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Archiv für die Kategorie „Glücksspielrecht“

LG Amberg: Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nicht von dem Erwerb von Waren abhängig gemacht werden

Mittwoch, 13. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Amberg, Urteil vom 12.07.2010, Az. 41 HKO 1180/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Art. 1 29/200
EG RL, Art. 1ff 29/2005 EG RL

Das LG Amberg hat entschieden, dass im geschäftlichen Verkehr Gewinnspiele wettbewerbswidrig sind, nach denen der Verbraucher auf einem auf dem Kassenbon aufgedruckten Gewinncoupon Name, Straße, Ort und Telefonnummer eintragen und den Kassenbon nach der Vervollständigung in eine Gewinnbox in der Filiale einwerfen soll. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel dürfe nicht von dem Erwerb von Waren abhängig gemacht werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Vorlagebeschluss an den EuGH wegen vier Fragen zur Neuregelung des Glückspielrechts in Schleswig-Holstein

Montag, 28. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 24.01.2013, Az. I ZR 171/10
Art. 56 AEUV, GlüStV 2012

Der BGH hat beschlossen, dem EuGH in Bezug auf den Schleswig-Holsteiner Sonderweg zum Glücksspielstaatsvertrag vier Fragen zur Entscheidung vorzulegen, wobei der Senat auch den jüngsten Absichtsbekundungen der neuen Landesregierung Rechnung trägt. Zur Pressemitteilung Nr. 12/2013: (more…)

VG Regensburg: “Kaufpreis zurück bei Regen” ist eine zulässige Werbeaktion

Mittwoch, 9. Januar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Regensburg, Urteil vom 12.04.2012, Az. RO 5 K 11.1986
§ 3 Abs. 1 S. 1 GlüStVtr BY; § 4 Nr. 6 UWG

Das VG Regensburg hat entschieden, dass eine Werbeaktion, bei der Kunden eine Erstattung des Kaufpreises beim Erwerb von Waren im Wert von über 100,00 EUR erhalten, wenn es an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort regnet, zulässig ist. Insbesondere handele es sich nicht um unerlaubtes Glücksspiel. Es fehle insoweit am erforderlichen Merkmal einer Entgeltlichkeit, d.h. an der Leistung eines Einsatzes zum Erwerb einer Gewinnchance. Es sei vielmehr so, dass die Kunden einen Kaufpreis entrichteten, dem der Erwerb einer Ware gegenüber stehe. Die Möglichkeit der Rückerstattung des Kaufpreises sei lediglich eine zusätzliche Chance, für die kein offenes oder verstecktes zusätzliches Entgelt entrichtet würde. Ebenso entschied in einem ähnlichen Fall kurz zuvor das VG Stuttgart (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Der Bundesgerichtshof verkündet im Januar 2013, ob das Glückspielverbot im Internet noch Bestand hat

Freitag, 23. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Mündliche Verhandlung vom 22.11.2012, Az. I ZR 171/10
§ 4 Abs. 5, § 5 Abs. 3 GlüStV a.F.

Der BGH hat in einer mündlichen Verhandlung am gestrigen Tage Zweifel daran geäußert, ob das weitgehende Verbot von Internet-Glücksspielangeboten noch rechtmäßig ist, wie es im vergangenen Jahr entschieden wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 92/09 - Sportwetten im Internet II, hier) . Die Rechtslage habe sich seit vorgenannter Entscheidung geändert, da das Bundesland Schleswig-Holstein noch unter der alten Landesregierung aus CDU und FDP aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder ausgestiegen sei und dort ein deutlich liberaleres Glücksspielrecht gelte. Dies wiederum ist europarechtlich nicht zu vereinbaren, da ein Glücksspielverbot im Internet kohärent sein muss. Diesbezüglich dürfe es keine Unterschiede zwischen den Bundesländern geben. Aus der Terminsankündigung des BGH: (more…)

VGH Hessen: “SMS-Lotto” ist nicht erlaubnisfähig

Freitag, 5. Oktober 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

VGH Hessen, Urteil vom 03.03.2011, Az. 8 A 2423/09
§ 14 Abs. 3 GlSpielG HE

Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Vermittlung von Glücksspielen mit Hilfe von Mobiltelefonen (hier: Lotto per SMS) nicht erlaubnisfähig ist. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn keine wirksamen Vorkehrungen zur Gewährleistung von Jugendschutz (Alterskontrolle bei Abschluss des Spielvertrags) und Suchtprävention getroffen werden könnten. Nach den Ausführungen des Gerichts habe die Klägerin vorliegend verkannt, dass bei den von ihr konzipierten Spielvarianten Alterskontrollen allenfalls bei der Ausgabe der Spielkarten und Guthabenbelege stattfinden könnten, nicht aber bei der Kontaktaufnahme mit der Spielvermittlerin mittels Mobiltelefon, also dem eigentlichen Vertragsabschluss, der sich in völliger Anonymität und außerhalb jeglicher Kontrolle abspiele. Der Vertragsabschluss erfolge zu beliebigen Zeiten von einem vom Spieler gewählten Ort aus und außerhalb jeglicher sozialer Kontrolle, so dass der Umgehung des Verbots der Teilnahme Minderjähriger Tür und Tor geöffnet seien. Auch die angedachte Vermittlung von Glücksspielen über Zigarettenautomaten biete Raum für Missbrauch, da diese auch mit geliehener Bankkarte bedient werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
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AG München: Testkauf in einer Lotteriestelle durch Jugendlichen ist zulässig

