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Archiv für die Kategorie „GeschmacksmusterR“

OLG Frankfurt a.M.: Nachahmung einer bekannten Designer-Handtasche ist als unlautere Ausnutzung der Wertschätzung wettbewerbswidrig

Donnerstag, 26. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 6 U 251/10 - nicht rechtskräftig
§ 4 Nr. 9 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Übernahme von Gestaltungsmerkmalen einer hochwertigen und seltenen Damenhandtasche auf ein preisgünstiges Produkt - auch wenn die Merkmale an sich eher unauffällig sind - die Wertschätzung des hochpreisigen Produkts auf unlautere Weise ausnutzt. Das OLG ging dabei - im Gegensatz zur Vorinstanz - von der wettbewerblichen Eigenart des Produktes aus, welches trotz der vergleichsweise einfachen Gestaltung durch diverse Presseveröffentlichungen einen gewissen Bekanntheitsgrad in den relevanten Verkehrskreisen erworben habe. Die unlautere Ausnutzung der Wertschätzung sei dann als gegeben anzusehen, wenn durch die Nachahmung zwar nicht der Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sehe, zu der irrigen Annahme über die Echtheit verleitet werde, weil es an einem hinreichenden Abstand zwischen Original und Nachahmung fehle. Der Rechtsstreit wird mittlerweile vor dem BGH weiter geführt. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Zur Frage, wann ein Kosmetiktiegel “wettbewerbliche Eigenart” und “die für ein urheberrechtlich geschütztes Werk erforderliche Schöpfungshöhe” besitzt / Die Verpackung als angewandte bildende Kunst

Mittwoch, 21. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az. 6 U 46/11
§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GeschmMG, § 4 Nr. 9 UWG, § 2 Abs. 2 UrhG

Das OLG Köln hat sich zu der Frage geäußert, unter welchen Umständen ein Hersteller von Kosmetik- bzw. Cremetiegeln Unterlassungsansprüche gegen ein TV-Shopping-Unternehmen geltend machen kann, welches eine eigene Pflegecreme in dem Tiegel verkauft und auf die Eigenheit der Pflegecreme werblich ausdrücklich Bezug nimmt. In Rede standen Unterlassungsansprüche aus Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Inhaber eines Gebrauchsmusters und Lizenznehmer bilden notwendige Streitgenossenschaft

Montag, 19. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 24.01.2012, Az. X ZR 94/10
§ 62 Abs. 1 Fall 2 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Gebrauchsmusters sowie der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, wenn nach Verletzung des Rechts der volle Verletzergewinn eingeklagt wird. Dies gelte auch dann, wenn einer der Kläger gegen ein Urteil der Vorinstanz Berufung einlege und der andere nicht. Trotzdem sei letzterer im Wege der notwendigen Streitgenossenschaft am Verfahren beteiligt. So könne der gesamte Verletzergewinn geltend gemacht werden, ohne offenzulegen, in welchem Verhältnis zwischen Musterinhaber und Lizenznehmer die Verteilung erfolgen solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG München I: Italiener kann auf deutsch abgemahnt werden - Zur Kostenerstattung für Abmahnungen

Donnerstag, 15. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG München I, Urteil vom 14.02.2012, Az. 1 HK O 12863/11
§ 42 Abs. 2 GeschmackmG

Das LG München hat entschieden, dass auch eine in deutscher Sprache abgefasste Abmahnung an einen italienischen Autohändler zu einem Kostenerstattungsanspruch führt. Vorliegend hatte der Autohändler in Italien auf der Plattform “mobile.de” ein Fahrzeug angeboten, welches Geschmacksmusterrechte eines deutschen Herstellers verletzte. Die auf deutsch abgefasste Abmahnung an den italienischen Händler sei zulässig gewesen. Für die Abmahnung selbst sei keine Form vorgeschrieben, auch nicht hinsichtlich der Sprache. Der Empfänger solle lediglich in die Lage versetzt werden, zu erkennen, was ihm vorgeworfen werde und ggf. eine Erklärung hierzu abzugeben. Vorliegend hätte die Beklagte aus der Abmahnung unschwer erkennen können, worum es gehe. Dann hätte es der Beklagten oblegen, für eine Übersetzung zu sorgen und/oder sich an einen Anwalt zu wenden. Die gesetzte Frist von fast 14 Tagen sei dafür als ausreichend zu bewerten.

