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Archiv für die Kategorie „Domains News+Recht“

LG Hamburg: Kein fliegender Gerichtsstand für Domainstreitigkeiten

Samstag, 18. Juni 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Hamburg, Beschluss vom 09.06.2010, Az. 303 O 197/10
§ 32 ZPO; § 12 BGB

Das LG Hamburg hat entschieden, dass sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts im Falle einer Unterlassungsklage nicht nach dem sog. “fliegenden Gerichtsstand” richtet, wenn sich diese gegen die Benutzung und Löschung einer Domain mit der Begründung richtet, dass dies die Namensrechte (§ 12 BGB) der Klägerin verletze. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Frankfurt a.M.: Lehnt die DENIC ihre Eigenschaft als Drittschuldner bei einer Domainpfändung ab, kann sie auf Schadensersatz haften

Mittwoch, 15. Juni 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.05.2011, Az. 2-01 S 309/10
§ 840 Abs. 1 ZPO

Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die DENIC eG im Rahmen einer Domainpfändung als Drittschuldnerin im Sinne des § 840 Abs. 1 ZPO haften kann, wenn sie ihre Drittschuldnereigenschaft unberechtigt ablehnt, die betreffende Domain löscht und damit zulässt, dass diese Domain auf einen Dritten übertragen wird. Vorliegend umfasste die Pfändung ausweislich des Wortlauts des Pfändungsbeschlusses nicht die Inhaberschaft an der Domain, sondern lediglich den aus dem Domainvertrag sich ergebenden Anspruch auf Nutzung dieser Domain. Dies sei aber ausreichend, urteilte die Kammer: “… die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs [bezeichne] auch ausdrücklich die „schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber einer Internet-Domain gegenüber der DENIC oder einer anderen Vergabestelle zustehen” als ein Vermögensrecht im Sinne des Abs. 1 ZPO, woraus jedenfalls inzident folgt … ‚ dass die Beklagte Drittschuldnerin ist. Im Übrigen wird dies auch von dem vom Kläger zur Akte gereichten Rubrum dieser Entscheidung untermauert, in dem die Beklagte auch ausdrücklich als Drittschuldnerin bezeichnet wird. Für die Stellung der Beklagten als Drittschuldnerin spricht ferner, dass Voraussetzung der Auskunftspflicht des § 840 ZPO lediglich die - hier vorliegende - formell wirksame Zustellung des Pfändungsbeschlusses ist. Darauf, ob die gepfändete Forderung tatsächlich besteht, kommt es indes nicht an.” Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Übermittelt Provider unberechtigte “KK”-Anträge an die DENIC, greift er rechtswidrig in den Geschäftsbetrieb des Domaininhaber ein / Abmahnung

Mittwoch, 8. Juni 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.05.2010, Az. 6 U 65/09
§ 823 Abs. 1 BGB

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden dass ein Provider, der mehrere “KK”-Anträge eines seiner Kunden auf Übertragung von Domains - entgegen dem Willen der jeweiligen Domaininhaber - an die DENIC weiterleitet, mit der Folge, dass der Provider kurzfristig Inhaber der Domains wird, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. In dem Verhalten ist ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des “entrechteten” Domaininhabers zu sehen. Zugleich deutete der Senat jedoch an, dass das erforderliche Verschulden des Providers ausgeschlossen sei, wenn es sich um einen „normalen” Auftrag gehandelt hätte, also lediglich ein Einzelauftrag für eine einzelne Domain gestellt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Düsseldorf: Hoher Preis kein Hinweis auf Domaingrabbing / Schutz von Unternehmensnamen

Samstag, 4. Juni 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2011, Az. 38 O 92/09
§§ 15 Abs. 4, Abs. 5 MarkenG; §§ 3; 4 Nr. 10 UWG; § 826 BGB

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass allein der Umstand, dass für die Überlassung einer Domain ein hoher Geldbetrag gefordert wird, für die Annahme eines sittenwidrigen Domaingrabbings nicht ausreicht. Der Verkauf auch kurzfristig freigewordener Domains sei ein gängiges Geschäftsmodell. Die Domainbezeichnung betreffe hier nicht den Namen einer natürlichen Person oder bekannten Firma sondern eine geografische Herkunftsangabe. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Geparkte Domain verstößt gegen fremde Markenrechte, wenn von dieser auf Produktangebote von Wettbewerbern des Markeninhabers verlinkt wird

Samstag, 28. Mai 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 18.11.2010, Az. I ZR 155/09
§§
14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, 6 und 7; 15 Abs. 2, 4, 5, 6 MarkenG; §§ 670; 677 683 BGB

