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Archiv für die Kategorie „GeschmacksmusterR“

BGH: Zu der Bestimmung des Klagegegenstandes bei einer geschmacksmuster- und wettbewerbsrechtlich motivierten Klage

Dienstag, 5. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 12.07.2012, Az. I ZR 102/11
§ 42 Abs. 2 GeschmMG, § 46 GeschmMG, Art. 10 Abs. 1 und 2 GGV, Art. 79 Abs. 1 GGV, Art. 89 Abs. 1 Buchst. d GGV, § 242 BGB

Der BGH hat entschieden, dass eine Partei, welche ihre Unterlassungs- und Annexansprüche sowohl mit einer Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters als auch mit einem wettbewerbswidrigen Verhalten der Gegenseite stützt, ihre Ansprüche in erster Linie aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nur hilfsweise aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten verfolgt, wenn die Klageanträge das gesamte Gebiet der Europäischen Union umfassen. Ferner wies der Senat darauf hin, dass der Umfang, in dem ein Geschmacksmuster Rechtsschutz genieße, durch die Menge an gleichartigen Mustern bei dieser Produktart (Formenschatz) bestimmt werde. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Düsseldorf: Discounter-Pudding “Flecki” wird auch in der nächsten Instanz nicht von “Paula” vernascht - Geschmacksmusterrechte bei Lebensmitteln

Donnerstag, 31. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2012, Az. I-20 U 52/12
Art. 89 Abs. 1 Buchst. a) GGV; § 46 GeschmMG; Art. 88 Abs. 2 GGV

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Puddinggestaltung des Discount-Puddings “Flecki” keine Rechte der Antragstellerin, Vertreiberin des Puddings “Paula”, verletzt. Es handele sich zwar in beiden Fällen um Vanille-Schokoladenpuddings mit einer optischen Trennung der Bestandteile und der Abbildung einer Kuh auf der Verpackung - jedoch erstrecke sich der Schutz des Geschmacksmusters der Antragstellerin, dem ein normaler, durchschnittlich weiter Schutzbereich zuzubilligen sei, mangels übereinstimmenden Gesamteindrucks nach Artikel 10 GGV nicht auf das Erzeugnis der Antragsgegnerinnen. Das OLG bestätigte hiermit das Urteil der Vorinstanz (hier). Das LG Düsseldorf hatte auch patentrechtliche Ansprüche der Antragstellerin abgelehnt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Zur Haftstrafe für einen Spediteur, der in Deutschland urheberrechtlich geschützte Designer-Möbel (Bauhaus) auf Kundenwunsch aus Italien einführt

Mittwoch, 12. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 11.10.2012, Az. 1 StR 213/10
§ 17 UrhG, § 106 Abs. 1 UrhG, § 108a UrhG, Art. 34, 36 AEUV, § 17 StGB, § 27 StGB

Der BGH hat entschieden, dass sich ein Spediteur, der grenzüberschreitend aus Italien Designer-Möbel (hier: Bauhaus-Möbel) importiert, deren Herstellung nicht in Italien, wohl aber in Deutschland urheberrechtlich geschützt ist, wegen Beihilfe zur unrechtmäßigen, gewerbsmäßigen Verbreitung von in Deutschland geschützten Werken der angewandten Kunst strafbar macht. Dem stehe nicht die unionsrechtlich garantierte Warenverkehrsfreiheit entgegen (vgl. hierzu die Vorabentscheidung EuGH, Urteil vom 21.06.2012, Az. C-5/11).

OLG Hamm: Mitinhaberschaft an einem Geschmacksmuster wird nicht durch einzelne gestalterische Zusätze begründet

Montag, 10. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 29.09.2009, Az. 4 U 102/09
Art. 15 Abs. 1 GGV, § 14 Abs. 1 GGV

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Mitarbeit an einem Design (hier: Roller), die sich auf die rein technische Ebene beschränkt, nicht zu einer Mitinhaberschaft am später angemeldeten Geschmacksmuster führt. Vorliegend habe die Beklagte eigene Vorstellungen insbesondere im Hinblick auf die technischen Bedienungsteile in die gestalterische Entwicklung im Hinblick auf Machbarkeit und Marktgängigkeit der Modelle eingebracht. Dies genüge jedoch nicht für die Annahme eines wesentlichen Gestaltungsbeitrags. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Eine Vertragsstrafe ist nicht fällig, wenn die strafbewehrte Unterlassungserklärung vorher nicht angenommen wurde

Dienstag, 20. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03
§ 145 ff. BGB, § 339 BGB

