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Archiv für die Kategorie „Presserecht“

BGH: Eine Zeitung darf eine mehrdeutige Äußerung nicht als eindeutig wiedergeben

Freitag, 11. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 21.06.2011, Az. VI ZR 262/09
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK

Der BGH hat entschieden, dass von einer unrichtigen Wiedergabe einer Äußerung bereits dann auszugehen ist, wenn der Eindruck erweckt wird, der Zitierte habe sich eindeutig in einem bestimmten Sinne geäußert, obwohl seine Aussage mehrere Interpretationen zulässt und der Zitierende nicht kenntlich macht, dass es sich um seine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handelt. Maßgebend für die Feststellung der Frage, ob eine Äußerung zutreffend wiedergegeben wurde oder nicht, ist dabei nicht das vertretbare Verständnis eines Durchschnittslesers oder Durchschnittshörers, sondern das, was der Zitierte gemessen an seiner Wortwahl, dem Kontext seiner Gedankenführung und dem darin erkennbar gemachten Anliegen zum Ausdruck gebracht hat. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

KG Berlin: Berichterstattung mit Fotos eines Wohnhauses im Umbau und Spekulationen über Vermögensverhältnisse verletzt die Privatsphäre

Donnerstag, 10. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 06.02.2012, Az. 10 U 50/11
§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Berichterstattung über einen Prominenten unter Ablichtung seines im Umbau befindlichen Wohnanwesens mit Ortsangabe sowie der Gegenüberstellung seiner Lebensverhältnisse mit denen des leiblichen Vaters (Sozialhilfeempfänger) unzulässig ist. Der streitgegenständliche Artikel befasse sich gerade nicht mit der Diskrepanz zwischen der Außendarstellung des Klägers und seinem tatsächlichen Lebensverhältnissen oder betreffe einen anderen “sozial berichtenswerten Umstand”. Thematisiert werde lediglich eine Gegenüberstellung der Lebensverhältnisse des Klägers und der seines leiblichen Vaters und spekuliere über Ursachen eines Zerwürfnisses. Dies müsse der Kläger nicht dulden. Auch die Abbildung seines Wohnhauses unter Nennung des Stadtteils müsse er nicht hinnehmen, da die Gefahr bestehe, dass das Haus in seiner Eignung als Rückzugsbereich individueller Lebensgestaltung beeinträchtigt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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KG Berlin: Eine Gegendarstellung muss “im gleichen Teil” des Druckwerks veröffentlicht werden wie der beanstandete Artikel

Mittwoch, 2. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

KG Berlin, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 10 W 15/12
§ 888 Abs. 1 ZPO

Das KG Berlin hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die die Antragsgegnerin zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet, nicht erfüllt ist, wenn diese nicht “in dem gleichen Teil des Druckwerks” wie die Erstmitteilung veröffentlicht wird. Zwangsmittel wie Ordnungsgelder können die Folge sein. Vorliegend war der zuvor beanstandete Text in einem Teil der Münchener Ausgabe einer Regionalzeitung veröffentlicht worden, der sich auch mit lokalen Münchener Themen befasste. Die Gegendarstellung hingegen wurde in einem Teil veröffentlicht, der Meldungen aus ganz Deutschland und der Welt, Leseranfragen und das Impressum der Zeitung beinhaltete. Dies sei thematisch nicht der “gleiche Teil”. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Die “Bild”-Zeitung darf Passfotos von Verstorbenen abbilden / Keine Geldentschädigung für die Eltern

Sonntag, 29. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 20.03.2012, Az. VI ZR 123/11
Art. 1 Abs. 1 GG , Art. 2 Abs. 1 GG , Art. 5 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 1 BGB , § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2 BGB

Der BGH hat entschieden, dass den Eltern einer jungen Frau, die bei einem Verkehrsunfall getötet worden ist, kein Schmerzensgeld zusteht, nachdem die “Bild”-Zeitung ein Passfoto der Frau gegen den Willen der Eltern veröffentlicht hat.  Ein Anspruch auf Geldersatz wegen der Verletzung ihres eigenen Persönlichkeitsrechts stehe den Eltern nicht zu, auch nicht aus dem Gesichtspunkt des Selbstbestimmungsrechts. Den Klägern stehe schließlich auch kein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr wegen Verwendung des Passfotos zu. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Frankfurt a.M.: Ärzte dürfen auf Internetportalen bewertet werden