Der BGH hat entschieden, dass eine geparkte, also (noch) nicht genutzte Domain gegen fremde Markenrechte verstößt, wenn sie Werbung in Form von Werbeverweisen (Links) für Wettbewerber der Klägerin enthält. Darüber hinaus wurde grundsätzlich über die Störerhaftung der SEDO AG für Markenverstöße ihrer Kunden innerhalb der bei ihr geparkten Domains entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG München: Domainregistrierung bei Gattungsbegriffen - Wer “Sonntag” heißt, hat nicht automatisch Anspruch auf die gleichnamige Domain

Freitag, 15. April 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 24.02.2011, Az. 24 U 649/10
§§ 823 Abs. 2, 12, 1004, 823 Abs. 1 BGB

Das OLG München hat entschieden, dass aus einem Familiennamen wie “Sonntag” kein Anspruch auf Löschung der Domain “sonntag.de” erwächst. Es liege keine Namensrechtsverletzung vor. Für die Registrierung von Gattungsbegriffen würden keine besonderen Regeln gelten; allein maßgebend sei das Prioritätsprinzip. Zum Volltext der Entscheidung:

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Die .xxx-Domain für Adult Entertainment ist ab dem 2. Quartal 2011 verfügbar

Montag, 21. März 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Firma ICM Registry hat angekündigt, dass die spezielle 1st-Level-Domain .xxx für erotische und pornographische Inhalte (”sexually-oriented adult entertainment” = “Online Adult Entertainment”) voraussichtlich im zweiten Quartal 2011 zur Registrierung von entsprechenden Domains freigegeben wird. Dies hänge lediglich davon ab, dass die ICANN den entsprechenden Vertrag mit ICM unterzeichne. Die häufigsten Fragen beantwortet ICM hier. Zum Hintergrund der heißen Domain und dem Umstand, dass sich Webmaster von Pornoseiten gegen die Domain wehren, finden Sie bei der ICANN, aber auch golem Näheres. Der Wixxer bekommt allerdings keine .xxx-Domain zugesprochen (hier: “3. Who can register a .xxx-Domain?”).

DENIC: Öffentlich-rechtliche Sender haben bei der Vergabe der Domains sr.de, hr.de und dw.de das Nachsehen / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Montag, 7. Februar 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie öffentlich-rechtlichen Sender Saarländischer Rundfunk (SR), Hessischer Rundfunk (HR) und die Deutsche Welle (DW) haben bei der Vergabe der letzten Kurzdomains (darunter “sr.de”, “dw.de” und “hr.de”) durch die Denic am 12.01.2010 das Nachsehen gehabt. Die Domains waren von der Denic nach dem “first come, first serve”-Prinzip vergeben worden, berichtete heise. Die Sender prüfen derzeit rechtliche Schritte, um an die Domains zu gelangen.

BGH: Wie bekomme ich von dem Treuhänder meine Domain übertragen, wenn dieser sich weigert?

Donnerstag, 21. Oktober 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 197/08
§ 667 BGB

Der BGH hat zu den Voraussetzungen ausgeführt, unter denen ein Unternehmen, welches für einen Auftraggeber eine Website herzustellen hat und hierbei für diesen eine bestimmte Domain registriert, zur Herausgabe des Domainnamens verpflichtet ist. Geklagt hatte eine Bürgerinitiative, welche sich die Domain “braunkohle-nein.de” vom Inhaber eines Computergeschäfts hatte schützen lassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Frankfurt a.M.: Reagiert ein Provider auf Providerwechsel-Antrag nicht und zieht die Domain um, kann neuer Provider sie unter Umständen löschen/übertragen

Donnerstag, 2. September 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.07.2010, Az. 2-7 O 33/09
§ 164 Abs. 1 BGB

Doppeltes Pech: Nachdem der Provider des Domain-Inhabers auf einen Providerwechsel-Antrag nicht reagiert hatte, zog die Domain des Klägers zu einem anderen Provider um. Dort wurde sie an eine Einzelperson weitergegeben - und nicht an den Kläger zurückgegeben. Der neue Provider, so die Kammer, sei als Vertreter des Klägers aufgetreten; der Kläger habe sich dessen Verhalten zuzurechnen. Zu dem Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Der Schutz einer Domain als Marke beginnt mit der Hinterlegung von Inhalten, nicht mit der Registrierung

Mittwoch, 1. September 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.08.2010, Az.  6 U 89/09
§§
5 Abs. 1; Abs. 2 S. 1; 15 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 MarkenG

