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Archiv für die Kategorie „Jugendschutzrecht“

VG Düsseldorf: Domain-Parker haftet für Verstöße gegen das Jugendschutzrecht

Dienstag, 24. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012, Az. 27 K 6228/10
§ 4 Abs. 2 S.1 JMStV, § 4 Abs. 2 S.2 JMStV, § 7 Abs. 1 JMStV, § 7 Abs. 2 JMStV, § 7 Abs. 3 JMStV

Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Domainvermarktungsgesellschaft, welche eine Domain für einen Kunden parkt, für jugendgefährdende Links haftet, die unter der fraglichen Domain vorgehalten werden. Die Gesellschaft hatte sich darauf berufen, keinerlei Kenntnis von dem Inhalt der Website gehabt zu haben. Das VG Düsseldorf vertrat indes die Ansicht, die Gesellschaft habe sich die Inhalte zu eigen gemacht, insbesondere, da nicht nur Links vorgehalten worden seien, sondern auch Teaser-Texte und -Bilder. Ob dies alles ohne Wissen der Gesellschaft geschehen sei, sei unerheblich, da sie als Störerin auch ohne Kenntnis auf Unterlassung hafte. Was wir davon halten? Ein Zueigenmachen der Inhalte, also öffentliche Zugänglichmachung nach “redaktioneller Kontrolle” (vgl. Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 166/07 - Marions Kochbuch), ohne Kenntnis derselben? Mmh … Zum Volltext der Entscheidung:
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Zum ersten staatlich anerkannten Jugendschutzfilter für Online-Inhalte

Donnerstag, 11. August 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammGemäß § 5 Abs. 1 JMStV haben Anbieter “Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, … dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.” Der jeweilige Anbieter kann dieser Pflicht u.a. dadurch entsprechen, dass er durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV). Der Anbieter von Telemedien kann den Anforderungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 dadurch genügen, dass “Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert werden oder dass es ihnen vorgeschaltet wird” (§ 11 Abs. 1 JMStV). (more…)

VG Berlin: Verbreitung jugendgefährdender Schriften fällt nicht unter Kunstfreiheit

Mittwoch, 16. Februar 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Berlin, Beschluss vom 16.12.2010, Az. 27 L 355.10
§§ 5 Abs. 1, 20 Abs. 4 JMStVtr; Art. 5 Abs. 3 GG

Das VG Berlin hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetportals für erotische Kunst in Form von Literatur, Videos und Fotografie sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen kann, wenn Textpassagen enthalten sind, in denen sexuelle Vorgänge explizit, im Detail und drastisch beschrieben werden. Ohne ausreichende Maßnahmen zur Sicherstellung, dass Minderjährigen diese Inhalte nicht zugänglich gemacht werden, gehe der Jugendschutz vor. Die gesetzliche Folge, dass bei jugendgefährdenden Angeboten der Anbieter dafür zu sorgen habe, dass Kinder oder Jugendliche sie üblicherweise nicht wahrnehmen, was durch technische Mittel oder zeitliche Einschränkung des Angebots erfolgen könne, trage den kollidierenden Grundrechten hinreichend Rechnung und unterliege keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dem Anbieter war zuvor aufgegeben worden, dass er die Webseite nur zwischen 22.00 und 6.00 Uhr “einschalten” dürfe, was das VG als gerechtfertigt ansah. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Tiergarten: Beschlagnahmeverfügung für CD “Das Monster bricht aus” / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Dienstag, 11. Januar 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Tiergarten, Beschluss vom 11.03.2010, Az. 349 Gs 731/10
§§ 130, 131 StGB

Das AG Tiergarten hat für folgenden Titel auf einem Trägermedium die Beschlagnahme auf Grund von Volksverhetzung und unzulässiger Gewaltdarstellung (§§ 130, 131 StGB - Gesetzestext s. unten) verfügt. Der Titel darf nicht mehr der Öffentlichkeit angeboten werden:

