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Archiv für die Kategorie „IT“

LG Hamburg: Betreiberin von sofwarebilliger.de lässt Microsoft bestimmte Äußerungen aus einer Pressemitteilung untersagen

Montag, 16. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 02.04.2012, Az. 327 O 141/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB

Das LG Hamburg hat offensichtlich auf Antrag der TYR Holding GmbH, welche die Softwareverkaufsplattform www.softwarebilliger.de betreibt und sich wegen des angeblichen Vertriebs von illegalen Microsoft-Softwarekopien im Dauerstreit mit der Firma Microsoft befindet, der Firma Microsoft verboten, bestimmte negative Äußerungen über die Plattform softwarebilliger.de zu veröffentlichen. Der Branchen-Nachrichtendienst Heise berichtet, hierzu gehörten Passagen aus einer Pressemitteilung vom 13.03.2012, wonach auf www.softwarebilliger.de gefälschte Markensoftware angeboten werde bzw. dort entgegen einer gerichtlichen Anordnung und laufender staatsanwaltlicher Ermittlungen gefälschte Datenträger verkauft würden. Die Kammer verbot Microsoft weiterhin die Behauptung, der “Verkauf von Fälschungen geht weiter” und “Rechtsmittel der Betreiber von www.softwarebilliger.de bleiben bislang erfolglos”. Zum vollständigen Heise-Bericht (hier).

US-Gericht untersagt Motorola, an einem deutschen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft zu erwirken

Freitag, 13. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer lange Arm US-amerikanischer Gerichte soll bis nach Deutschland reichen. Ein Gericht im US-Bundesstaat Washington hat Motorola verboten, gegen Microsoft im Ausland, auch Deutschland, ein gerichtliches Verkaufsverbot für Hard- und Softwareprodukte zu erwirken. Es handelt sich um eine “einstweilige Sicherungsmaßnahme”, die aufrecht erhalten bleiben soll, bis gerichtlich festgestellt worden ist, ob Motorola die eigene Zusage erfüllt hat, Patente zum Videostandard H.264, der als Allgemeinstandard gilt, zu angemessenen Preisen fremden Herstellern zur Verfügung zu stellen. Um Motorola nicht gänzlich schutzlos zu stellen, hat Microsoft 100 Mio. US-Dollar als Sicherheit zu hinterlegen, falls sich das Verhalten von Motorola als rechtskonform erweisen sollte. Weiteres findet sich bei Golem (hier).

OLG Oldenburg: Führt der Stromausfall zum Datenverlust, besteht Anspruch auf Schadensersatz

Montag, 5. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2011, Az. 2 U 98/11
§ 823 BGB

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass derjenige, der einen Stromausfall verursacht, in dessen Folge Daten auf einem Datenträger verloren gehen, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Es liege eine Eigentumsverletzung vor, da der betroffene Datenträger mit dem darin verkörperten Programm eine körperliche Sache sei. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

Der US-amerikanische “Stop Online Piracy Act” (SOPA) zusammengefasst / 5 Gründe, warum SOPA die USA erhitzt

Donnerstag, 19. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammIn den Medien finden sich in diesen Wochen vermehrt Berichte über den US-amerikanischen “Stop Online Piracy Act”. Wikipedia, Wordpress sowie namhafte Unternehmen wie Google (hier) tragen bereits Trauer und lassen ihre Startseiten und Justiziare über Orwell’sche Visionen berichten. Dass diese nicht ganz aus der Luft gegriffen sind, zeigt ein zusammenfassender SPON-Artikel. Wer sich das Studium des 78-seitigen Gesetzesentwurfes (hier) ersparen will, dem sei dieser Artikel von Christian Stöcker empfohlen (”Fünf Gründe für den Netzstreik”, hier).