Montag, 23. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.03.2012, Az. 16 U 125/11
§ 28 BDSG, § 29 BDSG, § 35 BDSG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Ärztebewertungen im Internet zulässig und nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen zu löschen sind. Die Beklagte (das Internetportal) erhebe und speichere die Daten über die Ärzte, weil sie diese der interessierten Allgemeinheit zur Information und zum Meinungsaustausch zur Verfügung stellen wolle. Damit sei § 29 BDSG einschlägig. Nach Abwägung der Rechtsgüter überwiege die Meinungsäußerungsfreiheit. Da die Meinungsfreiheit auch das Recht des Äußernden umfasse, die Modalitäten einer Äußerung und damit das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen, müsse die Klägerin es grundsätzlich hinnehmen, wenn die Möglichkeit bestehe, sie in einem öffentlich zugänglichen Portal zu bewerten, und diese Möglichkeit genutzt werde. Die Datenerhebung sei auch nicht deshalb unzulässig, weil die Bewertungen anonym erfolgten und der Klägerin damit die Möglichkeit der Auseinandersetzung genommen werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Berlin: In bestimmten Fällen darf der Rechtsanwalt einen Kollegen mit der Abmahnung beauftragen und dessen Honorar auch erstattet verlangen

Freitag, 20. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, Az. 27 S 11/11
§ 249 Abs. 1 BGB, § 823 Abs.  1 BGB

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht ausnahmslos sich selbst zu vertreten hat bzw. bei Mandatierung eines Kollegen in bestimmten Fällen auch einen Kostenerstattungsanspruch haben kann. Im vorliegenden Fall ging es um presserechtliche Unterlassungs-, Richtigstellungs- und Gegendarstellungsansprüche, welche die Kammer für kompliziert genug hielt, einem Rechtsanwalt die kollegiale Hilfe eines Spezialisten zuzusprechen und entsprechende Kostenerstattungsansprüche gewährte. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Berlin: Porträtfotos dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden

Donnerstag, 19. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Berlin, Urteil vom 18.09.2008, Az. 27 O 870/07
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 GG, Art. 1 GG; § 23 KunstUrhG, § 22 KunstUrhG

Das LG Berlin hat entschieden, dass Porträtfotos, die von einem Modefotografen angefertigt wurden, von diesem nur mit Einwilligung des Abgebildeten für kommerzielle Zwecke veröffentlicht werden dürfen. Bestehe keine Absprache, könne diese Einwilligung nicht unterstellt werden. Auch eine konkludente Einwilligung scheide aus, wenn der Kläger - wie vorliegend - davon ausgehen dürfe, dass die Fotos lediglich für interne Casting-Zwecke angefertigt würden. Dass sonst keine Absprachen mit potentiellen Modellen getroffen werden mögen, sei vorliegend nicht von Bedeutung, weil der Kläger, wie der Beklagte gewusst haben dürfte, kein Modell gewesen sei und ihm daher die in der Branche üblichen Gepflogenheiten nicht bekannt gewesen sein dürften. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Düsseldorf: Verlangen einer Gegendarstellung nach Ablauf von 16 Tagen ist nicht unverzüglich

Donnerstag, 19. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I-15 W 45/08
§ 11 LPG NW

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Zuleitung eines Gegendarstellungsverlangens nach 16 Tagen nicht mehr unverzüglich gemäß den Vorschriften des Landespressegesetzes NRW ist. Im Regelfall könne davon ausgegangen werden, dass der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung, auch nach Beratung mit seinem Anwalt, zu einer Entscheidung gekommen sein werde und zu reagieren habe. Deshalb sei nach 16 Tagen die Unverzüglichkeit bereits nicht mehr gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Verlag trifft unter Umständen eine Haftung für fremde Anzeigen, wenn Prüfungspflichten verletzt werden