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Unternehmenskennzeichnung mit Aufnahme der Nutzung einer Domain entstehen kann. Allerdings sei die Nutzungsaufnahme und nicht der Zeitpunkt der Registrierung für die Entstehung des Markenrechts Ausschlag gebend. Der Senat: “Die Auffassung der Beklagten, es sei bereits auf den Registrierungszeitpunkt der Domains, also auf den 08.02. bzw. 10.02.2001, abzustellen, da die Benutzung der Domains ihrer Registrierung alsbald nachgefolgt sei, teilt der Senat nicht. Der BGH hat allerdings in der Entscheidung „mho.de” (GRUR 2005, 430) Ausführungen dazu gemacht, dass die Registrierung einer Domain den ersten Schritt im Zuge der Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen darstellen könne (a.a.O., S. 431). Dies geschah indes im Zusammenhang mit der Frage, welchen Einschränkungen ein mit der Sperrwirkung der Domain-Registrierung begründeter Freigabeanspruch des Namensträgers aus § 12 BGB unterliegt. Im Rahmen der insoweit vorzunehmenden Interessenabwägung hat der BGH unter bestimmten Voraussetzungen die Registrierung der Domain, die den Verstoß gegen § 12 BGB eigentlich schon begründet, als unschädlich angesehen, wenn ihr die Entstehung einer rechtfertigenden Rechtsposition auf Beklagtenseite alsbald nachfolgt. (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Domainregistrierung durch die DENIC (hier: einstelliger Second-Level-Domains) ab Stichtag nach “first come, first serve”-Prinzip ist nicht kartellrechtswidrig

Donnerstag, 12. August 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.05.2010, Az. 11 U 36/09
§§ 19, 20 GWB

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Denic keinen kartellrechtlichen Verstoß begangen hat, indem sie für die Registrierung von einstelligen Second-Level-Domains das Prinzip des “First come, first served” ab einem bestimmten Stichtag nutzte. Durch diese Vorgehensweise sei gerade kein Antragsteller benachteiligt worden, da die Chance, Erster zu sein, für alle in gleichem Maße bestanden habe. Die Denic habe das Vorgehen bei der Vergabe der neuen Domains vorher angekündigt und erläutert, so dass der Kläger hiernach hätte vorgehen können. Die Denic habe bei der Registrierung der neuen Domains auch nicht die Inhaber von Namens- und/oder Kennzeichenrechten vorrangig berücksichtigen müssen, da nach der Rechtsprechung Prüfungspflichten wegen Kennzeichenrechten nur stark eingeschränkt bestünden. Der Kläger hatte auch bislang einen der Marke “x” entsprechenden Geschäftsbetrieb nicht eröffnet und kann infolgedessen nicht geltend machen, er werde dadurch im Wettbewerb behindert, dass er eine berühmte Marke nicht unter der entsprechenden Domain bei der Beklagten registrieren lassen könne, wohingegen der Verkehr erwarte, dass sein Geschäftsbetrieb unter dieser Domain im Internet aufzufinden sei. Somit sei die Sachlage auch nicht mit der “vw”-Entscheidung des OLG Frankfurt zu vergleichen.

(more…)

OLG Frankfurt a.M.: DENIC haftet als Störer für solche Domainregistrierungen, die eine “eindeutige, sich aufdrängende Namensrechtsverletzung” darstellen

Freitag, 23. Juli 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.06.2010, Az. 16 U 239/09
§ 12 BGB

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die DENIC e.G. im Falle der durch ein panamaisches Unternehmen registrierten Domainnamen “regierung-oberbayern.de”, “regierung-unterfranken.de”, “regierung-mittelfranken.de” und “regierung-oberfranken.de” zur Löschung verpflichtet ist, da es sich um das Vorliegen einer eindeutigen, sich aufdrängenden Namensrechtsverletzung handelt. (more…)

OLG Braunschweig: Die Registrierung der Domain “bundderverunsicherten.de” stellt keine Markenverletzung in Bezug auf die Domain “bundderversicherten.de” dar / Wo keine Zuordnungsverwirrung, da keine Namensanmaßung.

Mittwoch, 30. Juni 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2009, Az. 2 U 191/09
§§
5 Abs. 2; 15 Abs. 2, Abs. 4 Marken; § 12 BGB

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Registrierung eines fremden Namens als Internetadresse nur dann eine Namensanmaßung darstellt, wenn dadurch Zuordnungsverwirrung ausgelöst wird. Der Beklagte war Mitglied des Klägers und hatte im Jahre 2008 die Internet-Domain www.b…-d…-verunsicherten.de für sich registrieren lassen und unter dieser Domain eine Internetseite unterhalten, auf der er sich kritisch mit der Arbeit des Vorstands des Klägers auseinandersetzte. Um auf seine Internetseite aufmerksam zu machen, hat er hierfür mit einer AdWord-Kampagne geworben und hierzu als Schlüsselwort den Begriff „B… d… Versicherten” eingegeben. Der Kläger hatte daraufhin den Beklagten abgemahnt, die Verletzung seines Kennzeichen- und Namensrechts gerügt und von dem Beklagten verlangt, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr 1. die Internetadresse www.b…-d…-verunsicherten.de ohne Zustimmung des Klägers für die Veröffentlichung von Inhalten über die Vereinstätigkeit des Klägers zu verwenden, 2. den Begriff „B… d… Versicherten” ohne Zustimmung als Überschrift für eine Werbeanzeige für eine Internetseite zu verwenden und 3. ohne Zustimmung des Klägers Google-AdWord-Anzeigen, die auf die Domain www.B…-d…-Verunsicherten.de verweisen, in der Art zu gestalten, dass diese erscheint, wenn nach dem Begriff „B… d… Versicherten” gesucht wird. (more…)