VG Düsseldorf: Zur Rechtswidrigkeit einer Sperrungsanordnung von Internetangeboten gegen einen Access-Provider

Montag, 16. Januar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

VG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011, Az. 27 K 5887/10
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 GlüStV, § 8 TMG

Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Access-Provider nicht ohne weiteres mit einer Sperrungsverfügung überzogen werden darf, nach welcher er den Zugang zu bestimmten (verbotenen) Glücksspielangeboten zu blockieren hat. Weder habe der Access-Provider die Übermittlung der Glücksspielinhalte veranlasst, noch wähle er diese oder den Adressaten aus. Zudem habe offenkundig ein Zusammenwirken des Access-Providers mit einem Nutzer im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG ausgeschlossen werden können. Der Umstand, dass die Klägerin Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte habe, sei im Anwendungsbereich des § 8 TMG - wie die Ausgestaltung der Haftungsregelungen des § 8 TMG im Vergleich zu den Haftungsregelungen des § 10 TMG zeige - ohne Relevanz. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Karlsruhe: Rechtswidrig gespeicherte IP-Adresse darf nicht zur Glaubhaftmachung eines Unterlassungsanspruchs per einstweiliger Verfügung verwendet werden / Beweisverwertungsverbot

Donnerstag, 12. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, Az. 4 U 86/07
§ 95 Abs. 1 TKG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Beweisführung mittels IP-Adresse unzulässig ist, wenn die IP-Adresse rechtswidrig, also ohne vorherige Einwilligung des betreffenden Nutzers, gewonnen wurde. Bei der Zuordnung von dynamischen IP-Nummern zu konkreten Personen handelt es sich um Verkehrsdaten im Sinne von § 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG und nicht etwa um Bestandsdaten im Sinne von § 95 Abs. 1 TKG. Zitat aus den Entscheidungsgründen: (more…)

Filesharing: Die Verschlüsselung nahezu jedes WLAN-Routers kann umgangen werden / Brute Force Attack

Donnerstag, 29. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEinen bemerkenswerten Bericht hat Golem zum Thema Brute-Force-Attack von WLAN-Routern veröffentlicht. Laut Stefan Viehböck, Student an der FH-Hagenberg, betreffen die von ihm entdeckten Sicherheitslücken fast alle aktuellen Router, da seit geraumer Zeit praktisch alle Geräte standardmäßig mit dem hier anfälligen aktivierten WPS ausgeliefert werden. Zum Bericht (hier). Was wir davon halten? Wenn ein Internetanschlussinhaber nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung behauptet, er habe die Datei(en) nicht heruntergeladen, muss dies nicht eine bloße Schutzbehauptung sein. Die Möglichkeiten, WLANs auch bei ordnungsgemäßer Sicherheitseinstellung zu hacken, wachsen offensichtlich täglich.

LG Bochum: Wird bei Open-Source-Software die LGPL (Lizenz) nicht eingehalten, ist der Softwarehersteller zur Unterlassung und zur Auskunft, aber nicht zum Rückruf der Software verpflichtet

Dienstag, 13. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Bochum, Teilurteil vom 20.01.2011, Az. 8 O 293/09
§ 97 UrhG, § 242 BGB

Das LG Bochum hat entschieden, dass derjenige, der gegen eine Lesser General Public License (LGPL) verstößt, welche bei sog. Open Source Software Verwendung findet (hier) zur Unterlassung und, zur Bemessung des Schadensersatzes, zur Auskunft verpflichet ist. Eine Pflicht zum Rückruf der streitbefangenen Software bestehe aber ohne Weiteres nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

vzbv mahnt Softwarehersteller ab, weil dieser vom Kunden eine Zustimmung zu Lizenzbedingungen verlangt, die erst nach Installation der Software auf dem PC eingeblendet werden

