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Archiv für die Kategorie „GOOGLE News+Recht“

LG Hamburg: GEMA vs. YouTube - Den Vorhang zu und alle Fragen offen

Montag, 23. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Hamburg, Urteil vom 20.04.2012, Az. 310 O 461/10 - nicht rechtskräftig
§ 97 UrhG

Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube” für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann haftet, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Zitat: “Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren und im zumutbaren Rahmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladener Videoclips besteht dagegen nicht.” Im Ergebnis sah das Gericht YouTube selbst in der Pflicht, über inhalts- und schlagwortbezogene Filter weitere Rechtsverstöße, also nach Benachrichtigung durch den Rechteinhaber, zu verhindern, nicht aber, das eigene Gesamtrepertoire zu durchsuchen. Google hatte Rechteinhabern eine Filtersoftware zur Eigensuche angeboten. Dies sei, so die Kammer, nicht ausreichend. Was wir davon halten? Das Geschäftsmodell “YouTube” ist nicht abgestraft worden. Die Betreiber sind zu vertretbaren Anstrengungen im Einzelfall (!) verurteilt worden. Ihre grundsätzlich zulässige Tätigkeit darf dabei nicht unverhältnismäßig erschwert werden; übermäßige Anstrengungen, insbesondere solche, die das Geschäftsmodell an sich unmöglich machen, müssen also nicht getroffen werden. Eine Allgemeinaussage kann diesem im Internet bereits gehypten Urteil also nicht entnommen werden. Man mag es daher mit Berthold Brecht halten: “Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.” Zum weiteren Wortlaut der Pressemitteilung des LG Hamburg vom 20.04.2012: (more…)

LG Saarbrücken: Zur Reichweite der Unterlassungsverpflichtung - Google-Cache

Montag, 23. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Saarbrücken, Urteil vom 10.12.2008, Az. 9 O 258/08
§ 339 BGB, § 340 BGB, § 315 BGB

Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass zur Einhaltung einer Unterlassungsverpflichtung (hier: Unterlassung von negativen (Falsch-)Äußerungen zu der Software der Klägerin) nicht nur die Unterlassung des beanstandeten Verhaltens erforderlich ist, sondern der Unterlassungsschuldner u.U. auch durch aktives Tun weitere Rechtsverletzungen verhindern müsse. Dazu gehöre auch die Einwirkung auf Dritte, soweit deren Handeln in seinem Einflussbereich liege und ihm wirtschaftlich zugute kommte. Dies umfasse insbesondere, die Anzeige der zu unterlassenden Äußerungen im Cache zumindest der gängigsten Suchmaschine (Google) zu unterbinden. Zum Volltext der Entscheidung:

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Beschluss der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden (Düsseldorfer Kreis): Facebook “Gefällt mir”-Button ohne 2-Stufen-Lösung ist rechtswidrig

Donnerstag, 15. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Die zum sog. Düsseldorfer Kreis zusammengeschlossenen obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben am 08.12.2011 einen gemeinsamen Beschluss zum “Datenschutz in sozialen Netzwerken” gefasst. Neben zahlreichen bekannten Feststellungen verabschiedete sich der Kreis mit der folgenden kryptischen Forderung allerdings eher in eine Nebelwand: “In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können.” Alles klar soweit? (more…)

GOOGLE: Heavy User von Google Maps dürfen zukünftig den Dienst bezahlen / Ab 4,00 US-Dollar je 1.000 Abrufe aufwärts

Samstag, 29. Oktober 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAb sofort ist die Nutzung der Schnittstelle (API) zu Google Maps kostenpflichtig, soweit die Nutzung nicht 25.000 Abrufe (bei sog. “Styled Maps” 2.500 Abrufe je Tag) überschreitet (hier). Angegangen werden damit nicht die privaten Nutzer oder Kleingewerbetreibenden, sondern gewerbliche “Heavy User”. Wird diese Bagatellgrenze überschritten, sind für 1.000 Abrufe 4 US-Dollar zu zahlen. Darüber hinaus werden Volumentarife (Google Maps API Premier license) angeboten. Näheres bei Google (hier) und Heise (hier).