LG Düsseldorf: Kuh “Paula” und Kuh “Flecki” dürfen nebeneinander existieren - Zur Verletzung der Gestaltung von Produkten

Donnerstag, 8. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012, Az. 14c O 302/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG; § 42 GeschmMG

Das LG Düsseldorf teilt per Pressemitteilung (hier) mit, dass die Produktgestaltung eines Puddings “Flecki” mit Abbildung einer (Comic-)Kuh nicht die Rechte eines namhaften Herstellers verletzt, der seinerseits einen Schoko-Vanille-Pudding mit Abbildung der Kuh “Paula” vertreibt. Das Gericht hat sich mit den konkreten Gestaltungen auseinandergesetzt und ist zu dem Schluss gekommen, dass zwischen beiden Produkten ausreichend Unterschiede bestehen, um eine Geschmacksmusterverletzung und eine wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung und/oder Rufausbeutung auszuschließen. Im Vergleich der Produkte ergebe sich kein übereinstimmender Gesamteindruck und “Flecki” wirke auch nicht wie die für einen Discount-Supermarkt verwendete so genannte Zweitmarke von “Paula”, so dass der Verkehr nicht davon ausgehe, dass “Flecki” von demselben Hersteller stamme. Unterschiedlich sei beispielsweise - abgesehen von der Gestaltung der Kühe selbst - auch die Maserung des Puddings sowie die Verpackungsgröße.

LG Düsseldorf: Samsung darf weiterhin Galaxy Tab 10.1N in Deutschland verkaufen / Keine Verwechselungsgefahr mit iPad

Donnerstag, 9. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012, Az. 14c O 292/11 - nicht rechtskräftig
Art. 82 Abs. 1 GGV, Art. 82 Abs. 5 GGV, Art. 83 Abs. 1 GGV; Art. 88 GGV, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass über das optisch gegenüber dem Galaxy Tab 10.1 veränderte Samsung Galaxy Tab 10.1N kein vorläufiges Verkaufsverbot in Deutschland verhängt wird. Die Firma Apple hatte eine äußerliche Verwechselungsgefahr mit dem hauseigenen iPad beanstandet und insoweit bereits Erfolg hinsichtlich des Samsung Galaxy Tab 10.1 verbuchen können (hier). Aus der Pressemitteilung Nr. 2/2012 des LG Düsseldorf vom 09.02.2011: (more…)

OLG Düsseldorf: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1 (nicht Galaxy Tab 10.1 N) wird bestätigt

Mittwoch, 1. Februar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2012, Az. 20 U 175/11 (Galaxy Tab 8.9), Az. 20 U 126/11 (Galaxy Tab 10.1)
§ 4 Nr. 9 b UWG

Das OLG Düsseldorf hat laut Pressemitteilung Nr. 3/2012 entschieden, dass in dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, das Vertriebsverbot (hier) für den Tablet-PC „Galaxy Tab 10.1” noch den Tablet-PC „Galaxy Tab 8.9“aufrecht erhalten bleibt. Das Verbot beschränkt sich auf den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, nicht aber der sonstigen EU, da insoweit eine Zuständigkeit des LG Düsseldorf nicht gegeben war. Zitat: (more…)

LG Düsseldorf: Für die Neuheit eines Geschmacksmusters ist es unschädlich, wenn das Produkt vorher außerhalb der EU ausgestellt war

Donnerstag, 5. Januar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2011, Az. 34 O 130/08
§ 11 Abs. 2 S. 1 GGV, § 19 Abs. 2 GGV

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass das Inverkehrbringen eines neuen Möbels außerhalb der EU, nämlich in einem chinesischen Show-Room, nicht dazu führt, dass dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster für dieses Möbel die Neuheitsvermutung in der EU abzusprechen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

Design: Adelstitel für Apple-Design Chef / Wenn der Falsche geadelt wird

Montag, 2. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Apples Design-Chef Jonathan Ive darf ab 2012 als “Knight Commander of the British Empire” angesprochen werden. Ihm wurde eine entsprechende Adelung der Briten für seine Designleistungen zuteil (hier). Zuspruch hat Ive verdient, einen Adelstitel hätten wir ihm für sein Apple-Wirken allerdings nicht verliehen. Es scheint, als hätten einige prägende Designentwürfe dieser sehr auf die Wahrung ihrer eigenen Geschmacksmuster achtenden Firma (hier) ihren Ursprung bei Entwürfen des Deutschen Dieter Rams (Braun Design Atelier, hier) genommen. Sehr anschaulich finden wir insoweit die Gegenüberdarstellung bei chip.de (hier). Wenigstens erhielt Rams 1991 vom ebenfalls britischen Royal College of Art in London die Ehrendoktorwürde und kann heute seine Entwürfe im Museum of Modern Art in New York betrachten.