Das Monster bricht aus
CD des Interpreten „Breity“
Distributionz, Osnabrück
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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert u.a. Videofilm “The Butcher” / Bei Verstoß gegen Vertriebsverbot droht Abmahnung / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Montag, 10. Januar 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat laut Bekanntmachung Nr. 16/2010 über jugendgefährdende Trägermedien vom 20.12.2010 (Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 200 vom 31.12.2010, S. 4485) spezielle Versionen folgender Videofilme indiziert, wodurch diese nicht mehr an Kinder und Jugendliche vertrieben werden dürfen, im Einzel- und Versandhandel bestimmte weitere Vertriebsbeschränkungen zu beachten sind und ein Verstoß gegen dieses Vertriebsverbot regelmäßig auch einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az. 5 U 81/07):

The Butcher
DVD
Vivendi Entertainment,
Universal City/USA
Palisades Tartan, New York/USA

The last House on the left
Extended Version
(Remake 2008)
BluRay Disc
Universal Pictures Germany GmbH, Hamburg

The Midnight Meat Train
Director’s Cut
(Extreme Edition)
BluRay Disc
Lions Gate Home Entertainment Ltd., London/GB

The Tournament - Battle Royale unter Killern
Ascot Elite Home Entertainment, Stuttgart

AG Frankfurt a.M.: Beschlagnahmeverfügung für Filmversionen von “Angel of the Night”, “Halloween II” und “Silent Hill - Homecoming” / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Donnerstag, 6. Januar 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.08.2010, Az. 4863 Js 213972/10 - 931 Gs
§§ 11 Nr. 3; 131 StGB

Das AG Frankfurt a.M. hat für folgende Titel auf Trägermedien die Beschlagnahme auf Grund der Verwirklichung des Straftatbestandes § 131 StGB (Gesetzestext s. unten) verfügt:


Angel of the Night

(Red Edition)

Zombie - Dawn of the dead
(Red Edition)

Doppel-DVD
Marketing Film
c/o Laser Paradise, Neu Anspach

Frozen Scream
(enthaltene Bonusfilm „Blutrausch der Zombies”)
Red Edition
DVD
Marketing Film
c/o Laser Paradise, Neu Anspach

Geisterstadt der Zombies
DVD
Marketing Film
c/o Laser Paradise, Neu Anspach

Grossangriff der Zombies
Red Edition
DVD
Marketing Film
c/o Laser Paradise, Neu Anspach

Halloween II
(neue Fassung)

DVD
Marketing Film
c/o Laser Paradise, Neu Anspach

Mutiert - Crying Fields
DVD
Marketing Film
c/o Laser Paradise, Neu Anspach

Pledge class
(Red Edition)
DVD
Marketing Film
c/o Laser Paradise, Neu Anspach

Silent Hill - Homecoming
Xbox 360-Spiel, UK-Version
Konami Digital Entertainment GmbH, Frankfurt/Main

The Burning - Brennende Rache
(Blood Edtion)
DVD
Marketing Film
c/o Laser Paradise, Neu Anspach

The Dentist
(Red Edition)
DVD
Marketing Film
c/o Laser Paradise, Neu Anspach

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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert u.a. EU-Version des Computerspiels “Medal of Honor” / Bei Verstoß gegen Vertriebsverbot droht Abmahnung / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Mittwoch, 5. Januar 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat laut Bekanntmachung Nr. 16/2010 über jugendgefährdende Trägermedien vom 20.12.2010 (Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 200 vom 31.12.2010, S. 4485) spezielle Versionen folgender Computerspiele - darunter auch die EU-Version des populären Ego-Shooters “Medal of Honor” - indiziert, wodurch diese nicht mehr an Kinder und Jugendliche vertrieben werden dürfen, im Einzel- und Versandhandel bestimmte weitere Vertriebsbeschränkungen zu beachten sind und ein Verstoß gegen dieses Vertriebsverbot regelmäßig auch einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az. 5 U 81/07):

Crackdown 2
Xbox 360, EU-Version
Microsoft Corporation,
Redmond/USA

Dead Rising 2
Xbox 360, UK-Version
CE Europe Ltd, London/GB

Medal of Honor
Limited Edition
PC DVD-ROM, EU-Version
Electronic Arts Swiss Sàrl, Genf/CH

Rogue Warrior
Playstation 3, EU-Version
ZeniMax Europe Ltd., London/GB

The House of the Dead III
Xbox, EU-Version
SEGA Europe Ltd., Brentford/GB

Unreal Tournament 3
Playstation 3, EU-Version
Midway Games Ltd, London/GB

LG Hanau: Verein pro Verbraucherschutz e.V. wird mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen / Alkohol-Testkauf an Tankstellen durch Minderjährige ist ordnungswidrig