LG Düsseldorf: Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung bezüglich der Nutzung eines Kennzeichens auch bei durch Dritten vorgenommene Einträge bei Google Maps

Mittwoch, 26. Oktober 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2011, Az. 38 O 7/11
§ 14 MarkenG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Unterlassungsverpflichtung, ein bestimmtes Kennzeichen in Zukunft nicht mehr zu benutzen, auch Einträge bei Google Maps betrifft, die ohne Wissen der Unterlassungsschuldnerin vorgenommen wurden. Nach Abgabe der Unterlassungserklärung sei die Klägerin verpflichtet gewesen, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um die Verwendung des geschützten Zeichens in Zusammenhang mit ihrem Unternehmen zu unterbinden. Auch bereits bestehende Störungen seien zu beseitigen gewesen. Darunter falle auch die - von wem auch immer veranlasste - Aufnahme in das Google Maps Programm. Im Zweifel hätte die Unterlassungsschuldnerin sich an Google zur Beseitung der Störung wenden müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Google-Bildersuche - Keine Urheberrechtsverletzung durch Vorschaubilder

Donnerstag, 20. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 140/10
§ 19a UrhG

Der BGH hat (erneut) entschieden, dass die Suchmaschine Google nicht für urheberrechtlich geschützte Werke, die in Vorschaubildern dargestellt werden, haftet. Dies wurde bereits in einem letztjährigen Urteil so entschieden. Bei den so genannten Thumbnails sei von einer wirksamen Einwilligung des Einstellers des geschützten Werkes auszugehen, wenn dieser keine ausdrücklichen Schutzvorkehrungen gegen die Anzeige in Suchmaschinen getroffen habe. Dies gelte auch für ohne Zustimmung des Urhebers eingestellte Werke. Der Urheber wird damit zur Durchsetzung seiner Ansprüche an denjenigen verwiesen, der die Werke ohne Zustimmung eingestellt hat. Zur Pressemitteilung Nr. 165/2011 des BGH vom 19.10.2011:

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ADRF: Google Inc. bleibt Anspruch auf Vertipperdomains “goggle.com”, “goggle.org” oder “goggle.net” verwehrt

Dienstag, 18. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammADRF, Entscheidung vom 11.10.2011, Claim Number: FA1108001403690

Das National Arbitration Forum (hier) hat auf Grundlage der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) eine Beschwerde der Google Inc. gegen den Eigentümer der Domainnamen goggle.com, goggle.org und goggle.net zurückgewiesen, mit welcher Google die Übertragung der vorgenannten Vertipperdomains beantragt hatte. Der Inhaber der Domains hatte argumentiert, es handele sich um eigenständige Begriffe, womit eine Verwechselungsgefahr ausgeschlossen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

GOOGLE: Ist die Verwendung von Google Analytics ab sofort datenschutzrechtlich unangreifbar?

Freitag, 16. September 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat per Pressemitteilung vom 15.09.2011 verkündet, dass “ab sofort ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics möglich” sei (hier). Seit Ende 2009 habe der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Auftrag des Düsseldorfer Kreises (hier) und Google Gespräche über die erforderlichen Änderungen zum gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics geführt. Als Hintergrund wird ein entsprechender “Beschluss der Aufsichtsbehörden der Länder zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten” genannt. (more…)

BGH: Onlinehändler darf für seine AdWords-Anzeige bei Google fremde Markennamen als “Köder” (keywords) buchen, wenn die Anzeige selbst keine Hinweise auf den Markeninhaber oder dessen Produkte enthält

Dienstag, 26. Juli 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. I ZR 125/07
§
14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; §§ 3; 4 Nr. 9 lit. b, 4 Nr. 10; 5 Abs. 2 UWG

Der BGH hat entschieden, dass die Benutzung fremder Markennamen als Such-Schlüsselwörter im Google AdWords-Programm keine Markenverletzung darstellt, wenn die bei Eingabe des Schlüsselworts präsentierten Anzeigen als solche von den Suchergebnissen räumlich klar abgegrenzt und als solche bezeichnet sind, der Markenname in der Anzeige selbst nicht auftaucht und im Übrigen der in der Anzeige angegebene Domain-Name auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist als die des Markeninhabers. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamburg: Keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers Google für ehrverletzende Suchergebnisse (sog. snippets)

Dienstag, 5. Juli 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Hamburg, Urteil vom 26.05.2011, Az. 3 U 67/11
§§ 823; 1004 BGB; Art. 1; 2 GG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Google als Suchmaschinenbetreiber nicht für Suchergebnisse (sog. snippets) haftet, wenn in diesen ehrverletzende Äußerungen Dritter wiedergegeben werden. Als Grund für diese “Freistellung” Googles gab der Senat an, dass für den durchschnittlichen Nutzer ohne weiteres ersichtlich sei, dass bei einer Suchmaschine funktionsbedingt fremde Inhalte zusammengetragen würden, wobei sich die Tätigkeit in der Suche erschöpfe, so dass sich der Betreiber der Suchmaschine die Inhalte der Suchergebnisse regelmäßig nicht zu eigen mache wie etwa ein Presseorgan. Überdies stellte das Oberlandesgericht fest, dass die beanstandeten Suchergebnisse lediglich eine Meinungsäußerung enthalten hätten (”XYZ vertreibt Schrottimmobilien”), von der sich der Suchmaschinenbetreiber ausreichend distanziert habe. Das Informationsinteresse der Allgemeinheit bzw. die Pressefreiheit sei wichtiger, als der behauptete Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Ausführlicher zu diesem Urteil ist der Kollege RA Jörg Heidrich, Justiziar des Heise Verlags, der auf dieses Urteil hinwies (hier).

