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Archiv für die Kategorie „Fernabsatzrecht“

AG Nürtingen: Bei willkürlichem Auktionsabbruch bei eBay wegen anderweitiger Veräußerung muss der Verkäufer Schadensersatz an den Höchstbietenden leisten

Freitag, 10. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012, Az. 11 C 1881/11
§ 10 Abs. 1 eBay-AGB

Das AG Nürtingen hat entschieden, dass ein Verkäufer, der bei eBay eine Auktion vorzeitig beendet, weil er den Kaufgegenstand anderweitig veräußert hat, Schadensersatz an den zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zahlen muss. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung bestehe in diesem Fall nicht. Dies ergebe sich aus den eBay-AGB, die als “triftigen Grund” für eine vorzeitige Beendigung nennen: “Der Artikel ist verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar”. Die Veräußerung an einen Dritten während der Auktionslaufzeit erfülle diese Bedingung jedoch nicht. Der Schadensersatz bemesse sich nach dem objektiven Wert der Kaufsache (hier: 579,00 EUR) abzüglich des gezahlten Kaufpreises (hier: 1,00 EUR). Vgl. hierzu auch die Urteile des AG Hamm (hier) und zur Anfechtung wegen zu niedrigen Preises des AG München (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
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AG Rendsburg: Zur Anwendbarkeit des Fernabsatzrechts beim Kauf eines Gebrauchtwagens übers Internet bei Vereinbarung persönlicher Abholung

Montag, 30. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Rendsburg, Urteil vom 21.11.2008, Az. 18 C 659/08
§ 355 BGB, § 312b BGB, § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB

Das AG Rendsburg hat entschieden, dass bei einem Kaufvertrag, der nach Angebot einer Ware (hier: Gebrauchtwagen) über das Internet unter ausschließlicher Verwendung von Telefon und Telefax geschlossen wird, ein Fernabsatzvertrag vorliegt, der auch widerrufen werden kann. Es komme entscheidend darauf an, ob die zum Vertragsabschluss führende Kette durch einen direkten persönlichen Kontakt unterbrochen werde oder nicht. Ob der Verkäufer üblicherweise Verträge über den Fernabsatz schließe oder ob eine Abholung der Ware an der Betriebsstätte des Verkäufers stattfinden solle, spiele keine Rolle, jedenfalls nicht soweit ein Vertrieb über Fernabsatz (mit)organisiert worden sei. Demnach könne ein solcher Kaufvertrag auch wirksam vor Abholung widerrufen werden, ohne dass der Käufer schadensersatzpflichtig werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Hamburg-Wandsbek: Widerruf bei mangelnder Widerrufsbelehrung auch nach 2 Jahren noch möglich - Auch kein Wertersatz für Internet-Portal

Dienstag, 17. Januar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 13.01.2012, Az. 716a C 354/11
§ 355 Abs. 4 BGB, § 312 d Abs. 3 BGB, § 312 e Abs. 2 BGB, § 355 Abs. 2 BGB

Das AG Hamburg-Wandsbek hat entschieden, dass die Mitgliedschaft bei einem Internet-Erotik-Portal auch nach knapp 2 Jahren noch widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt über den Fristbeginn belehrte. Vorliegend sei dem Kunden in der Belehrung nicht mitgeteilt worden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist frühestens mit Vertragsschluss beginne. Deshalb sei die Frist auch nach fast zwei Jahren noch nicht erloschen. Die Klägerin habe auch keinen Anspruch auf Wertersatz, da sie nicht habe darlegen können, dass der Beklagte dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung zugestimmt habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Hamburg: Umgehung der Buchpreisbindung durch “Fördermodell” nicht zulässig