Mittwoch, 6. Oktober 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hanau, Urteil vom 14.09.2010, Az. 6 O 104/10 §§ 3, 4 Nr. 11 UWG iV.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchuG

Das LG Hanau hat einen Antrag des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Im vorliegenden Fall sollte dem Pächter einer Tankstelle ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, der gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß ist, nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck beauftragte der Verein einen Jugendlichen (17-jährig) zum Erwerb eines alkoholhaltigen Getränks in der Tankstelle unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson. Der Alkohol wurde dem Testkäufer ohne Prüfung eines Ausweises ausgehändigt. Zum Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes ließ das Gericht den durchgeführten Testkauf jedoch nicht gelten und lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Die mit dem Testkauf gewonnenen Ergebnisse seien nicht verwertbar. Es sei anerkannt, dass Testmaßen unlauter seien, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine begangene oder bevorstehende Verletzung vorlägen und der Tester vielmehr lediglich die Absicht verfolge, mit verwerflichen Mitteln, insb. mit strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen oder besonderen Verführungskünsten auf einen Wettbewerbsverstoß hinzuwirken. Eine Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr des Tankstellenpächters hinsichtlich Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz sei bei Außerachtlassung des Testkaufes nicht erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

VG Köln: Lied “Ich tu dir weh” nicht jugendgefährdend

Donnerstag, 22. Juli 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

VG Köln, Beschluss vom 31.05.2010, Az. 22 L 1899/09
§§ 80 VwGO; 25 Abs. 4 JuSchG

Das VG Köln hat entschieden, dass der Titel des Liedes “Ich tu dir weh” und eine im Booklet zu der CD enthaltene fotografische Darstellung eines Mannes, der zum Schlag auf das Gesäß einer über seinen Beinen liegenden unbekleideten Frau ausholt, keinen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellt. Verrohend wirkten Medien dann, wenn sie geeignet seien, bei Kindern und Jugendlichen negative Charaktereigenschaften wie Sadismus und Gewalttätigkeit u.a. zu wecken oder zu fördern. Dies werde z.B. dann angenommen, wenn mediale Darstellungen Brutalität fördern bzw. ihr entschuldigend das Wort reden. Dies treffe auf oben genannte Titel und Darstellung nicht zu. Das Lied “Ich tu dir weh” enthalte gerade keine aus einschlägigen filmischen, fotografischen oder literarischen Medien bekannte, detaillierte und zusammenhängende Darstellung von wirklichkeitsnahen Gewaltexzessen, deren jugendgefährdende Wirkung regelmäßig gegeben sein würden. Vielmehr werde in dem Titel entweder eine offensichtlich extreme Abhängigkeitsbeziehung zwischen zwei Personen oder aber ein Konflikt bei einer Person mit gespaltener Persönlichkeit dargestellt, was für die jugendlichen Fans der Musikgruppe auch anhand der verwendeten Stilmittel erkennbar sei. Zum Volltext:

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VG Köln: NPD-Jugendblatt darf in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden

Dienstag, 1. Juni 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

VG Köln, Urteil vom 23.03.2010, Az. 22 K 181/08
§ 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG;
Art. 5 GG

Das VG Köln hat entschieden, dass eine an Jugendliche gerichtete Schrift des Landesverbandes der Jugend- organisation der NPD in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden darf. In der Publikation seien Texte enthalten, die dem verfassungsrechtlich bedeutsamen Interesse an einer ungestörten Entwicklung und Erziehung der Jugend zuwiderliefen, da die verfahrensgegenständlichen Texte unter anderem darauf gerichtet seien, Rassenhass, Kriegslüsternheit und Demokratiefeindlichkeit aufkommen zu lassen. (more…)

