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Archiv für die Kategorie „Markenrecht“

OLG Düsseldorf: DEN “Wendler” gibt es nicht / “Der Wendler” muss sich als Schlagersänger nun eines Namenszusatzes bedienen

Dienstag, 21. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2013, Az. I-20 U 67/12 - nicht rechtskräftig
§ 14 MarkenG, § 15 MarkenG

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass “der unter dem Künstlernamen Michael Wendler (bürgerlich: Michael Norberg) auftretende Schlagersänger die Bezeichnung „Der Wendler” oder „Wendler” nicht länger ohne klarstellenden Zusatz verwenden darf. Gegen den Sänger („Sie liebt den DJ”) geklagt hatte der aus Velbert stammende Frank Wendler, der unter seinem bürgerlichen Namen ebenfalls im Schlagergeschäft tätig ist und im August 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke „Der Wendler” auf sich angemeldet hat.” Zum weiteren Text der Pressemitteilung Nr. 13/2013 des Senats vom 21.05.2013: (more…)

BGH: Dem Begriff “Kaleido” fehlt für die Ware “Spielzeug” nicht jede Unterscheidungskraft / Kaleido ist nicht gleich Kaleidoskop

Donnerstag, 16. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 22.11.2012, Az. I ZB 72/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass dem Zeichen „Kaleido” für die Ware „Spielzeug” nicht jegliche Unterscheidungskraft fehlt, so dass dieses als Marke eingetragen werden darf. Ein Verkehrsverständnis, dass das Kennzeichen als Beschreibung für Kaleidoskope verstanden werde, sei aus Sicht des Senats nicht nachvollziehbar. Zum Volltext der Entscheidung:
(more…)

BGH: Das Kennzeichen “XVIII PLUS” kann nicht als Herkunftshinweis für pornografische Erzeugnisse dienen

Montag, 6. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 02.10.2012, Az. I ZR 37/10
§ 14 MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass die Kennzeichnung “XIII PLUS” keine Unterscheidungskraft für pornografische Erzeugnisse, inbesondere Erotik-DVDs, hat. Der angesprochene Verkehr würde dies lediglich als Hinweis darauf verstehen, dass das Produkt nicht an unter 18-jährige abgegeben werden dürfe. Daran ändere auch die Darstellung in römischen Ziffern nichts. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Düsseldorf: Streitwertbeschwerde muss spätestens drei Monate nach Erlass der einstweiligen Verfügung erhoben werden

Freitag, 3. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2013, Az. 12 O 582/11
§ 63 Abs. 3 S. 2 GKG, § 68 Abs. 1 S. 3 GKG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Streitwertbeschwerde spätestens drei Monate nach Erlass der einstweiligen Verfügung erhoben werden muss und diese Frist nicht durch die Erhebung der Hauptsacheklage verlängert wird. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

EuGH: Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke als Teil einer zusammengesetzten Marke

Donnerstag, 2. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 18.04.2013, Az. C-12/12
Art. 15 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 40/94

Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass eine Marke, die nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird, selbst auch ernsthaft und damit rechtserhaltend benutzt wird. Dies gelte auch, wenn sowohl die andere Marke als auch die zusammengesetzte Marke selbst als Marken eingetragen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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BPatG: “I love Döner” ist nicht als Marke schutzfähig

Dienstag, 30. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BPatG, Beschluss vom 10.04.2013, Az. 27 W (pat) 512/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Das BPatG hat entschieden, dass der Slogan “I love Döner”, wobei “love” grafisch als Herz dargestellt wird, nicht als Marke für “Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen” schutzfähig ist. Es handele sich lediglich um eine allgemeine Werbeaussage, der keine Unterscheidungskraft zukomme und die von jedem Verbraucher zwanglos als “Ich liebe Döner” verstanden werde. Vergleichbar mit der eingetragenen Konstruktion “I love Milka” sei das angemeldete Zeichen im Übrigen nicht, da es sich bei “Milka” im Gegensatz zu “Döner” schon selbst um eine geschützte Marke handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Hamburg: Zur markenmäßigen Benutzung einer dreidimensionalen Marke