Donnerstag, 1. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammIm Rahmen des Projekts “Verbraucherrechte in der digitalen Welt” hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Hersteller Electronic Arts laut eigener Pressemitteilung vom 30.11.2011 (hier) abgemahnt. Beanstandet wurden diverse Dinge, etwa, dass bei dem PC-Spiel “Battlefield 3″ nicht ausreichend darüber aufgeklärt worden sei, dass für die Nutzung des Spiels eine dauerhafte Internetverbindung erforderlich sei. Ein entsprechender Hinweis finde sich erst - klein gedruckt - auf der Rückseite der Verpackung. Interessant ist dann aber folgende Rüge, da sie jede gängige Standardsoftware betreffen dürfte: “Der vzbv beanstandet außerdem die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gewährleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss über problematische Klauseln informieren können.” Der vzbv nimmt damit eine in den 1980er-Jahren begonnene Diskussion auf, ob Vertragsbedingungen wirksam durch entsprechende Bildschirmmasken, welche sich beim Installationsvorgang öffnen, einbezogen werden können (vgl. u.a. Koch, Computer-Vertragsrecht, 7. Aufl. [2009], S. 204, Rn. 27; Hahn/Wilmer, Handbuch des Fernabsatzrechts, 2005, S. 148, Rn. 41).

EuGH: Internet-Provider muss kein Filterungssystem gegen illegales Filesharing einrichten

Freitag, 25. November 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 24.11.2011, Az. C-70/10
Diverse EU-Richtlinien

Der EuGH hat sich der Sichtweise des Generalanwalts Villazon (hier) angeschlossen und entschieden, dass ein Provider (Anbieter von Internetzugangsdiensten) nicht verpflichtet ist, auf seine Kosten und zeitlich unbegrenzt präventiv ein Filterungssystem einzurichten, das in der Lage ist, im Netz dieses Anbieters den Austausch von Dateien zu identifizieren, die ein Werk der Musik, ein Filmwerk oder audiovisuelles Werk enthalten, an denen der Antragsteller Rechte zu haben behauptet, um die Übertragung von Dateien, deren Austausch gegen das Urheberrecht verstößt, zu sperren. Zum Volltext der Entscheidung:
(more…)

“Es braust ein Ruf wie ein Donnerhall” - Neue Fassung des Gratis-Skriptes “Internetrecht” von Prof. Dr. Thomas Hoeren (Stand: Oktober 2011)

Donnerstag, 3. November 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammWir verlieren ob dieser Nachricht nicht viele Worte. Das kostenlos zum Download vorgehaltene Skript “Internetrecht” (hier) dürfte bei Fachleuten und Laien, die sich mit internetrechtlichen Problemen herumzuschlagen haben, bekannt sein wie ein bunter Hund. Anlass für die Neuauflage dieses Evergreens sind Themen wie Social Media, aktuelle BGH- und EuGH-Rechtsprechung zur Haftung (z.B. Thumbnail 2, L´Oreal), Änderungen beim internationalen Gerichtsstand und vieles mehr. Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) hat mehr als 300 Urteile neu eingearbeitet und ganze Kapitel neu geschrieben. Denn man to! (Vgl. auch Kommentar vom Kollegen Dosch hier).

SAP/TomorrowNow vs. Oracle / Ein erfolgreicher Blick in die Glaskugel?

Donnerstag, 15. September 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Der deutsche Software-Konzern SAP wurde vom US-amerikanischen Software-Konzern Oracle in einem Gerichtsverfahren in den USA auf Zahlung von 2 Mrd. US-Dollar Schadensersatz in Anspruch genommen, nachdem die SAP-Tochter TomorrowNow durch unberechtigte Updates (Datendiebstahl) bei Oracle Urheberrechte verletzt hatte. In der Folge wurde SAP zu einer Rekord-Schadensersatzzahlung von immerhin noch 1,3 Mrd. US-Dollar verurteilt. Wir hielten aber auch diese Summe nach US-amerikanischer Rechtspraxis für überzogen und schätzen den später tatsächlich zu leistenden Schadensersatz “auf einen Betrag zwischen 300 - 500 Mio. US-Dollar” (hier). Dass wir damit nicht ganz so fernab von der Realität lagen zeigt das Berufungsurteil. Das Gericht erachtete den ausgeurteilten Schadensersatz nun für “extrem übertrieben” (hier). Festgesetzt wurde ein Schadensersatz von 272 Mio. US-Dollar (191 Mio. EUR). Oracle kann sich mit dieser Summe einverstanden erklären oder ein vollständig neu durchzuführendes Verfahren erwirken.