Mittwoch, 11. Juli 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG München, Urteil vom 22.03.2012, Az. 244 C 25788/11
- Relevante landesrechtliche Gesetzesvorschriften befinden sich im Umbruch -

Das AG München hat darauf hingewiesen, dass die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern gemäß dem Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland verpflichtet ist, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Die allgemeine Geschäftsanweisung für die Vertriebsorgane vor Ort der staatlichen Lotterieverwaltung (also der Lottoannahmestellen) regele, dass sicherzustellen sei, dass minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme an Lotterien und Wetten ausgeschlossen sind. Hierfür, so das Amtsgericht, dürften auch Minderjährige zu Testkaufzwecken eingesetzt werden. Hinweis: In Bayern ist am 01.07.2012 ein Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Aus der Pressemitteilung 26/12 des AG München vom 09.07.2012: (more…)

AG München: Jugendliche Testkäufer bei Lotto-Annahmestellen zulässig

Donnerstag, 14. Juni 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 22.03.2012, Az. 244 C 25788/11
- nicht rechtskräftig

Das AG München hat entschieden, dass es zulässig ist, für die Prüfung, ob Lotto-Annahmestellen Minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme an Lotterien und Wetten ausschließen, Jugendliche für die Durchführung von Testkäufen einzusetzen. Bei Verstößen dürften Abmahnungen erteilt, eine Vertragsstrafe in Höhe einer durchschnittlichen Wochenprovision einbehalten und die Verpflichtung zu einer kostenpflichtigen Nachschulung ausgesprochen werden. Der Testkauf, bei der ein Minderjähriger die Kundenkarte seines Vaters vorgelegt habe, und dies von der betroffenen Angestellten nicht erkannt worden sei, sei auch ordnungsgemäß durchgeführt worden.

VG Stuttgart: Werbeaktion mit Kaufpreiserstattung bei Regen an einem bestimmten Ort/Tag ist kein unerlaubtes Glücksspiel

Mittwoch, 21. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Stuttgart, Urteil vom 15.03.2012, Az. 4 K 4251/11
§ 5 UWG; § 3 Abs. 1 des GlüStV

Das VG Stuttgart teilt per Pressemitteilung mit, dass es sich bei der geplanten Werbeaktion eines Kaufhauses mit “Wenn es regnet, Kaufpreis zurück” nicht um ein unerlaubtes Glücksspiel handelt. Vorliegend hatte die Klägerin eine Aktion geplant, bei der für den Fall, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt am Flughafen Stuttgart regnet, den Kunden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Waren im Wert von mindestens 100 € bei der Klägerin erworben haben, die Rückerstattung des Kaufpreises zugesichert wird. Sie begehrte dies Feststellung, dass diese Werbung nicht als unerlaubtes Glücksspiel verboten sei. Dies wurde durch das Gericht bestätigt.

OLG Köln: “Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!” ist eine Gewinnzusage und führt zur Auszahlungspflicht

Dienstag, 29. November 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG  Köln, Urteil vom 10.11.2011, Az. 7 U 72/11
§ 661a BGB

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Aussage in einer Postwurfsendung “Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!” als Gewinnzusage zu werten ist und zur Auszahlungspflicht führt. Dem durchschnittlichen Empfänger dürften nicht die Fähigkeiten eines Sprachwissenschaftlichers unterstellt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Hamm: Verstoß gegen die Gewerbeordnung stellt Wettbewerbsverstoß dar

Sonntag, 27. November 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 22.02.2005, Az. 4 U 139/04
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 33c GewO

Das OLG Hamm hat entschieden, dass derjenige, der Gewinnspielgeräte ohne gewerbliche Erlaubnis aufstellt (§ 33c GewO) zugleich wettbewerbswidrig handelt. Zu den Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zähle auch § 33 c Gewerbeordnung. Da die in dieser Vorschrift normierte Erlaubnispflicht nicht nur den Marktzutritt regele, sondern auch das Marktverhalten u. a. zum Schutze der Verbraucher, aber auch zum Schutze der Mitbewerber, stelle ein Verstoß gegen § 33 c Gewerbeordnung zugleich auch einen Wettbewerbsverstoß dar. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Köln: Zum Ausschluss vom Glücksspiel wegen Überschuldung

Montag, 31. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 05.08.2011, Az. 6 U 80/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 und 4 UWG; § 8 Abs. 2 und 4 GlüStV; § 12 Abs. 3 GlüStV AG NRW