OLG Köln: Zur Frage, wann ein Domaininhaber wegen Markenverletzung zum Verzicht auf die Domain gezwungen werden kann / dsds-news

Dienstag, 29. Juni 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 19.03.2010, Az. 6 U 180/09
§§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3; 15 Abs. 2, 3 MarkenG

Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Domaininhaber, der verurteilt worden ist, bestimmte Website-Inhalte unter einer Domain mit dem Bestandteil “DSDS” zu unterlassen, nicht zugleich verpflichtet ist, auf die Domain dsds-news.de gegenüber der DENIC eG zu verzichten. Ein Inhaber von Marken- oder Kennzeichenrechten könne den Verzicht auf die Registrierung eines prioritätsjüngeren ähnlichen Domain-Namens im Wege des Beseitigungsanspruchs - über die Unterlassung seiner Verwendung für bestimmte Tätigkeitsfelder hinaus - vom Inhaber der Domain nur verlangen, wenn jede Belegung der unter dem Domain-Namen betriebenen Website notwendig die Voraussetzungen einer Kennzeichenverletzung nach §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 oder 3, 15 Abs. 2 oder 3 MarkenG erfülle. Ein widersprechendes Urteil des LG Köln hob der Senat auf. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Düsseldorf: Internetseite mit rein beschreibender Domain ist nicht geeignet, um Marke rechtserhaltend zu nutzen

Montag, 28. Juni 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 15.06.2010, Az. I-20 U 48/09
Art. 15 Abs. 1 GMVO

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betrieb einer Internetseite unter der Domain zappa.com nicht ausreicht, um die Gemeinschaftswortmarke “Zappa” rechtserhaltend zu nutzen. So drang die Witwe von Frank Zappa, Gail Zappa, nicht mit ihrem Versuch durch, dem deutschen Frank-Zappa-Fanclub die Ausrichtung des Rockfestivals «Zappanale» und den Betrieb der gleichnamige Internetseite betreiben, über welche u.a. Fanartikel mit dem Bart des Musikers angeboten wurden. Zur Begründung hieß es, die Künstlerwitwe habe die Marke nach der Anmeldung nur im Internet genutzt, aber nicht, um für Produkte mit dem Namen Zappa zu werben. Nach der Rechtsprechung des BGH wohnt einer Domain nicht nur eine Adressfunktion, sondern auch eine kennzeichnende Funktion im Sinne einer Marke inne, wenn unter der Domain ein gewerblicher Auftritt eines Unternehmens zu finden ist. Dieser Fall sei jedoch nicht gegeben, wenn die Domain vom Rechtsverkehr nur als beschreibende Angabe verstanden werde. Hierzu erklärte der Senat, nach Mitteilung von Prof. Dr. Thomas Hoeren, dass der Rechtsverkehr eine mit “Zappa” bezeichnete Internet-Seite als eine solche verstehe, die sich mit der Person des berühmten Musikers Frank Zappa befasse.

EuGH: Zu den Voraussetzungen einer spekulativen und missbräuchlichen, also “bösgläubigen” Domain-Registrierung / eu-Domain

Freitag, 4. Juni 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

EuGH, Urteil vom 03.06.2010, Az. C-569/08
Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004; Verordnung (EG) Nr. 733/2002

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass für die Frage der Bösgläubigkeit einer Domain-Anmeldung im Einzelfall eine Vielzahl von Faktoren sowie die Umstände der vorherigen Markeneintragung und Domainanmeldung berücksichtigt werden können. Insbesondere seien bei der Markeneintragung folgende Faktoren zu prüfen: Keine Nutzungsabsicht der beantragten Marke; die Gestaltung der Marke; die Eintragung einer großen Zahl von Marken, welche Gattungsbegriffen entsprechen sowie die Eintragung der Marke kurz vor gestaffelter Registrierung von eu-Domains. Hinsichtlich der Domain-Registrierungen sei insbesondere zu beachten: die missbräuchliche Verwendung von Sonderzeichen oder Interpunktionszeichen; die Registrierung in der ersten Phase der gestaffelten Registrierung auf der Grundlage einer Marke, die unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens erlangt wurde sowie die Tatsache, dass eine große Zahl von Anträgen auf Registrierung von Domänennamen, die Gattungsbegriffen entsprechen, eingereicht wurde.

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