Freitag, 24. Juni 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 08.06.2011, Az. 315 O 182/11
§§ 3, 9 Abs. 2 Nr. 3 BuchPrG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Online-Versandbuchhandlung kein Fördermodell für den Vertrieb wissenschaftlicher Bücher betreiben darf, welches beinhaltet, dass der Kunde lediglich 90% des Ladenpreises zahlt und der Rest aus einem von verschiedenen Unternehmen gesponserten “Fördertopf” entrichtet wird. Da die Buchhandlung die am Fördertopf beteiligten Unternehmen auch auf ihrer Homepage als Partnerunternehmen ausgewiesen und damit Werbung für die Unternehmen betrieben habe, sei das für den Fördertopf vereinnahmte Geld auch als Gegenleistung für diese Werbemaßnahme zu verstehen. Im Ergebnis erhalte die Händlerin also nicht die vollen 10% Restkaufpreis, weil ein Teil dieses Geldes auf die Werbung entfalle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

BGH: eBay-Auktionsabbruch bei Verlust der Ware verpflichtet nicht zum Schadensersatz

Freitag, 10. Juni 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10
§ 10 Abs. 1 eBay-AGB

Der BGH hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer eine bereits bebotene Auktion bei Verlust der Ware vorzeitig abbrechen darf, ohne dem Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dies gelte jedenfalls, wenn die Ware dem Verkäufer gestohlen wurde. Dies ergebe sich bereits aus den eBay-Regeln selbst. Aus der Pressemitteilung Nr. 101/2011 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 08.06.2011 (Zitat):

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LG Köln: Käufer hat keinen Anspruch auf Erhalt eines Whirlpools im Wert von 8.000,00 EUR bei Sofortkauf für 1,00 EUR / Wirksame Anfechtung / Berichtet von Dr. Damm & Partner

Montag, 20. Dezember 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Köln, Urteil vom 30.11.2010, Az. 18 O 150/10
§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB

Das LG Köln hat entschieden, dass ein Käufer, der bei eBay einen neuen 6-Personen-Whirlpool zum Sofort-Kauf-Preis von 1,00 EUR erwirbt, bei Anfechtung des Verkäufers keinen Anspruch auf Erfüllung dieses Kaufvertrags hat. Der Verkäufer gab an, dass die Einstellung unter der Rubrik „Sofort-Kaufen” auf einem Mitarbeiterversehen beruhte. Das Gericht folgte dieser Darstellung. Bei verständiger Würdigung des Sachverhaltes sei ohne weiteres anzunehmen, dass der Beklagte einen neuen Whirlpool, welcher unstreitig eine Wert von 8.000,00 EUR habe, nicht über die Option „Sofort-Kaufen” für einen Betrag von 1,00 angeboten haben würde. Durch die „Sofort-Kaufen” Option erhalte der Verkäufer die Möglichkeit, ein Artikel sogleich zu verkaufen, ohne das Ergebnis einer Versteigerung abwarten zu müssen. Diese Wahl der Option mache daher für ihn nur dann Sinn, wenn er einen Verkaufpreis wähle, der letztlich demjenigen Betrag entspricht, den er für angemessen ansehe und für den er bereit sei, den angebotenen Artikel auf jeden Fall zu verkaufen. Auf das Urteil hingewiesen hat der Kollege Andreas Gerstel.

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BGH: Kein Wertersatz bei Widerruf, auch wenn zurückgegebene Ware wertmäßig für den Händler einen Totalverlust darstellt / Ein kritischer Kommentar

Donnerstag, 4. November 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 03.11.2010, Az. VIII ZR 337/09
§ 357 BGB a.F.