FAQ: Ratgeber für Softwareentwickler zu US-Softwarepatenten

Mittwoch, 13. Juli 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Viele Softwareentwickler haben ein nur rudimentär ausgeprägtes Gespür für das Softwarerecht. Einen Rechtsanwalt benötigt erst, wer das in Ruinen liegende Softwareprojekt partout nicht mehr zu reanimieren vermag. Nunmehr haben die Betreiber des Debian-Projekts mit freundlicher Unterstützung der Anwälte des Software Freedom Law Center (SFLC) einen Hilfe-zur-Selbsthilfe-Ratgeber zu Softwarepatenten veröffentlicht (hier), worauf Golem hinweist. Dieser soll offensichtlich als erste Orientierungshilfe dienen. Zu beachten ist, worauf die Betreiber ausdrücklich hinweisen, dass die FAQ-Liste lediglich das US-amerikanische Recht im Auge hat. Dies ist allerdings schon einmal ein wesentlicher Fortschritt, da in den USA den Softwarehäusern durch Patentklagen Dritter zweifellos die höchsten finanziellen Schäden drohen. Die Rechtslage in anderen Staaten kann sich daher anders darstellen. Wer es genau wissen möchte / muss, fragt einen Rechtsanwalt für IT-Recht. Wir helfen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (Kontakt).

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APPLE: Keine Lizenz zum Schnüffeln für Samsung in Bezug auf Apple Vorserienprodukte

Sonntag, 26. Juni 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDo ut des? In diesem anhaltenden rechtlichen Scharmützel nicht ganz: Samsung wollte sich als Retourkutsche auf die Bemühungen der US-amerikanischen Konkurrenz die nächsten iPhone- und iPad-Gerätetypen vor deren Veröffentlichung anschauen (wir berichteten). Diesem Ansinnen wurde jedoch vom zuständigen Gericht ein Riegel vorgeschoben. Die Forderung sei nicht ausreichend begründet worden. Damit liegt Apple im Augenblick bei den Ausspähungsrechten vorn, denn der Konzern durfte - zur Prüfung möglicher Patentverletzungen - Einblick in die Telefone Galaxy S2, Infuse 4G, Infuse 4G LTE sowie die Tablet-Computer Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1 nehmen - allerdings nur durch Anwälte, nicht durch Apple-Mitarbeiter. Einen Überblick über den Streitstand verschafft der aktuelle heise-Bericht.

APPLE: Zeig Du mir Deins, zeig ich Dir nicht meins!

Sonntag, 29. Mai 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Apple wartet in den letzten Jahren mit kreativen rechtlichen Querelen auf (hier, hier und hier). Und in dieser Art und Weise scheint es weiterzugehen. Derzeit tauschen Samsung und Apple schon einmal ihre nächsten Geräte-Prototypen aus - zumindest wenn es nach dem Willen der Kontrahenten geht: So will Samsung nach einem Bericht von Golem (hier) von Apple dessen iPhone 5 und iPad 3 vor Erscheinen vorgelegt bekommen, um sich gegen Plagiariatsvorwürfe der Kalifornier wehren zu können; zuvor hatte Apple gerichtlich durchgesetzt (hier), dass Samsung den (externen) Rechtsanwälten Apples das Samsung Galaxy S2, das Samsung Galaxy Tab 8.9 sowie das Galaxy Tab 10.1 zur Prüfung überlässt. Der eine glaubt, der andere bringe Nachahmungen seiner Geräte auf den Markt (Apple), während der andere behauptet, die Gegenseite breche die eigenen Patente (Samsung). Was wir davon halten? Wenn Du kein iPhone hast, hast Du bekanntlich kein iPhone. Ob das dann aber auch gleich heißt, dass Du dann kein Samsung haben darfst, wagen wir zu bezweifeln.