Der BGH hat in dieser älteren Entscheidung (”Klassiker”) entschieden, dass das Zustandekommen einer z.B. wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung genauso zu beurteilen ist wie das Zustandekommen jedes anderen (Kauf-, Miet-, Arbeits-, Dienst-) Vertrages. Eine Vertragsstrafe kann demnach nicht gefordert werden, wenn das Unterlassungsversprechen nicht angenommen wurde, soweit der Unterlassungsgläubiger keine Unterlassungserklärung vorbereitet hat oder die vom Unterlassungsgläubiger vorbereitete Erklärung vom Unterlassungsschuldner inhaltlich abgeändert wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

APPLE: Wenn der Widerruf widerrufen wird / Apple Inc. muss Erklärung nach verlorenem Prozess gegen Samsung korrigieren

Freitag, 2. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Wir hatten berichtet (hier): Der sog. High Court of Justice of England and Wales hatte am 07.07.2012 entschieden, dass der Galaxy Tablet Computer der Firma Samsung Electronic (UK) in den Ausführungen Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 and Tab 7.7 Apples Geschmacksmuster No. 0000181607-0001 nicht verletze. Nicht nur, dass Apples Ansprüche zurückgewiesen wurde. Die britischen Richter verurteilten Apple auch noch dazu, ihr Urteil, jedenfalls im Ergebnis, auf der britischen Apple-Website zu veröffentlichen. Apple nahm die Entscheidung als Anlass, noch mit den Worten des Gerichts (!) kräftig für die eigenen Produkte bzw. das eigene Produktdesign zu werben. Unser Kommentar war: “Was wir davon halten? Oha …” Wir sollten Recht behalten. Wie nunmehr bei Golem (hier) zu lesen ist, fand das Gericht die veröffentlichte Erklärung von Apple wenig erheiternd und verurteilte das amerikanische Unternehmen dazu, die Erklärung richtig zu stellen. Dies beinhaltet, den Link auf das Urteil größer darzustellen, darauf zu verzichten, auf andere Urteile hinzuweisen, nach denen Samsung bei gleichen Klageansprüchen verurteilt worden war - und das Zitat des Richters Colin Birss zu entfernen, welcher das iPad als viel “cooler” als Samsungs Galaxy Tab bezeichnet hatte. Das Gericht wies darauf hin, dass die richterliche Anordnung nicht den Sinn habe, eine Partei zu bestrafen oder sie das Gesicht verlieren zu lassen, sondern geschäftliche Unsicherheiten auszuräumen.

APPLE: Apple Inc. veröffentlicht nach verlorenem Prozess gegen Samsung auf britischer Apple-Homepage den ganz besonderen Widerruf

Montag, 29. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAm 07.07.2012 urteilte der sog. High Court of Justice of England and Wales, dass der Galaxy Tablet Computer der Firma Samsung Electronic (UK), nämlich in den Ausführungen Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 and Tab 7.7 Apples Geschmacksmuster No. 0000181607-0001 zum Apple iPad nicht verletze (hier) und verurteilte Apple dazu, dieses richterlicher Ergebnis auf seiner britischen Website zu veröffentlichen. Apple nahm die Verpflichtung zum Anlass, mit den Worten des Gerichts (!) ein wenig die Werbetrommel für die eigenen Produkte zu rühren (hier). Was wir davon halten? Oha …

BGH: Strafbewehrte Unterlassungserklärung wird nicht nach 30 Jahren unwirksam

Freitag, 26. Oktober 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 06.07.2012, Az. V ZR 122/11
§ 137 S. 2 BGB

Der BGH - wenn auch nicht der für Wettbewerbssachen und Rechte am geistigen Eigentum zuständige I. Senat - hat entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht nur 30 Jahre lang, sondern faktisch lebenslang gilt. Im vorliegenden Fall bezog sich die Unterlassungserklärung auf die Veräußerung eines Grundstücks, die Vertragsstrafe bestand in dem Rückfall des Grundstückes an den Veräußerer. Diese Rechtsansicht dürfte zwanglos auf strafbewehrte Unterlassungserklärungen anzuwenden sein, die auf eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung hin abgegeben werden, wenngleich die faktische Relevanz für den Rechtsverkehr gen Nullpunkt tendieren dürfte. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Köln: Keine Gebührenerstattung für den Patentanwalt in der Zwangsvollstreckung nach einer Geschmacksmustersache

Mittwoch, 29. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Köln, Beschluss vom 15.08.2012, Az. 17 W 135/12
§ 52 Abs. 4 GeschmMG