Der BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher bei einem Internetkauf die erworbene Ware zu Prüfzwecken in Gebrauch nehmen darf, und zwar selbst dann, wenn dies zu einer Wertminderung der Ware führt. Im vorliegenden Fall hatte der Käufer ein Wasserbett über das Internet gekauft, aufgebaut und die Matratze mit Wasser befüllt. Anschließend hatte er sein Widerrufsrecht ausgeübt. Nach Abholung des Wasserbetts forderte er den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises auf. Der Verkäufer erstattete lediglich einen Betrag von 258,00 EUR und machte geltend, dass das Bett nicht mehr verkäuflich sei; lediglich die Heizung des Bettes mit einem Wert von 258,00 EUR sei wieder verwertbar. Der BGH gab der Klage des Verbrauchers statt. Was wir davon halten?
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AG Detmold: Bei Startpreis von 1 EUR handelt der Käufer auf eigenes Risiko

Montag, 23. August 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG Detmold, Urteil vom 27.04.2004, Az. 7 C 117/04
§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB

Das AG Detmold hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein Gerät (hier: ein Monitor), welches als “für Bastler und Tüftler” geeignet verkauft wurde, bei Nichtfunktionieren keinen Rückzahlungsanspruch des Käufers auslöst. Im Angebot bei der Internetauktionsplattform eBay hatte der Beklagte darauf hingewiesen, dass der Monitor defekt sei und die Ursache nicht feststehe. Auch war das Gericht der Auffassung, dass der Käufer nicht nur aus der Beschreibung als “defekt”, sondern auch auf Grund des Ausgangspreises von 1,00 EUR hätte wissen müssen, dass er unter Umständen einen nicht reparablen Monitor kaufe. Wer bei einer derartigen Beschreibung des Kaufgegenstandes und bei einem derart geringen Mindestangebot ein Geschäft tätige, tue dies auf eigenes Risiko. Das Widerrufsrecht half dem Kläger ausnahmsweise auch nicht weiter, da der Beklagte nicht gewerblich handelte. Zwar seien AGB verwendet worden und der Beklagte habe regelmäßig Sachen über eBay verkauft, doch sei dies nicht zwangsläufig als planmäßige und dauerhafte Betätigung am Markt zu bewerten.

OLG Hamm: Wenn in der WAP-Darstellung Pflichtinformationen nicht angezeigt werden, ist dies ein Wettbewerbsverstoß

Freitag, 20. August 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 20.05.2010, Az. I-4 U 225/09
§§
8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG; 312 c Abs. 1 BGB; 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB InfoV; 1 Abs. 2 PAngV; 5 Abs. 1 Nr. 1 ff. TMG

Das OLG Hamm hat, mit dem LG Köln, erneut entschieden,  dass bei fehlenden Informationspflichten des Onlinehändlers im eBay-WAP-Portal ein wettbewerbs- widriges Verhalten vorliegt und dass es dabei auf ein Verschulden des Händlers nicht ankommt. Zum Urteil im Volltext:

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EuGH: Onlinehändler müssen den Verbrauchern Hin- und Rücksendekosten erstatten

Donnerstag, 15. April 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 15.04.2010, Az. C‑511/08
Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2, Abs. 2 EU-RL 97/7; § 2 UKlaG; § 312d Abs. 1; 347 Abs. 2; 355
; 356; 357 BGB

Der EuGH hat unter dem heutigen Datum entschieden, dass ein Onlinehändler dem Verbraucher nicht nur die Rücksendekosten zu erstatten hat, die anfallen, wenn der Kunde als Folge der Ausübung seines Widerrufsrechts die Ware an den Händler zurückschickt. Vielmehr hat der Onlinehändler auch die ursprünglichen Hinsendekosten zurückzuzahlen, die der Verbraucher entrichtet hat, um die Ware zu erhalten (s. anschließenden Urteilstext im Volltext). Damit folgte der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts. Was wir davon halten? (more…)

LG Stendal: Angaben zum Impressum dürfen auch in einem Interaktionsfenster mit Roll-Over-Linkfunktion angeboten werden

Montag, 1. März 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Stendal, Urteil vom 24.02.2010, Az. 21 O 242/09
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG

