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Archiv für die Kategorie „GOOGLE News+Recht“

BGH: Google muss Suchergänzungsvorschläge (Autocomplete) löschen, wenn Kenntnis von einer darin liegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung besteht

Dienstag, 14. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB

Der BGH hat entschieden, dass Google Suchergänzungsvorschläge zu löschen hat, wenn diese zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung führen. Im vorliegenden Fall schlug die von Google betriebene Suchmaschine bei Eingabe des Unternehmensnamens der Klägerin in einem im Rahmen der “Autocomplete”-Funktion sich öffnenden Fenster als Suchvorschläge die Wortkombinationen “R.S. (voller Name) Scientology” und “R.S. (voller Name) Betrug” vor. Hierin sah die Beklagte zu Recht eine Persönlichkeitsverletzung. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 87/2013 des BGH: (more…)

LG Berlin: Auch bei Google+ ist ein Impressum vorzuhalten

Freitag, 3. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013, Az. 16 O 154/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG

Das LG Berlin hat im Rahmen eines Verfügungsverfahrens entschieden, dass auch im sozialen Netzwerk Google+ ein Impressum gemäß § 5 Abs. 1 TMG vorzuhalten ist. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist wettbewerbswidrig und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Gleiches gilt übrigens für Facebook und andere soziale Netzwerke (hier).

OLG Düsseldorf: Markenrechtsverstoß bei Google Places nur, wenn das beworbene Unternehmen den Eintrag veranlasst hat

Freitag, 22. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2013, Az. I-20 U 190/11
§ 823 Abs. 1 BGB

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches bei Google Maps unter rechtswidriger Verwendung einer fremden Marke beworben wird, nicht auf Unterlassung (Löschung) in Anspruch genommen werden kann, wenn es den Eintrag nicht veranlasst hat. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Berlin: Google haftet nach Inkenntnissetzung als Störer für rechtsverletzende Erfahrungsberichte bei Google Maps

Mittwoch, 20. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 05.04.2012, Az. 27 O 455/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Hostprovider wie Google nicht verpflichtet ist, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge (hier: Erfahrungsbericht bei Geosuchdienst Google Maps) vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er sei aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlange. Weise ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, könne der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Vgl. auch BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Halle: Pflicht zur Löschung des Google-Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung verneint

Mittwoch, 15. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Halle, Urteil vom 31.05.2012, Az. 4 O 883/11

Das LG Halle hat entschieden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung (hier: wegen Nutzung von Metatags / Keywords) grundsätzlich keine Pflicht besteht, für eine Löschung der beanstandeten Internet-Seiten im Google-Cache Sorge zu tragen. Eine solche Pflicht müsse ausdrücklich vereinbart werden, denn aufgrund einer Unterlassungserklärung bestehe üblicherweise keine Verpflichtung dazu, aktiv tätig zu werden. Die Tatsache, dass der Google-Cache eine Internetseite zeige, wie sie vor Abgabe der Unterlassungserklärung ausgesehen habe, sei kein wirksamer Anknüpfungspunkt für eine Vertragsstrafe.

LG Hamburg: GEMA vs. YouTube - Den Vorhang zu und alle Fragen offen

Montag, 23. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Hamburg, Urteil vom 20.04.2012, Az. 310 O 461/10 - nicht rechtskräftig
§ 97 UrhG

Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube” für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann haftet, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Zitat: “Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren und im zumutbaren Rahmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladener Videoclips besteht dagegen nicht.” Im Ergebnis sah das Gericht YouTube selbst in der Pflicht, über inhalts- und schlagwortbezogene Filter weitere Rechtsverstöße, also nach Benachrichtigung durch den Rechteinhaber, zu verhindern, nicht aber, das eigene Gesamtrepertoire zu durchsuchen. Google hatte Rechteinhabern eine Filtersoftware zur Eigensuche angeboten. Dies sei, so die Kammer, nicht ausreichend. Was wir davon halten? Das Geschäftsmodell “YouTube” ist nicht abgestraft worden. Die Betreiber sind zu vertretbaren Anstrengungen im Einzelfall (!) verurteilt worden. Ihre grundsätzlich zulässige Tätigkeit darf dabei nicht unverhältnismäßig erschwert werden; übermäßige Anstrengungen, insbesondere solche, die das Geschäftsmodell an sich unmöglich machen, müssen also nicht getroffen werden. Eine Allgemeinaussage kann diesem im Internet bereits gehypten Urteil also nicht entnommen werden. Man mag es daher mit Berthold Brecht halten: “Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.” Zum weiteren Wortlaut der Pressemitteilung des LG Hamburg vom 20.04.2012: (more…)

LG Saarbrücken: Zur Reichweite der Unterlassungsverpflichtung - Google-Cache

Montag, 23. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Saarbrücken, Urteil vom 10.12.2008, Az. 9 O 258/08
§ 339 BGB, § 340 BGB, § 315 BGB

Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass zur Einhaltung einer Unterlassungsverpflichtung (hier: Unterlassung von negativen (Falsch-)Äußerungen zu der Software der Klägerin) nicht nur die Unterlassung des beanstandeten Verhaltens erforderlich ist, sondern der Unterlassungsschuldner u.U. auch durch aktives Tun weitere Rechtsverletzungen verhindern müsse. Dazu gehöre auch die Einwirkung auf Dritte, soweit deren Handeln in seinem Einflussbereich liege und ihm wirtschaftlich zugute kommte. Dies umfasse insbesondere, die Anzeige der zu unterlassenden Äußerungen im Cache zumindest der gängigsten Suchmaschine (Google) zu unterbinden. Zum Volltext der Entscheidung:

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Beschluss der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden (Düsseldorfer Kreis): Facebook “Gefällt mir”-Button ohne 2-Stufen-Lösung ist rechtswidrig

Donnerstag, 15. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Die zum sog. Düsseldorfer Kreis zusammengeschlossenen obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben am 08.12.2011 einen gemeinsamen Beschluss zum “Datenschutz in sozialen Netzwerken” gefasst. Neben zahlreichen bekannten Feststellungen verabschiedete sich der Kreis mit der folgenden kryptischen Forderung allerdings eher in eine Nebelwand: “In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können.” Alles klar soweit? (more…)

GOOGLE: Heavy User von Google Maps dürfen zukünftig den Dienst bezahlen / Ab 4,00 US-Dollar je 1.000 Abrufe aufwärts

Samstag, 29. Oktober 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAb sofort ist die Nutzung der Schnittstelle (API) zu Google Maps kostenpflichtig, soweit die Nutzung nicht 25.000 Abrufe (bei sog. “Styled Maps” 2.500 Abrufe je Tag) überschreitet (hier). Angegangen werden damit nicht die privaten Nutzer oder Kleingewerbetreibenden, sondern gewerbliche “Heavy User”. Wird diese Bagatellgrenze überschritten, sind für 1.000 Abrufe 4 US-Dollar zu zahlen. Darüber hinaus werden Volumentarife (Google Maps API Premier license) angeboten. Näheres bei Google (hier) und Heise (hier).

LG Düsseldorf: Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung bezüglich der Nutzung eines Kennzeichens auch bei durch Dritten vorgenommene Einträge bei Google Maps

Mittwoch, 26. Oktober 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2011, Az. 38 O 7/11
§ 14 MarkenG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Unterlassungsverpflichtung, ein bestimmtes Kennzeichen in Zukunft nicht mehr zu benutzen, auch Einträge bei Google Maps betrifft, die ohne Wissen der Unterlassungsschuldnerin vorgenommen wurden. Nach Abgabe der Unterlassungserklärung sei die Klägerin verpflichtet gewesen, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um die Verwendung des geschützten Zeichens in Zusammenhang mit ihrem Unternehmen zu unterbinden. Auch bereits bestehende Störungen seien zu beseitigen gewesen. Darunter falle auch die - von wem auch immer veranlasste - Aufnahme in das Google Maps Programm. Im Zweifel hätte die Unterlassungsschuldnerin sich an Google zur Beseitung der Störung wenden müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Google-Bildersuche - Keine Urheberrechtsverletzung durch Vorschaubilder

Donnerstag, 20. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 140/10
§ 19a UrhG

Der BGH hat (erneut) entschieden, dass die Suchmaschine Google nicht für urheberrechtlich geschützte Werke, die in Vorschaubildern dargestellt werden, haftet. Dies wurde bereits in einem letztjährigen Urteil so entschieden. Bei den so genannten Thumbnails sei von einer wirksamen Einwilligung des Einstellers des geschützten Werkes auszugehen, wenn dieser keine ausdrücklichen Schutzvorkehrungen gegen die Anzeige in Suchmaschinen getroffen habe. Dies gelte auch für ohne Zustimmung des Urhebers eingestellte Werke. Der Urheber wird damit zur Durchsetzung seiner Ansprüche an denjenigen verwiesen, der die Werke ohne Zustimmung eingestellt hat. Zur Pressemitteilung Nr. 165/2011 des BGH vom 19.10.2011:

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ADRF: Google Inc. bleibt Anspruch auf Vertipperdomains “goggle.com”, “goggle.org” oder “goggle.net” verwehrt

Dienstag, 18. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammADRF, Entscheidung vom 11.10.2011, Claim Number: FA1108001403690

Das National Arbitration Forum (hier) hat auf Grundlage der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) eine Beschwerde der Google Inc. gegen den Eigentümer der Domainnamen goggle.com, goggle.org und goggle.net zurückgewiesen, mit welcher Google die Übertragung der vorgenannten Vertipperdomains beantragt hatte. Der Inhaber der Domains hatte argumentiert, es handele sich um eigenständige Begriffe, womit eine Verwechselungsgefahr ausgeschlossen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

GOOGLE: Ist die Verwendung von Google Analytics ab sofort datenschutzrechtlich unangreifbar?