Das OLG Köln hat entschieden, dass in einer Zwangsvollstreckungssache (Zwangsgeld), die dem Erkenntnisverfahren in einer Geschmacksmustersache nachfolgt, keine Gebühren für einen hinzugezogenen Patentanwalt zu erstatten sind. Dies gelte jedenfalls dann, wenn keine Geschmacksmustersache mehr vorliege. Nach Auffassung des Gerichts ist - auch bei weiter Auslegung - nicht jedes einem Erkenntnisverfahren nachfolgende Verfahren der Zwangsvollstreckung ebenfalls eine Geschmacksmusterstreitsache. Vorliegend ging es um die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen ungenügend erteilter Auskunft (Lieferanten, Abnehmer, Umsätze). Dies sei weder als Geschmacksmustersache zu bewerten noch sei dafür die besondere Sachkunde eines Patentanwalts erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Die Gestaltung eines Einkaufswagens kann dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unterfallen

Freitag, 10. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 13.01.2012, Az. 6 U 122/11
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 lit. b UWG, § 9 S. 1 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 242 BGB

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Gestaltung eines Einkaufswagens angesichts der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten genügend wettbewerbliche Eigenart aufweisen kann, um vor Nachahmungen nach dem Wettbewerbsrecht geschützt zu sein. Die fast identische Übernahme der Modells der Klägerin durch die Beklagte begründe zwar keine Herkunftstäuschung, da die Einkäufer von Einkaufswagen i.d.R. wüssten, bei wem sie bestellen, nutze aber die Wertschätzung für das Modell der Klägerin in unangemessener Weise aus. Zwar sei der Beklagten zugestanden, dass die “Stapelbarkeit” mit dem Modell der Klägerin für den Vertrieb des Beklagtenmodells entscheidend sei. Dies betreffe aber lediglich die Form des Wagens und nicht alle weiteren frei wählbaren Gestaltungselemente, so dass die Nachahmung größtenteils ohne Not zu vermeiden gewesen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Frankfurt a.M.: Nachahmung einer bekannten Designer-Handtasche ist als unlautere Ausnutzung der Wertschätzung wettbewerbswidrig

Donnerstag, 26. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 6 U 251/10 - nicht rechtskräftig
§ 4 Nr. 9 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Übernahme von Gestaltungsmerkmalen einer hochwertigen und seltenen Damenhandtasche auf ein preisgünstiges Produkt - auch wenn die Merkmale an sich eher unauffällig sind - die Wertschätzung des hochpreisigen Produkts auf unlautere Weise ausnutzt. Das OLG ging dabei - im Gegensatz zur Vorinstanz - von der wettbewerblichen Eigenart des Produktes aus, welches trotz der vergleichsweise einfachen Gestaltung durch diverse Presseveröffentlichungen einen gewissen Bekanntheitsgrad in den relevanten Verkehrskreisen erworben habe. Die unlautere Ausnutzung der Wertschätzung sei dann als gegeben anzusehen, wenn durch die Nachahmung zwar nicht der Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sehe, zu der irrigen Annahme über die Echtheit verleitet werde, weil es an einem hinreichenden Abstand zwischen Original und Nachahmung fehle. Der Rechtsstreit wird mittlerweile vor dem BGH weiter geführt. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Zur Frage, wann ein Kosmetiktiegel “wettbewerbliche Eigenart” und “die für ein urheberrechtlich geschütztes Werk erforderliche Schöpfungshöhe” besitzt / Die Verpackung als angewandte bildende Kunst

Mittwoch, 21. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az. 6 U 46/11
§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GeschmMG, § 4 Nr. 9 UWG, § 2 Abs. 2 UrhG

Das OLG Köln hat sich zu der Frage geäußert, unter welchen Umständen ein Hersteller von Kosmetik- bzw. Cremetiegeln Unterlassungsansprüche gegen ein TV-Shopping-Unternehmen geltend machen kann, welches eine eigene Pflegecreme in dem Tiegel verkauft und auf die Eigenheit der Pflegecreme werblich ausdrücklich Bezug nimmt. In Rede standen Unterlassungsansprüche aus Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Inhaber eines Gebrauchsmusters und Lizenznehmer bilden notwendige Streitgenossenschaft

Montag, 19. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 24.01.2012, Az. X ZR 94/10
§ 62 Abs. 1 Fall 2 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Gebrauchsmusters sowie der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, wenn nach Verletzung des Rechts der volle Verletzergewinn eingeklagt wird. Dies gelte auch dann, wenn einer der Kläger gegen ein Urteil der Vorinstanz Berufung einlege und der andere nicht. Trotzdem sei letzterer im Wege der notwendigen Streitgenossenschaft am Verfahren beteiligt. So könne der gesamte Verletzergewinn geltend gemacht werden, ohne offenzulegen, in welchem Verhältnis zwischen Musterinhaber und Lizenznehmer die Verteilung erfolgen solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG München I: Italiener kann auf deutsch abgemahnt werden - Zur Kostenerstattung für Abmahnungen