LG Köln: Zur Frage, wann Google für die Inhalte fremder Blogs auf seiner Plattform blogspot.com/blogger.com haftet

Dienstag, 14. Juni 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 28.12.2010, Az. 28 O 402/10
§ 97 Abs. 1 UrhG

Das LG Köln hat in dem vorliegenden Fall zu der Frage ausgeführt, wann Google für die Inhalte fremder Blogs auf seiner Plattform blogspot.com/blogger.com haftet. Streitgegenständlich war ein Bild, welches unrechtmäßig in einem Blog hochgeladen worden war, den Google selbst nicht betrieb. Die Kammer führte ausführlich zur Haftung von Plattform-Anbietern aus und unterstrich die besondere Rolle von Google bei blogspot.com / blogger.com im Sinne einer Störerhaftung, da die eigentlichen Blog-Betreiber anonym blieben. Im vorliegenden Fall bejahte das LG Köln auch eine Haftung, allerdings nur deshalb, weil Google erst drei Wochen nach einer ursprünglichen Beschwerde die fragliche Löschung vorgenommen hatte. Zum Volltext der Entscheidung:

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GOOGLE: Schweizer Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Google bei Streetview zu einer Anonymisierung von Personen und “Kontrollschildern”

Sonntag, 10. April 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Schweizer BVGer, Urteil vom 30.03.2011, Az. A-7040/2009 - nicht rechtskräftig

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat einer Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen Google Inc. und Google Switzerland GmbH betreffend den Online-Dienst Google Street View teilweise stattgegeben. Laut der Pressemitteilung des Gerichts haben “die Beklagten dafür zu sorgen, dass sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen sind, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen ist die Anonymität der Personen zu gewährleisten. Das BVGer kommt zum Schluss, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnisnahme des Ereignisbildes bzw. das wirtschaftliche Interesse der Beklagten dasjenige am Recht auf das eigene Bild in keinem Fall zu überwiegen vermag, da eine weitergehende bis absolute Unkenntlichmachung der Bilder möglich und verhältnismässig ist.” Es ist darauf hinzuweisen, dass das beim Schweizer Bundesgericht angefochten werden kann und angesichts der grundsätzlichen Bedeutung auch wohl angefochten wird. Vgl. zu der abweichenden Entscheidung des KG Berlin (hier).

GOOGLE: Maßnahmen des Suchmaschinenbetreibers gegen illegales Filesharing

Sonntag, 27. März 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Die Einflussmöglichkeiten der Google Inc. gegen die in P2P-Netzwerken grassierenden Urheberrechtsverstöße via illegalem Filesharing sind beschränkt. Gleichwohl hat Google einige Maßnahmen für die eigene Suchmaschine mit Symbolcharakter getroffen, wie Golem berichtete: So werden Namen von Tauschbörsen nicht mehr im Wege des Autocomplete vorgegeben, Google-Seiten mit widerrechtlich veröffentlichten Inhalten innerhalb eines Tages entfernt und Inhalte mit urheberrechtswidrigem Inhalt nicht mehr verlinkt.

KG Berlin: Google Street View-Aufnahmen sind nur unter besonderen Umständen rechtswidrig

Montag, 21. März 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

KG Berlin, Beschluss vom 25.10.2010, Az. 10 W 127/10
§§
823, 1004 BGB

Das KG Berlin hat entschieden, dass der Google Inc. Aufnahmen eines Hauses von offener Straße aus nicht untersagt werden dürfen. Den entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wies der Senat zurück. Etwas anderes gelte nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt würden und/oder die Wohnung zeigten, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen könne. Dies sei hier aber nicht der Fall. In diesem Zusammenhang auch von Interesse BGH, Urteile vom 17.12.2010, Az. V ZR 44/10, 45/10 und 46/10. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Berlin: Verwendung fremder Marken in Google AdWords bei Überschrift “Anzeige” stellt keine Markenverletzung dar

Sonntag, 20. Februar 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Berlin, Urteil vom 22.09.2010, Az. 97 O 55/10
§§ 14; 15; 19 MarkenG, §§ 9; 3; 4 Nr. 10 UWG