Ab dem 01.04.2010 gilt neue Kennzeichnungspflicht für Spielesoftware / USK

Samstag, 13. März 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAb dem 01.04.2010 ist für Spielesoftware eine neue USK-Kennzeichnung zu verwenden, welche die jeweilige Altersfreigabe bekundet. Auf die Altersfreigabe ist auf dem Bildträger und der Hülle des Spiels mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 12 cm2 und dem Datenträger auf einer Fläche von mindestens 2,5 cm2 anzubringen. Bereits zum 01.06.2008 hergestellte und verpackte Spiele mit alten Kennzeichen, die noch nicht an Endkunden ausgeliefert wurden, müssen für einen Vertrieb ab dem 01.04.2010 nachträglich mit einem Aufkleber über die Alterskennzeichnung in der neuen Kennzeichengröße versehen werden. Das Versäumnis, die neuen Kennzeichen zu verwenden, kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung, aber auch zur Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 50.000 EUR führen. (more…)

VG Gelsenkirchen: Landesmedienanstalt darf pornographisches Angebot ohne Altersverifikationssystem (AVS) im Internet untersagen

Mittwoch, 3. Februar 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.12.2009, Az. 14 K 4086/07
§§ 4 Abs. 2 S. 2; 20 Abs. 1 JMStV; § 59 Abs. 3 RStV

Das VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite mit pornographischen Inhalten von der zuständigen Landesmedienanstalt kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er nicht sicherstellt, dass nur Erwachsene auf das Angebot zugreifen können. Der klagende Betreiber hatte sich gegen eine auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ergangene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung gewehrt, die von der zuständigen Landesmedienanstalt ergangen war und mehrere auf den Kläger registrierte Internet-Domains betraf. Die Klage hiergegen wies das Verwaltungsgericht indes zurück. (more…)

KG Berlin: Was ist eigentlich Pornographie?

Freitag, 13. November 2009 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 08.02.2008, Az. (4) 1 Ss 312/07 (192/07)
§§ 11 Abs. 3; 184 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 StGB

Das Kammergericht hat sich in dieser strafrechtlichen Entscheidung ausführlich mit dem Begriff der “Pornographie” auseinandergesetzt. Gegenstand des Verfahrens waren Kalender mit nackten männlichen Models, welche sich an ein homosexuelles Publikum richteten. Jeder Kalenderseite zeigte jeweils ein Model, teilweise mit erigiertem Penis. Das Kammergericht sprach den Angeklagten gleichwohl davon frei, sich durch das freie Angebot der Kalender im Internet und die Übersendung an den jeweiligen Besteller der Verbreitung pornographischer Schriften strafbar gemacht zu haben. Im Einzelnen: (more…)

Rammstein auf dem Index?

Donnerstag, 12. November 2009 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Zum Thema “Jugendschutz” vermeldet das Zwölfergremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, es habe in seiner Sitzung vom 05.11.2009 entschieden, die CD “Liebe ist für alle da” der Gruppe “Rammstein” zu indizieren. Begründung: “Ausschlaggebend für die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien war das Lied “Ich tu dir weh”. In dem Lied wird nach Auffassung des Gremiums in befürwortender Art und Weise dargestellt, wie ein Mensch einen anderen quält und ihm ohne jegliches Mitgefühl schwerste Verletzungen zufügt. Es werden zudem sado-masochistische Handlungen in befürwortender Weise beschrieben. (more…)

OLG Hamburg: Verkauf indizierter Computerspiele kann mit einem Streitwert von 30.000 EUR abgemahnt werden / Zur fortlaufenden Prüfungspflicht des Verkäufers

Mittwoch, 13. Mai 2009 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az. 5 U 81/07
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass das öffentliche Angebot eines indizierten Computerspiels (hier: “50 Cent Bulletproof”) gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG verstößt und damit einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Vorschriften zum Schutze der Jugend stellten Marktverhaltensregelungen zum Schutze des Verbrauchers dar (BGH WRP 2007, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay). Darüber hinaus fanden die Hanseatischen Richter keine Beanstandung an dem zu Grunde gelegten Streitwert. Eine Wertfestsetzung in dem Bereich von rund  25.000,00 bis 30.000,00 EUR entspreche der Rechtsprechung des Senats. Die Wertfestsetzung orientiere sich in Fällen von Verstößen gegen das JuSchG nicht in erster Linie an den gefährdeten Umsatzinteressen des Klägers, sondern an der Gefährlichkeit der angegriffenen Handlung und damit an dem Angriffsfaktor. Denn ein (auch nur kurzzeitiger) Verstoß gegen § 15 Abs. 1 Nr. 6 könne gem. § 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.
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