Donnerstag, 12. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Urteil vom 03.02.2012, Az. 6 U 76/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass einen Zeitungsverlag unter bestimmten Fällen eine “Störerhaftung” für Anzeigen Dritter treffen kann. Werde der Verlag konkret auf eine bestimmte Anzeige hingewiesen, deren Wettbewerbswidrigkeit sich ihm auf Grund der in einer Abmahnung mitgeteilten oder sonst bekannt gewordenen Umstände unschwer erschließe, könne ihn auch die Pressefreiheit nicht von seiner damit ausgelösten erhöhten Kontrollpflicht und seiner Verantwortlichkeit für “weitere derartige Verstöße” entbinden. Im Streitfall sei dem Verlag durch eine Abmahnung des Klägers die Wettbewerbs­widrigkeit einer die gleichen charakteristischen Merkmale aufweisenden Werbeanzeige für das gleiche Produkt deutlich vor Augen geführt worden. Daraus und nicht erst aus dem Nachweis eines gerichtlichen Unterlassungsgebots gegen den Werbetreibenden ergebe sich ihre Verpflichtung, durch erhöhte Aufmerksamkeit künftig gleichartige Verstöße nach Möglichkeit zu verhindern. Die Veröffentlichung einer im Wesentlichen übereinstimmenden Werbeanzeige belege die unzureichende Ausübung der ihr danach zumutbaren Kontrolle. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Berlin: Bezeichnung eines Rechtsanwalts als “Alien” durch die Presse ist unzulässig

Dienstag, 3. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Az. 27 O 832/09
§ 823 BGB, analog § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; § 22 f. KUG; § 185 ff. StGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

Das LG Berlin hat entschieden, dass durch die Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift “Sind die Aliens schon unter uns?” mit begleitender Abbildung und namentlicher Nennung eines Rechtsanwalts das Persönlichkeitsrecht dieses Anwalts verletzt wird. Er müsse es nicht hinnehmen, von der Antragsgegnerin auf diese Weise dem Publikum vorgeführt und allein zu Unterhaltungsinteressen vermarktet zu werden. Die Kunstfreiheit greife hier nicht zu Gunsten der Antragsgegnerin, denn der Umstand einer satirischen Darstellung eröffne nicht automatisch den Schutzbereich. Nicht jede Satire sei zugleich Kunst. Vorliegend bewege sich (auch ein bundesweit bekannter) Rechtsanwalt nicht derart in der Öffentlichkeit, dass allein schon seine Person ein öffentliches Interesse wecke. Deshalb sei eine Berichterstattung samt Bildveröffentlichung ohne konkreten Anlass nicht zulässig. Letzterer sei vorliegend nicht gegeben. Anders sei dies möglicherweise bei Karl Lagerfeld, Claudia Roth und Lorielle London zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Hamburg: Kein Unterlassungsanspruch der abgebildeten Person, wenn diese auf einem veröffentlichten Foto lediglich Beiwerk einer Örtlichkeit ist

Montag, 26. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 10.10.2008, Az. 324 O 459/08
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB; § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Person, die auf einem in einer Zeitung ohne ihre Zustimmung veröffentlichen Foto abgebildet ist, keinen Anspruch auf Unterlassung hat, wenn sie lediglich Beiwerk zu einer Landschaft oder Örtlichkeit ist. Vorliegend war ein U-Bahnfahrer auf einem Bild in einer Zeitung zu sehen, welches zahlreiche Fahrgäste zeige, die sich am Bahnsteig drängen, um ein- bzw. auszusteigen. Der Kläger stelle nach Auffassung des Gerichts lediglich Beiwerk zur abgebildeten Örtlichkeit dar, d.h. die Personenabbildung sei derart untergeordnet, dass sie auch entfallen könne, ohne dass Gegenstand und Charakter des Bildes sich veränderten. Aus der Art und Weise der Abbildung ergebe sich kein überwiegendes berechtigtes Interesse des Klägers gegen eine Veröffentlichung. Er sei äußerst klein abgebildet, und wenn überhaupt, dann kaum erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Berlin: Verbotene Berichterstattung über IHK Frankfurt

Donnerstag, 22. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Berlin, Beschluss vom 26.07.2011, Az. 27 O 405/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

Das LG Berlin hat in diesem Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragsgegner untersagt, über die IHK Frankfurt in bestimmter Form zu berichten. Der Antragsgegner hatte sinngemäß behauptet, dass die IHK Frankfurt zahlreiche Strafanzeigen wegen wettbewerbswidriger Werbung stelle, dieses Vorgehen jedoch geheim halte. Die IHK Frankfurt konnte glaubhaft machen, dass diese Berichterstattung gegen ihre Rechte verstoße. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG München: Unternehmenskritik in Metatags (”Betrug”, “Schwindel”) zulässig

Freitag, 16. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 09.02.2012, Az. 6 U 2488/11
§ 12 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG; § 5 Abs. 2 MarkenG; § 8 Abs. 1 S. 1 UWG