Das LG Stendal hat entschieden, dass Angaben zum Impressum (hier: E-Mail-Adresse) auch in einem Interaktionsfenster mit Roll-Over-Linkfunktion angeboten werden dürfen. Es bleibe offen, ob die Beklagte gegen die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG vorgesehene Pflicht verstoßen habe, ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Zwar sei richtig, dass sie auf eingereichtem Screenshot nicht erkennbar sei. Die Beklagte habe jedoch unbestritten vorgetragen, dass sich beim “Bestreichen des Links” (”Roll-over”) mIt dem Cursor ein Fenster mit dem Klartext geöffnet habe. Es wäre Aufgabe der Klägerin gewesen, für ihre gegenteilige Behauptung Beweis anzutreten (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. AufL, § 3 Rn. 50). Denn der Verstoß gegen § 5 TMG sei ein anspruchsbegründender Umstand. Die Klägerin sei beweisfällig geblieben, weil sie trotz ausführlicher Erörterung der Beweislast kein Beweismittel benannt habe. (more…)

EFTA-Gerichtshof: Website kann doch als “dauerhafter Datenträger” angesehen werden

Samstag, 20. Februar 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 27.01.2010, Az. E-4/09
Art. 2 Nr. 12 EU-RL 2002/92

Der EFTA-Gerichtshof hat entschieden, dass eine Website als “dauerhafter Datenträger” angesehen werden kann, wenn der Verbraucher die dort enthaltenen Informationen so speichern kann,  dass diese während eines zum Zwecke der Information angemessenen Zeitraums abgerufen werden können, d. h. so lange, wie sie für den Verbraucher zur Wahrung seiner Interessen, die von seiner Beziehung zum Versicherungsvermittler herrühren, sachdienlich sind. Die deutsche Rechtsprechung geht dagegen davon aus, dass die allein auf einer Website wiedergebene Widerrufsbelehrung nicht in gebotener Textform (§ 312 c Abs. I BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV i.V.m. § 126b BGB) mitgeteilt wird, da diese Form der Wiedergabe gerade nicht dauerhaft sei (Links: KG Berlin, OLG Hamburg).
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OLG Hamburg: Zur herabsetzenden Werbung durch Verunglimpfung aller Mitbewerber

Dienstag, 16. Februar 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2009, Az. 5 U 204/07
§§ 3, 4, 5, 8 UWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass in der Werbeaussage eines Rundfunkspots “Sag mal, du bist doch Werber.- Ja, aber Hallo. - Kannst Du mir dann mal erklären, was mir diese ganzen Rabatte, Sonderangebote, Aktionspreise und Gutscheine für Brillen eigentlich bringen? - Ehrlich gesagt, überhaupt nichts.- Wie bitte???? - Klar Mann, das sind doch alles bloß Tricks. Das hauen die vorher drauf! Das mein ich nicht, das weiß ich (…).” eine Herabsetzung von Mitbewerbern liegt und die Werbung daher unlauter ist. Der zitierte Spot enthalte eine erheblich herabsetzende Tatsachenbehauptung. (more…)

LG Frankfurt a.M.: Der Verweis auf die eBay-AGB ersetzt bei eBay nicht die Information über die technischen Schritte des Vertragsschlusses

Mittwoch, 6. Januar 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2009, Az. 3-12 O 123/09
§ 3 Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4 BGB-InfoV, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Unternehmer seine Kunden bei Fernabsatzgeschäften über die einzelnen technischen Schritte informieren muss, die zu einem Vertragsabschluss führen, § 3 Nr. 1 BGB-lnfoV. Der Kunde sei darüber zu informieren, wie er Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen könne, § 3 Nr. 3 BGB-lnfoV. Er sei über die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen zu informieren, § 3 Nr. 4 BGB-lnfoV. Seinen Informationspflichten genüge der Unternehmer nicht dadurch, dass er auf die eBay-AGB verweise. (more…)

OLG Celle: Wo ist nachzubessern - beim Verkäufer oder beim Käufer?