Freitag, 16. September 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat per Pressemitteilung vom 15.09.2011 verkündet, dass “ab sofort ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics möglich” sei (hier). Seit Ende 2009 habe der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Auftrag des Düsseldorfer Kreises (hier) und Google Gespräche über die erforderlichen Änderungen zum gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics geführt. Als Hintergrund wird ein entsprechender “Beschluss der Aufsichtsbehörden der Länder zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten” genannt. (more…)

BGH: Onlinehändler darf für seine AdWords-Anzeige bei Google fremde Markennamen als “Köder” (keywords) buchen, wenn die Anzeige selbst keine Hinweise auf den Markeninhaber oder dessen Produkte enthält

Dienstag, 26. Juli 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. I ZR 125/07
§
14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; §§ 3; 4 Nr. 9 lit. b, 4 Nr. 10; 5 Abs. 2 UWG

Der BGH hat entschieden, dass die Benutzung fremder Markennamen als Such-Schlüsselwörter im Google AdWords-Programm keine Markenverletzung darstellt, wenn die bei Eingabe des Schlüsselworts präsentierten Anzeigen als solche von den Suchergebnissen räumlich klar abgegrenzt und als solche bezeichnet sind, der Markenname in der Anzeige selbst nicht auftaucht und im Übrigen der in der Anzeige angegebene Domain-Name auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist als die des Markeninhabers. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamburg: Keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers Google für ehrverletzende Suchergebnisse (sog. snippets)

Dienstag, 5. Juli 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Hamburg, Urteil vom 26.05.2011, Az. 3 U 67/11
§§ 823; 1004 BGB; Art. 1; 2 GG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Google als Suchmaschinenbetreiber nicht für Suchergebnisse (sog. snippets) haftet, wenn in diesen ehrverletzende Äußerungen Dritter wiedergegeben werden. Als Grund für diese “Freistellung” Googles gab der Senat an, dass für den durchschnittlichen Nutzer ohne weiteres ersichtlich sei, dass bei einer Suchmaschine funktionsbedingt fremde Inhalte zusammengetragen würden, wobei sich die Tätigkeit in der Suche erschöpfe, so dass sich der Betreiber der Suchmaschine die Inhalte der Suchergebnisse regelmäßig nicht zu eigen mache wie etwa ein Presseorgan. Überdies stellte das Oberlandesgericht fest, dass die beanstandeten Suchergebnisse lediglich eine Meinungsäußerung enthalten hätten (”XYZ vertreibt Schrottimmobilien”), von der sich der Suchmaschinenbetreiber ausreichend distanziert habe. Das Informationsinteresse der Allgemeinheit bzw. die Pressefreiheit sei wichtiger, als der behauptete Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Ausführlicher zu diesem Urteil ist der Kollege RA Jörg Heidrich, Justiziar des Heise Verlags, der auf dieses Urteil hinwies (hier).

LG Köln: Zur Frage, wann Google für die Inhalte fremder Blogs auf seiner Plattform blogspot.com/blogger.com haftet

Dienstag, 14. Juni 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 28.12.2010, Az. 28 O 402/10
§ 97 Abs. 1 UrhG

Das LG Köln hat in dem vorliegenden Fall zu der Frage ausgeführt, wann Google für die Inhalte fremder Blogs auf seiner Plattform blogspot.com/blogger.com haftet. Streitgegenständlich war ein Bild, welches unrechtmäßig in einem Blog hochgeladen worden war, den Google selbst nicht betrieb. Die Kammer führte ausführlich zur Haftung von Plattform-Anbietern aus und unterstrich die besondere Rolle von Google bei blogspot.com / blogger.com im Sinne einer Störerhaftung, da die eigentlichen Blog-Betreiber anonym blieben. Im vorliegenden Fall bejahte das LG Köln auch eine Haftung, allerdings nur deshalb, weil Google erst drei Wochen nach einer ursprünglichen Beschwerde die fragliche Löschung vorgenommen hatte. Zum Volltext der Entscheidung:

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GOOGLE: Schweizer Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Google bei Streetview zu einer Anonymisierung von Personen und “Kontrollschildern”

Sonntag, 10. April 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Schweizer BVGer, Urteil vom 30.03.2011, Az. A-7040/2009 - nicht rechtskräftig

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat einer Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen Google Inc. und Google Switzerland GmbH betreffend den Online-Dienst Google Street View teilweise stattgegeben. Laut der Pressemitteilung des Gerichts haben “die Beklagten dafür zu sorgen, dass sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen sind, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen ist die Anonymität der Personen zu gewährleisten. Das BVGer kommt zum Schluss, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnisnahme des Ereignisbildes bzw. das wirtschaftliche Interesse der Beklagten dasjenige am Recht auf das eigene Bild in keinem Fall zu überwiegen vermag, da eine weitergehende bis absolute Unkenntlichmachung der Bilder möglich und verhältnismässig ist.” Es ist darauf hinzuweisen, dass das beim Schweizer Bundesgericht angefochten werden kann und angesichts der grundsätzlichen Bedeutung auch wohl angefochten wird. Vgl. zu der abweichenden Entscheidung des KG Berlin (hier).


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