Das OLG Köln hat entschieden, dass Personen, die dem Hörensagen nach “pleite” sind, nicht ohne weitere Anhaltspunkte in einer Lotto-Annahmestelle vom Glücksspiel auszuschließen sind. Eine Spielsperre dürfe zur Wahrung der Interessen des Betroffenen erst nach Anhörung durch den Wettanbieter erfolgen. Ein von Mitarbeitern einer Annahmestelle als überschuldet wahrgenommener Wettinteressent (durch Mithören eines Gesprächs) dürfe jedoch nicht unabhängig von der Durchführung und dem Ausgang des Anhörungs- und Überprüfungsverfahrens sofort in die Sperrdatei eingetragen werden. Allerdings solle sichergestellt werden, dass bei Verdacht auf eine Überschuldung eine entsprechende Meldung der Mitarbeiter erfolge, um dem Anbieter eine Prüfung zu ermöglichen. Zum Volltext der Entscheidung:

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Gefahr des Glücksspiels - Poker-Betrug in den USA

Sonntag, 2. Oktober 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtWie das Nachrichtenmagazin heise online berichtet, sollen die Betreiber einer von den USA aus geführten Poker-Webseite die Spieler um ca. 440 Millionen Dollar betrogen haben. Der Vorstand des Unternehmens “Full Tilt Poker” hatte versichert, dass alle Einlagen der Nutzer sicher und jederzeit verfügbar seien, tatsächlich hat die US-Staatsanwaltschaft jedoch herausgefunden, dass nicht alle Nutzer gleichzeitig hätten ausbezahlt werden können und der Vorstand sich an den Einlagen bedient hatte. Der BGH hatte erst kürzlich entschieden, dass das Verbot, Glücksspiele im Internet anzubieten, wirksam ist, weil dies der Suchtbekämpfung, dem Jugendschutz und der Betrugsvorbeugung diene.

BGH: Das Verbot, private Sportwetten und andere Glücksspiele im Internet anzubieten, ist wirksam

Mittwoch, 28. September 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 92/09, I ZR 93/10, I ZR 43/10, I ZR 30/10 und I ZR 189/08
§ 4 Abs. 4 GlüStV, § 5 Abs. 3 GlüStV

Der BGH hat entschieden, dass das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Januar 2008 (GlüStV) wirksam ist. Es verstoße insbesondere nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Zur Pressemitteilung Nr. 150/2011 des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2011 im Volltext: (more…)

BGH: Grundsätzliche Zulässigkeit von Testkäufen bestätigt

Donnerstag, 22. September 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Beschluss vom 19.05.2011, Az. I ZR 215/08
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG

Der BGH hat in diesem Beschluss festgestellt, dass Testkäufe (hier: Minderjährige in Lotto-Annahmenstellen) grundsätzlich zulässig und nicht rechtsmissbräuchlich sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz könne dann bestehen, wenn z.B. hinreichende Anhaltspunkte für einen bereits begangenen oder bevorstehenden Wettbewerbsverstoß fehlen und der Mitbewerber durch den Testkauf hereingelegt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamburg: Lotto-Werbung auf Linienbussen ist verboten

Donnerstag, 1. September 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 12.08.2011, Az. 3 U 145/09 - nicht rechtskräftig
§ 5 Abs. 1, Abs. 2 GlüStV

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung der Lotto Hamburg GmbH für ihre Glücksspiele „Lotto” und „KENO” auf Linienbussen gegen den noch gültigen Glücksspielstaatsvertrag verstößt. Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 12.08.2011: (more…)

OLG Köln: Ermunternde und anreizende telefonische Lotterie-Werbung unzulässig

Samstag, 6. August 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Urteil vom 23.12.2010, Az. 6 U 208/06
§§ 4 Nr. 11 UWG; 4 Abs. 3 LottStV

Das OLG Köln hat entschieden, dass eine telefonische Lotterie-Werbung, in der der Verbraucher über die sachliche Information zur Art und Weise der Teilnahmemöglichkeit an der Lotterie hinaus zum Glücksspiel ermuntert und angereizt werden soll, unzulässig ist. Es werde ein übermäßiger Spielanreiz geschaffen, wenn einem Spieler, dem erlittene Verluste möglicherweise zur Warnung vor den Gefahren des Glücksspiels gereicht hätten, suggeriert werde, er werde mit hoher Sicherheit (nämlich “erfahrungsgemäß”) diese Verluste durch spätere Gewinne ausgleichen. Die Werbung nutze damit die besondere, suchtbegründende Gefahr von Glücksspielen, dass Spieler ihren Verlusten hinterherjagen, und sei daher unangemessen. Darüber hinaus stellte das OLG Köln fest, dass telefonische Werbung keine Wiederholungsgefahr für dieselbe Werbung in Schriftform (und umgekehrt) begründe. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Hausverlosung im Internet ist als Betrug strafbar

Mittwoch, 27. April 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Beschluss vom 15.03.2011, Az. 1 StR 529/10
§§ 263; 287 StGB

Der BGH hat die Verurteilung eines Veranstalters einer Hausverlosung wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestätigt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zur Pressemitteilung des BGH im Volltext: (more…)


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