Das LG Berlin hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Markennamens eines Konkurrenten im Rahmen der Google AdWords-Werbung auzuschließen ist, wenn die Werbung mit “Anzeige” überschrieben ist. Hierdurch würde die Marke gerade nicht unter Verletzung ihrer Herkunftsfunktion genutzt. Zitat: “Eine klare Kennzeichnung der bezahlten Anzeigen vermeidet im Allgemeinen eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion, weil der Nutzer unter solchen Anzeigen regelmäßig Konkurrenten erwartet, was auch und gerade bei Branchenidentität gilt (so ausdrücklich Kammergericht, Urteil vom 26.09.2008, Az. 5 U 186/07).” Was wir davon halten? Dem Urteilsspruch könnten wir folgen, wenn die jeweiligen Markeninhaber nicht auch selbst mit Ihrer Marke AdWords-Werbung betreiben würden. Mit anderen Worten: Es bedarf schon etwas mehr als nur einer bloßen Überschrift “Anzeige” um die Herkunftsfunktion der Marke nicht mehr zu verletzen. Tauchen das jeweilige fremde Kennzeichen in der Überschrift und in der angegebenen Verlinkung auf, kann es um die Widerlegung des Vorwurfs einer Markenverletzung eng werden, wenn nicht gerade der gesamte Anzeigeninhalt vom Inserenten dazu verwendet wird, sich von der fremden Marke abzugrenzen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Düsseldorf: Google-AdWords Anzeige mit Marken Dritter stellt Markenverletzung dar, wenn nicht ausreichend deutlich gemacht wird, dass nicht der Markeninhaber wirbt

Mittwoch, 16. Februar 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2010, Az. I-20 W 136/10
§§ 3 Abs. 2, § 5 Abs. 2 UWG

Das OLG Düsseldorf hatte als zweites Oberlandesgericht neben dem OLG Braunschweig (Urteil vom 24.11.2010, Az. 2 U 113/08) nach der wegweisenden Rechtsprechung des EuGH zur Frage der Nutzung fremder Marken in der Google AdWords-Werbung (EuGH, Urteil vom 23.03.2010, Az. C-236/08, C-237/08, C-238/08, C-278/08, C 558/08; EuGH, Urteil vom 26.03.2010, Az. C-91/09) zu entscheiden. Das Düsseldorfer Gericht wies darauf hin, dass nach der EuGH-Rechtsprechung zu prüfen sei, ob die Werbefunktion oder die Hauptfunktion der Marke, nämlich die Herkunftsfunktion, beeinträchtigt werde. Eine Verletzung der Werbefunktion soll bei der Verwendung einer Marke als AdWord nicht vorliegen, wenn die AdWord-Werbung als Werbung zu erkennen ist und das natürliche Suchergebnis nicht beeinflusst und deshalb die Sichtbarkeit der Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers nicht beeinträchtigt werde. Ein Verbietungsrecht bestehe danach nur dann, wenn durch die beanstandete Verwendung die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt werde. Die herkunftshinweisende Funktion der Marke sei beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Intemetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen. Im vorliegenden Fall reichte es dem Senat für eine Rechtfertigung der Markennutzung nicht aus, dass die Anzeige in der Anzeigenleiste eingeblendet werde und der durchschnittliche Internetnutzer wisse, dass es sich bei den in der Anzeigenleiste eingeblendeten Anzeigen um bezahlte Werbung und nicht um generische Suchergebnisse handele. Der Internetnutzer müsse auf Grund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft erkennen, dass der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter sei. Das sei auf Grund der konkreten Umstände nicht der Fall. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang die Entscheidung des OLG Düsseldorf sein, da in der dortigen Anzeige offensichtlich ein deutlicher Link auswies, zu welchem Onlineshop die Anzeige gehöre, ein Gedanke, der von den Braunschweiger Richtern allerdings nicht aufgenommen wurde.  Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen den Entscheidungen des OLG Düsseldorf und des OLG Braunschweig: Im ersten Fall fand die fremde Marke Aufnahme in die Überschrift der Werbeanzeige, im letzteren Fall wurde die Marke lediglich als (unsichtbares) Keyword gebucht. Auf die Entscheidung hingewiesen hat Prof. Dr. Thomas Hoeren. Zur Entscheidung im Volltext:
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OLG Braunschweig: Markenverletzung, wenn eine geschützte Marke in einer Adwords-Anzeige als frei gewähltes Keyword auftaucht

Montag, 31. Januar 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Braunschweig, Urteil vom 24.11.2010, Az. 2 U 113/08
§ 14 II Nr 1 und 2 VMarkenG; Art 5 Abs 1 MarkenRL

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung bei Verwendung von Google Adwords vorliegt, wenn die Anzeige unter der Option „weitgehend passende Keywords” aufgegeben wurde und über diese Funktion ein eine fremde Marke enthaltendes Keyword zur Keyword-Liste hinzugefügt wird. Dies gelte jedenfalls dann, wenn dieses Keyword bei Buchung der Anzeige in der Keyword-Liste erschienen sei und hätte abgewählt werden können. Zum Volltext der Entscheidung:

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