OLG Düsseldorf: HTML-Tags von Bildern im Internet können Markenrechte verletzen

Montag, 12. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011, Az. I-20 U 68/11
Art. 9 Abs. 1 Iit. b) GMV

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Begriffs im HTML-Tag eines Bildes zur Verletzung der Rechte an diesem Begriff führen kann. Die so genannten “Alt”-Attribute von Bildern im Internet, die bei textbasierten Browsern anstelle des Bildes ausgegeben werden bzw. bei Browsern für Blinde die Bildbeschreibung übernehmen, würden eine kennzeichenmäßige Nutzung darstellen. Ein solches Attribut unterscheide sich erheblich von “Metatags” und “Keywords”, weil der so gekennzeichnete Text tatsächlich zur sinnlichen Wahrnehmung bestimmt sei und nicht nur mittelbar durch eine Suchmaschine wahrgenommen werde. Werde in diesem Attribut ein geschützter Begriff unrechtmäßig genutzt, könne dies vom Rechtsinhaber abgemahnt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG München I: Zur Herausgabe des Verletzergewinns auf jeder Stufe der Lieferkette bei einer Geschmacksmusterverletzung

Mittwoch, 7. Dezember 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 09.04.2008, Az. 21 O 16318/07
Art. 89 Abs. 1 lit d) GGV; § 42 Abs. 2 S. 2 GeschmMG

Das LG München hat entschieden, dass bei einer Geschmacksmusterverletzung der Geschädigte berechtigt ist, im Rahmen einer Lieferkette auf jeder Stufe den Verletzergewinn zu verlangen, ohne dass sich der Verletzer auf Zahlungen durch weitere Verletzer anderer Stufen der Abnehmerkette berufen kann. Der Verletzergewinn müsse auf allen Stufen der Verletzerkette herausgegeben werden, da jede Stufe der Verletzerkette rechtswidrig in das Schutzrecht eingegriffen habe, und somit gegen jeden Teil der Kette Anspruch auf Gewinnherausgabe bestehe. Eine Berufung des Verletzers auf die Nichtidentität der angegriffenen Ausführungsform mit dem Klagemuster laufe darüber hinaus ebenfalls ins Leere, wenn aufgrund zahlreicher Übereinstimmungen im Gesamteindruck eine große Verwechslungsgefahr zwischen dem Klagegeschmacksmuster und den vom Verletzer vertriebenen Gegenständen bestehe und eine Ungleichwertigkeit für den Käufer nicht erkennbar sei, so dass bewusst die gleichen Kundenkreise angesprochen würden.

OLG Köln: Herkunftstäuschung durch Nachahmung eines Regalsystems?

Mittwoch, 16. November 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az. 6 U 152/10
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a UWG, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG, § 9 UWG; § 242 BGB

Das OLG Köln hat entschieden, dass in dem Nachbau eines Regalsystems eine unlautere Nachahmung liegen kann. Werde das System der Klägerin nahezu identisch nachgebaut, sei auch unerheblich, dass bei näherer Betrachtung sich bei der Nachahmung Einprägungen des Firmenkennzeichens der Beklagten fänden. Der Kunde neige bei einem solchen System dazu, die Gesamtheit wahrzunehmen und nicht auf eventuell angebrachte Kennzeichen zur betrieblichen Herkunft zu achten. Schließlich hätte die Täuschung über die betriebliche Herkunft des Nachbaus auch durch verschiedene Maßnahmen vermieden werden können, so dass die Unlauterkeit zu bejahen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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APPLE: Berufungsverhandlung mit Samsung erst kurz vor Weihnachten