Donnerstag, 15. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG München I, Urteil vom 14.02.2012, Az. 1 HK O 12863/11
§ 42 Abs. 2 GeschmackmG

Das LG München hat entschieden, dass auch eine in deutscher Sprache abgefasste Abmahnung an einen italienischen Autohändler zu einem Kostenerstattungsanspruch führt. Vorliegend hatte der Autohändler in Italien auf der Plattform “mobile.de” ein Fahrzeug angeboten, welches Geschmacksmusterrechte eines deutschen Herstellers verletzte. Die auf deutsch abgefasste Abmahnung an den italienischen Händler sei zulässig gewesen. Für die Abmahnung selbst sei keine Form vorgeschrieben, auch nicht hinsichtlich der Sprache. Der Empfänger solle lediglich in die Lage versetzt werden, zu erkennen, was ihm vorgeworfen werde und ggf. eine Erklärung hierzu abzugeben. Vorliegend hätte die Beklagte aus der Abmahnung unschwer erkennen können, worum es gehe. Dann hätte es der Beklagten oblegen, für eine Übersetzung zu sorgen und/oder sich an einen Anwalt zu wenden. Die gesetzte Frist von fast 14 Tagen sei dafür als ausreichend zu bewerten.

LG Düsseldorf: Kuh “Paula” und Kuh “Flecki” dürfen nebeneinander existieren - Zur Verletzung der Gestaltung von Produkten

Donnerstag, 8. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012, Az. 14c O 302/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG; § 42 GeschmMG

Das LG Düsseldorf teilt per Pressemitteilung (hier) mit, dass die Produktgestaltung eines Puddings “Flecki” mit Abbildung einer (Comic-)Kuh nicht die Rechte eines namhaften Herstellers verletzt, der seinerseits einen Schoko-Vanille-Pudding mit Abbildung der Kuh “Paula” vertreibt. Das Gericht hat sich mit den konkreten Gestaltungen auseinandergesetzt und ist zu dem Schluss gekommen, dass zwischen beiden Produkten ausreichend Unterschiede bestehen, um eine Geschmacksmusterverletzung und eine wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung und/oder Rufausbeutung auszuschließen. Im Vergleich der Produkte ergebe sich kein übereinstimmender Gesamteindruck und “Flecki” wirke auch nicht wie die für einen Discount-Supermarkt verwendete so genannte Zweitmarke von “Paula”, so dass der Verkehr nicht davon ausgehe, dass “Flecki” von demselben Hersteller stamme. Unterschiedlich sei beispielsweise - abgesehen von der Gestaltung der Kühe selbst - auch die Maserung des Puddings sowie die Verpackungsgröße.

LG Düsseldorf: Samsung darf weiterhin Galaxy Tab 10.1N in Deutschland verkaufen / Keine Verwechselungsgefahr mit iPad

Donnerstag, 9. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012, Az. 14c O 292/11 - nicht rechtskräftig
Art. 82 Abs. 1 GGV, Art. 82 Abs. 5 GGV, Art. 83 Abs. 1 GGV; Art. 88 GGV, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass über das optisch gegenüber dem Galaxy Tab 10.1 veränderte Samsung Galaxy Tab 10.1N kein vorläufiges Verkaufsverbot in Deutschland verhängt wird. Die Firma Apple hatte eine äußerliche Verwechselungsgefahr mit dem hauseigenen iPad beanstandet und insoweit bereits Erfolg hinsichtlich des Samsung Galaxy Tab 10.1 verbuchen können (hier). Aus der Pressemitteilung Nr. 2/2012 des LG Düsseldorf vom 09.02.2011: (more…)

OLG Düsseldorf: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1 (nicht Galaxy Tab 10.1 N) wird bestätigt

Mittwoch, 1. Februar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2012, Az. 20 U 175/11 (Galaxy Tab 8.9), Az. 20 U 126/11 (Galaxy Tab 10.1)
§ 4 Nr. 9 b UWG

Das OLG Düsseldorf hat laut Pressemitteilung Nr. 3/2012 entschieden, dass in dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, das Vertriebsverbot (hier) für den Tablet-PC „Galaxy Tab 10.1” noch den Tablet-PC „Galaxy Tab 8.9“aufrecht erhalten bleibt. Das Verbot beschränkt sich auf den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, nicht aber der sonstigen EU, da insoweit eine Zuständigkeit des LG Düsseldorf nicht gegeben war. Zitat: (more…)


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