BGH: Ein Computerprogramm kann nur patentiert werden, wenn auch die zum Ablauf benutzte Hardware eine “technische Neuigkeit” darstellt

Freitag, 8. April 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 26.10.2010, Az. X ZR 47/07
Art. 52 Abs. 2 Buchst. c. und d; 56; 138 Abs. 1 Buchst. a EPÜ; Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜbkG

Der BGH tut sich mit der Patentierung von Software schwer. Die Patentierung von “Programmen für Datenverarbeitungsanlagen” ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG ausgeschlossen. Es schien, als sehe der BGH den sittlichen Nährwert dieser gesetzlichen Vorgabe nicht ein, denn in jüngster Zeit ergingen zwei Entscheidungen, welche für den Patentschutz von Computerprogrammen einen “Karlsruher Workaround” enthielten: Das Programm sollte zwar per se patentrechtlich weiterhin nicht geschützt sein, anders aber, “wenn der Ablauf eines Datenverarbeitungsprogramms, das zur Lösung des Problems eingesetzt wird, durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt.” (vgl. Siemens). Mit anderen Worten: Jedes von einer IT-Plattform (z.B. Intel-PC) abhängige Computerprogramm war im Ergebnis patentiertbar. In einer weiteren Entscheidung zu Gunsten von Microsoft reduzierte der BGH seine Rechtsansicht auf die Formel: “Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben Mit der vorliegenden Entscheidung verfestigte der BGH seine Rechtsprechung, wonach die Rücksichtnahme auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage nicht mehr ausreichte. In diesem Verfahren befand der BGH, dass das Patent für ein Navigationsgerät mit softwaregesteuerter 3D-Darstellung wegen Nichtigkeit zu löschen sei, da dieses keine Neuheit darstelle. Zum Verhängnis geriet dem Patentinhaber, dass die Hardware bekannt, also nicht neu war, sondern lediglich die Software.  Es seien eben, so der Senat, nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, “die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen.” Hierzu sei nicht die Steuerungssoftware zu zählen, so dass der erfinderischen Tätigkeit insgesamt der patentrechtliche Schutz versagt wurde. Hiernach wäre die frühere Siemens-Entscheidung (s. oben) falsch gewesen. Denn der PC, auf dessen technische Gegebenheiten die Software Rücksicht genommen hatte, war eine seit Jahrzehnten bekannte Technik. Zum Volltext der neuen Entscheidung: (more…)

BGH: Webhosting-Vertrag als Werkvertrag jederzeit kündbar

Donnerstag, 10. März 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10
§ 649 S. 1, S. 2 BGB

Der BGH hat entschieden, das ein sog. Internet-System-Vertrag, der auf eine Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen wird, als Werkvertrag zu behandeln ist (vgl. bereits hier) und im Übrigen normal gekündigt werden kann. Ein solches “ordentliches Kündigungsrecht” kann nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters ausgeschlossen werden, und zwar selbst dann nicht, wenn dem Auftragsgeber (Kunden) das Recht zur außerordentlichen Kündigung vorbehalten bleibt. (Ähnliche Internet-System-Verträge, wie der der hier behandelten Art, schließt auch die Firma Euroweb Internet GmbH ab, wenngleich unklar ist, ob diese Firma auch Klägerin dieses Verfahrens war). Allerdings steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf anteilige Zahlung seiner vertraglichen Kosten zu, wobei der Senat im vorliegenden Fall davon ausging, dass die wesentlichen Kosten des Internet-System-Vertrags zu Anfang des Vertrages zustande kämen, so dass eine lineare Berechnung von Raten verfehlt sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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