Mittwoch, 5. Oktober 2011 von Katrin Reinhardt

In dem Verfahren, in dem Samsung bislang verboten wurde, in Deutschland das Galaxy Tab 10.1 zu vertreiben (wir berichteten u.a. hier), wurde die Verhandlung über die von Samsung eingelegte Berufung vom OLG Düsseldorf auf den 20.12.2011 terminiert. Damit scheint ein Weihnachtsgeschäft für Samsung in Deutschland ausgeschlossen. Gleichzeitig soll Samsung nach Berichten jedoch versuchen, in dem weltweit geführten Rechtsstreit eine Annäherung zu erzielen und habe über das Gericht in Sydney einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der Samsung jedenfalls in Australien noch die kurzfristige Markteinführung des Galaxy Tab 10.1 ermöglich soll. Diesen Vorschlag soll Apple jedoch abgelehnt haben.

LG Düsseldorf: Das iPad/GalaxyTab 10.1-Urteil im Rechtsstreit Apple vs. Samsung im Volltext

Freitag, 23. September 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2011, Az. 14c O 194/11 - nicht rechtskräftig
Art. 82 Abs. 1 GGV, Art. 82 Abs. 5 GGV, Art. 83 Abs. 1 GGV; Art. 88 GGV

Das LG Düsseldorf hat in dem Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung um die Verwechselungsgefahr zwischen dem Apple iPad und dem Samsung Galaxy Tab 10.1 die ursprüngliche einstweilige Verfügung (hier) bestätigt. Gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich von beiden Seiten Berufung eingelegt (hier). Die mündliche Verhandlung wurde auf den 20.12.2011 gelegt (hier), so dass Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 nicht am deutschen Weihnachtsgeschäft teilhaben können wird. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

APPLE: Apples einstweilige Verfügung gegen Samsung wegen angeblicher iPad-Plagiate wird trotz Widerspruch aufrecht erhalten

Freitag, 9. September 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Nach übereinstimmenden Presseberichten (hier, hier, hier) hat das LG Düsseldorf die gegen Samsung gerichtete einstweilige Verfügung (hier), welche Samsung verbot, in Deutschland das Galaxy Tab 10.1 zu vertreiben, aufrecht erhalten. Der entsprechende Widerspruch Samsungs wurde heute per Urteil zurückgewiesen. Golem berichtet, dass die Vorsitzende Richterin weiter von der Verletzung von Apple-eigenen Geschmacksmusterrechten ausgehe (hier). Die einzuräumenden Unterschiede seien nicht ausreichend differenzierungskräftig, der Gesamteindruck der beiden Geräte ergebe eine rechtswidrige Übereinstimmung. Die dem iPad vergleichbaren Produkte von Wettbewerbern der Verfahrensparteien - etwa die Geräte von Asus oder Toshiba - zeigten klar, dass es durchaus andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe.

OLG Hamm: “Buddy Bär 2″ verletzt noch nicht das Geschmacksmusterrecht an “Teddy”

Donnerstag, 8. September 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2011, Az. I-4 U 192/10
§ 42 GeschmMG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die nachstehend abgebildeten Figuren nicht verwechselungsgefährdet sind.

Buddy Bear 2

Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 13.04.2011: (more…)

LG Düsseldorf: Die einstweilige Verfügung im Verfahren Apple ./. Samsung im Wortlaut

Dienstag, 30. August 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 14c O 194/11
§§ 935, 890 ZPO

Das LG Düsseldorf hat bekanntlich einem geschmacksmusterrechtlich motivierten Antrag der Firma Apple Inc. entsprochen, der Firma Samsung Electronics GmbH den Vertrieb von iPad-ähnlichen Produkten in Europa und der Firma Samsung Electronics Co., Ltd. den Vertrieb von iPad-ähnlichen Produkten in Europa (ausgenommen den Niederlanden) zu verbieten (vgl. hier). Interessant dürfte der (von Apple im Verfügungsantrag genannte) Streitwert von 2.000.000,00 EUR vor dem Hintergrund dieses Beschlusses des OLG Düsseldorf (hier) sein. In der mündlichen Verhandlung vom 25.08.2011 wurde die obige einstweilige Verfügung mit den Parteien verhandelt, eine Entscheidung aber auf den 09.09.2011 vertagt. Zum Beschluss im Volltext: (more…)


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