Montag, 29. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Hamburg, Urteil vom 16.10.2012, Az. 416 HK O 87/12
§ 8 Abs. 3 MarkenG, § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, 19 Abs. 1 MarkenG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine widerrechtliche markenmäßige Benutzung einer dreidimensionalen Marke (hier: Standbeutel für Erfrischungsgetränke) durch einen Dritten vorliegt, wenn dieser die gleiche Form verwendet, die Gestaltung vom Verkehr jedoch als Herkunftshinweis für den Markeninhaber aufgefasst wird. Vorliegend sei die Marke über Jahrzehnte hinweg nur für das Produkt des Markeninhabers verwendet worden, so dass durch den hohen Bekanntheitsgrad eine Zuordnung zum Hersteller erfolge. Zitat:
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OLG Düsseldorf: Für eine Markenverletzung kommt es nicht darauf an, ob es sich um den Vertrieb von Plagiaten oder von nicht erschöpfter Ware handelt

Dienstag, 23. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2012, Az. I-20 U 193/11
Art. 102 Abs. 1 GMV, Art. 9 Abs. 1 lit. a GMV

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es für den Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Benutzung einer Marke nicht entscheidend darauf ankommt, ob es sich bei den mit dem streitgegenständlichen Zeichen versehenen und in Verkehr gebrachten Produkten um Plagiate oder um nicht erschöpfte Ware handelt. In beiden Fällen werde die Marke widerrechtlich benutzt und entsprechender Vortrag der Markeninhaberin genüge der Darlegungspflicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Ein Geschäftsführer hat auch dann noch Auskunft zu Markenverstößen zu geben, wenn er das Unternehmen verlassen hat

Freitag, 19. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 02.10.2012, Az. I ZR 82/11
§ 19 MarkenG a.F., § 242 BGB

Der BGH hat entschieden, dass der gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft bestehende Auskunftsanspruch nicht allein deshalb erlischt, weil der Geschäftsführer aus der Geschäftsleitung ausscheidet. Zum entsprechenden Zitat der Entscheidung: (more…)

BGH: Zum Schutzbereich berühmter Marken (”Volks-”)

Freitag, 19. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 11.04.2013, Az. I ZR 214/11
§ 14 MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass bei bekannten oder sogar berühmten Marken ein weiter Schutzbereich bei der Beurteilung möglicher Verletzungen anzunehmen ist. So wurde nicht ausgeschlossen, dass die Verwendung von Begriffen wie “Volks-Inspektion” und “Volks-Reifen” durch eine Autowerkstatt die Marke “Volkswagen” verletzen könnten. Die Angelegenheit wurde zur Entscheidung an das OLG München nach erneuter Prüfung zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 65/2013:

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BPatG: Der Begriff “Künstlerkanzlei” ist freihaltebedürftig und daher nicht als Marke eintragungsfähig

Freitag, 19. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BPatG, Beschluss vom 21.02.2013, Az. 30 W (pat) 510/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Das BPatG hat entschieden, dass der Begriff “Künstlerkanzlei” für eine Rechtsanwaltskanzlei nicht als Wortmarke eintragungsfähig ist. Der Begriff sei eine beschreibende Angabe, der auf die Tätigkeit einer Anwaltskanzlei für Künstler hinweise. Als solche hätten Mitbewerber des Anmelders ein berechtigtes Interesse an deren freier ungehinderter Verwendung. Eine Verkehrsdurchsetzung konnten die Antragsteller nicht nachweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Frankfurt a.M.: Zur irreführenden Verwendung einer fremden Marke durch einen Händler

Donnerstag, 18. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 6 U 170/12
§ 14 MarkenG, § 23 MarkenG, § 24 MarkenG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Abbildung einer fremden Marke in der Ladenbeschilderung eines Händlers irreführend ist, wenn dadurch der unrichtige Eindruck erweckt wird, dass zwischen dem Händler und dem Markeninhaber vertragliche Beziehungen bestehen. Dadurch werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Dies hätte der Händler durch einen ausreichend deutlichen Hinweis verhindern können. Gehe der Markeninhaber über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Verletzung vor, könne ein Schadensersatzanspruch jedoch durch Zeitablauf verwirkt sein, nicht aber der Anspruch auf Unterlassung. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Die Wortfolge “READY TO FUCK” verstößt gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG

Dienstag, 16. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Beschluss vom 02.10.2012, Az. I ZB 89/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass die Wortfolge “READY TO FUCK” gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG verstößt. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Köln: Anspruch auf Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags auf eine Domain

Montag, 15. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 05.03.2013, Az. 33 O 144/12

Das LG Köln hat entschieden, dass ein unbegründeter Dispute-Eintrag auf eine Domain einen Anspruch auf Löschung dieses Eintrags seitens des Domain-Inhabers begründet. Der unbegründete Eintrag stelle eine Rechtsverletzung dar. Vorliegend hatte die Markeninhaberin eine Marke “bye-bye” gegen die gleichnamige Domain “www.bye-bye.de” einen Dispute-Eintrag gestellt, da sie darin eine Verletzung ihrer Markenrechte sah. Die Domain wurde zu der Zeit als sog. Parking-Domain genutzt. Das LG sah deshalb den Dispute als unberechtigt an, da eine Marke einen Unterlassungsanspruch nur bezogen auf den geschützten Waren- und Dienstleistungsbereich begründe; der Inhaber einer Domain diese aber auch anders, auf nichtverletzende Weise, nutzen könne. Sei der geschützte Bereich betroffen, bestünden deshalb Unterlassungsansprüche, aber kein Anspruch auf Freigabe der Domain.

DPMA hat Mario Barths Marke “Nicht quatschen, machen” wegen Nichtigkeit gelöscht

Freitag, 12. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Wortmarke des Komikers Mario Barth “Nicht quatschen, machen” wegen Vorliegens absoluter Schutzhindernisse (vgl. §§ 50, 8 Abs. 2 MarkenG) für nichtig erklärt und gelöscht (hier). Bereits das LG Düsseldorf hatte Bedenken an dem Bestand der Marke geäußert, da es sich um eine allgemeine Lebensweisheit handele (hier), und dementsprechend Auskunftsansprüche und einen Schadensersatzfeststellungsanspruch Barths abgelehnt. (more…)

BPatG: Eine Markenlöschung ist rechtmäßig, wenn die Verlängerungsgebühr erst einen Tag nach Fristablauf beim DPMA eingeht

Donnerstag, 11. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 27 W (pat) 572/11
§ 47 Abs. 3 MarkenG; Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG; § 3 Abs. 2 PatKostG, § 7 Abs. 1 S. 1 PatKostG

Das BPatG hat entschieden, dass die Löschung einer Marke mangels Verlängerung rechtmäßig und nicht rückgängig zu machen ist, wenn die Verlängerungsgebühr seitens des Markeninhabers erst am Tag nach Fristablauf auf dem Konto des Deutschen Patent- und Markenamtes eingeht. Wiedereinsetzungsgründe seien vorliegend nicht ersichtlich und auch eine geringe Überschreitung gesetzlicher Fristen führe zur Fristversäumung. Gerade bei für den Markeninhaber ungewöhnlichen Vorgängen (Verlängerung der einzigen Marke) habe dieser bei der Instruktion seiner Hilfspersonen besondere Sorgfalt walten zu lassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Frankfurt a.M.: Die Anmeldung von Marken auf Vorrat und mit dem Ziel, andere Marktteilnehmer zu behindern, ist rechtsmissbräuchlich

Dienstag, 9. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.02.2013, Az. 6 U 126/12
§ 242 BGB

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz rechtsmissbräuchlich ist, wenn die anspruchsbegründenden Marken als reine Spekulationsmarken angemeldet wurden. Vorliegend habe eine Agentur eine hohe Anzahl von Marken auf “Vorrat” anmeldet, angeblich, um diese für zukünftige Kunden als “Marke von der Stange” vorzuhalten. Das Geschäftskonzept sei jedoch in der vorgestellten Weise nicht nachvollziehbar und verspreche keinen Erfolg. Im entschiedenen Fall sei auf Grund der Umstände daher davon auszugehen, dass die Anmeldung der Marken gezielt erfolgte, um Dritte zu behindern und somit ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

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