Montag, 4. Januar 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 10.12.2009, Az. 11 U 32/09
§§ 437 Nr. 2, 440 BGB

Das OLG Celle hat entschieden, dass der Ort für eine Nachbesserung nicht zwangsläufig der Ort ist, an dem sich die Kaufsache aktuell befindet. Das Landgericht hatte zuvor noch statuiert, dass Erfüllungsort der Nacherfüllung derjenige Ort sei, wo die Kaufsache sich gemäß ihrer Zweckbestimmung befinde. Im streitigen Fall hatte der Käufer einen Pkw erworben und forderte auf Grund diverser Mängel Nachbesserung vom Verkäufer. Dieser verlangte, dass der Käufer das Fahrzeug dafür zu ihm bringe. Der Käufer weigerte sich und trat vom Kaufvertrag zurück. Das Gericht war mit dem Käufer der Auffassung, dass dieser das Fahrzeug nicht zum Verkäufer verbringen müsse, sondern dass Erfüllungsort der Nacherfüllung der Wohnsitz des Käufers sei. Sei im Kaufvertrag kein Ort für die Durchführung der Nacherfüllung bestimmt und sei auch bei Vertragsschluss klar gewesen, dass das Fahrzeug sich bestimmungsgemäß beim Käufer befinden würde, sei dessen Wohnsitz maßgeblich. Diese Entscheidung stütze sich auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Aus dem Urteil des OLG Celle kann darüber hinaus indirekt geschlussfolgert werden, dass bei einer Verbringung des Fahrzeugs durch den Käufer z.B. ins Ausland (Ferienwohnung) trotzdem der Wohnsitz des Käufers entscheidend sein müsste, dass also die Nachbesserungsverpflichtung des Verkäufers nicht an jedem beliebigen Ort zu erbringen sei.

AG Köln: Käufer kann bei Vertragsrücktritt nicht ohne Weiteres an seinem Wohnsitz auf Rückzahlung des Kaufpreises klagen

Donnerstag, 31. Dezember 2009 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG Köln, Urteil vom 05.11.2009, Az. 137 C 304/09
§ 269 Abs. 1 BGB; § 29 Abs. 1 ZPO

Das AG Köln hat in diesem Fall seine örtliche Zuständigkeit für die Klage eines Käufers auf  Rückzahlung des Kaufpreises aus einem Fernabsatzvertrag verneint. Es war u.a. die Abholung eines Pkw beim Verkäufer vereinbart, welcher später als mangelbehaftet beanstandet wurde. Auf die Weigerung des Verkäufers, den Kaufpreis zurückzuzahlen, klagte der Käufer an seinem Wohnsitz. Dem trat das Amtsgericht entgegen: Weder sei als Ort für die Verpflichtung zur Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt oder als Schadensersatzleistung der Wohnsitz des Klägers vereinbart worden noch ergebe sich ein solcher Erfüllungsort aus den Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses. (more…)

LG Bochum: “Bitte benutzen Sie für Rücksendungen die Originalverpackung!” findet nicht immer Beanstandung

Donnerstag, 26. November 2009 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-12 O 163/09
§§ 312 c BGB, 1 BGB-InfoV

Das LG Bochum hat vor kurzem eine häufig diskutierte Frage auf händlerfreundliche Weise entschieden. Der verklagte Händler wollte seine Kunden dazu anhalten, die erworbene Ware im Falle der Rücksendung in der Originalverpackung zu verschicken. Dazu benutzte er im Anschluss an seine Widerrufsbelehrung folgende Klauseln: “Weitere Hinweise zum Widerruf: a) Um eine schnelle Retourenabwicklung gewährleisten zu können, bitten wir Sie den Retourenschein ausgefüllt mit dem Retourenpaket beizulegen und ggf. vorab an [Nr.] per Fax zu senden. b) Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Rücksendung ohne Originalverpackung Sie ggf. Wertersatz zu leisten haben. Bitte heben Sie daher die Originalverpackung solange auf, bis Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.” Nach Auffassung des Gerichts sei bei dieser Formulierung für den durchschnittlichen Verbraucher deutlich gemacht, dass eine Rücksendung auch ohne Originalverpackung möglich sei.

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