, bei drei oder vier Apotheken, führt nicht im Entferntesten dazu, dass “mit der Behandlung erst später begonnen werden” kann. Die deutsche Rechtslage, die demnächst mit einer Ergänzung des Arzneimittelgesetzes zementiert werden soll, widerspricht unseres Erachtens diametral der europäischen Rechtslage (vgl. Art. 28 - 30 EGV). Die Ankündigung des Europäischen Verbandes der Versandapotheken, in dieser Angelegenheit die EU-Kommission anzurufen (hier), ist daher nur zu verständlich und erfolgt vor dem Hintergrund von Art. 27 lit. b EGV. Eine die Regulierung rechtfertigende Ausnahme nach Art. 30 S. 1 EGV sollte nicht vorliegen, da allein die Preisbindung nicht, jedenfalls nicht effektiv dem “Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen” dienen kann; eher im Gegenteil. Zum Volltext der Pressemitteilung: (more…)

LG Wiesbaden: Der Versandpartner einer Apotheke darf nicht den Eindruck des Direktvertriebs von Arzneimitteln erwecken

Donnerstag, 28. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Wiesbaden, Urteil vom 07.12.2011, Az. 11 O 29/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 43 AMG, § 11a ApoG

Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel nur durch Apotheken erfolgen darf. Zwar dürfe sich der Apotheker für den Versand solcher Arzneimittel eines Logistik-Unternehmens bedienen, jenes dürfe allerdings nicht den Anschein erwecken, selbst die Arzneimittel zu vertreiben. Im letzteren Fall liege ein nicht erlaubtes In-den-Verkehr-bringen von Arzneimitteln durch Dritte vor. Dies sei auch dann der Fall, wenn das Drittunternehmen durch seine Werbung den Eindruck erwecke, dass Arzneimittel direkt dort bestellt und erworben werden könnten. Dies würde der gesetzlich vorgesehen Alleinverantwortlichkeit der Apotheken zuwider laufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Öffentliche Information über verschreibungspflichtige Arzneimittel, die keinem Werbeziel dient, ist erlaubt

Dienstag, 17. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 223/06
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 10 Abs. 1 HWG

Der BGH hat entschieden, dass auf einer Internetseite für jedermann zugängliche Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel erlaubt sind, soweit dies die genaue und vollständige Wiedergabe der Produktpackung, der Beschreibung der Indikation und der Gebrauchsinformation beinhaltet und keinem Werbeziel dient. Zu diesem Ergebnis gelangte der Senat nach Vorlage an den EuGH. Seien diese Voraussetzungen erfüllt, handele es sich nicht um einen Verstoß gegen das in § 10 Abs. 1 HWG bestimmte Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Auf Arzneimittel aus dem Ausland darf teilweise Rabatt gewährt werden

Dienstag, 24. Januar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 12.01.2012, Az. I ZR 211/10
§ 73 Abs 1 Satz 1 und 1a AMG

Der BGH hat entschieden, dass die Gewährung eines Rabatts auf Arzneimittel, die aus dem Ausland bezogen werden, teilweise zulässig ist. Dies gelte jedoch nur für nicht verschreibungspflichtige und damit preisgebundene Medikamente. Bezüglich letzterer ist eine Rabattgewährung zu untersagen. Im Übrigen liege jedenfalls nach Ansicht des Senats kein Verstoß gegen das Verbringungsverbot (nach dem zulassungspflichtige Arzneimittel nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland eingeführt werden dürfen) vor, da die verklagte Apothekerin zwar die Medikamente aus Budapest beziehe, diese jedoch über ihre eigene inländische Apotheke abgebe. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 5/2012:
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BGH: Erlaubnis für Versand von Arzneimitteln gilt auch für selbst hergestellte Medikamente des Apothekers

Montag, 26. September 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 129/09
§ 4 Nr. 11 UWG; 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG, § 43 Abs. 1 S. 1 AMG

Der BGH hat entschieden, dass die Erlaubnis für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel sich auch auf vom Apother selbst hergestellte Mittel, so genannte Defekturen (= im Voraus hergestellte Arzneimittel) erstreckt. Dies sei von der Regelung “im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs” erfasst. Im Übrigen sehe die gesetzliche Regelung für den Versandhandel mit Defekturarzneimitteln keine Beschränkung auf einen bestimmten räumlichen (Einzugs-)Bereich vor. Zum Volltext der Entscheidung:
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OLG Stuttgart: Skonto eines Apothekers auf Privatrezepte und Rezeptgebühren unzulässig

Mittwoch, 14. September 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2011, Az. 2 U 21/11
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 HWG; § 4 Nr. 11 UWG

Das OLG Stuttgart hat auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es einem Apotheker nicht erlaubt ist, 3 % Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren zu gewähren. Die Gewährung eines Skonto sei nach Auffassung des Gerichts ein Barrabatt, welcher jedoch bei rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln sowie der Rezeptgebühr ausgeschlossen sei. Zu dieser Schlussfolgerung gelangte das Gericht im “erst recht”-Wege: Wenn bereits die Gewährung von Bonuspunkten die Arzneimittelpreisverordnung verletzte (vgl. BGH), müsse dies bei einer unmittelbaren Reduzierung des zu zahlenden Preises erst recht gelten. Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen, da die Zulässigkeit von Barrabatten noch nicht höchstrichterlich geklärt sei.


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