Das OLG München hat entschieden, dass Kritik an einem Unternehmen auf der Homepage eines Journalisten keine Schadensersatzansprüche auslöst, auch nicht, wenn der Name der kritisierten Firma und des Geschäftsführers sowie die Begriffe “Schwindel” oder “Betrug” im Metatag der Homepage verwendet werden. Der Beklagte hatte vorliegend über einen so genannten Adressbuchbetrug berichtet, der darin bestand, dass die Klägerin irreführend aufgemachte Werbeschreiben an Gewerbetreibende versandte, um diese zu kostenpflichtigen Einträge in Internet-Branchenbüchern zu verpflichten. Ein solches Vorgehen sei der öffentlichen Kritik ausgesetzt und die oben genannten Begriffe seien daher von der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Verletzung des Namensrechts liege ebenfalls nicht vor, da die genannten Namen nicht unbefugt gebraucht wurden. Die Interessen des Beklagten am Schutz der Meinungsfreiheit gingen auch bezüglich der Namensnennung vor. Marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche kämen ebenfalls nicht in Betracht. Zitat des Gerichts zur Meinungsäußerung:

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KG Berlin: Bezeichnung eines Doping-Gutachten als “bezahltes Gutachten” ist äußerungsrechtlich zulässig - auch wenn mangelnde Neutralität unterstellt wird

Dienstag, 13. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

KG Berlin, Urteil vom 20.06.2011, Az. 10 U 170/10
§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung eines privat beauftragten Gutachtens zum (Nicht)Vorliegen von Blutdoping als “bezahltes Gutachten” zulässig ist. Im Kontext werde durch diese Äußerung zum Ausdruck gebracht, dass die Klägerin den Gutachter beauftragt habe und das Gutachten zu dem gewünschten Ergebnis gekommen sei. Auch werde zum Ausdruck gebracht, dass andere Gutachter zu anderen Ergebnissen kommen könnten, dem Gutachten also nur ein beschränkter Aussagewert zukomme. Diese Auffassung sei von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin, weil dem Leser des streitgegenständlichen Artikels nahegelegt werde, dass die Klägerin durch die Bezahlung versucht habe, das Ergebnis zu beeinflussen, sah das Gericht nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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KG Berlin: Zur Zulässigkeit von heimlichen Filmaufnahmen in nicht-öffentlichen Räumen (hier Großbäckerei zum Beleg von groben Hygienemängeln)

Donnerstag, 8. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 22.09.2011, Az. 10 U 131/10
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG

Das KG Berlin hat entschieden, dass heimlich in den Arbeitsstätten einer Großbäckerei aufgenommenes Filmmaterial nicht ohne vorherige Einwilligung des betreffenden Unternehmens öffentlich ausgestrahlt werden darf. Vorliegend wurde vom Senat vor allem bemängelt, dass das Filmmaterial nicht geeignet war, die behaupteten Hygienemängel innerhalb der Bäckerei zu belegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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KG Berlin: Erwiderung auf Gegendarstellung darf nicht mit der Gegendarstellung verlinkt oder auf andere Art verbunden werden

Mittwoch, 29. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

KG Berlin, Urteil vom 30.01.2012, Az. 10 U 85/11
§ 56 Abs. 1 Satz 5 RStV

Das KG Berlin hat entschieden, dass eine presserechtliche Gegendarstellung nicht mit einer Erwiderung verknüpft werden darf. Das in § 56 Abs. 1 Satz 5 Hs. 2 RStV aufgestellte Verbot, eine Erwiderung auf die Gegendarstellung unmittelbar mit dieser zu verknüpfen, stelle vielmehr einen weiteren, selbständigen und gewichtigen Eingriff in das durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Grundrecht der Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten dar. Ihnen sei es wegen dieses Verbotes verwehrt, bei der Erwiderung auf eine Gegendarstellung wie sonst selbst zu bestimmen, auf welche gestalterische Weise und mit welchem Inhalt dies geschehen solle. Verfassungsrechtliche Bedenken hatte der Senat ausdrücklich nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

AG Frankfurt: Kein grundsätzlicher “fliegender Gerichtsstand” bei Rechtsverletzungen im Internet

Dienstag, 21. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 - 25
§ 32 ZPO

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass bei Rechtsverletzungen im Internet (hier: Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht) nicht grundsätzlich auf Grund der unerlaubten Handlung ein fliegender Gerichtsstand gilt, der den Anspruchsinhaber berechtigt, vor jedem Gericht in der Bundesrepublik zu klagen. Das angerufene Gericht sei vielmehr nur dann örtlich zuständig, wenn die Rechtsverletzung auch einen sachlichen Bezug zum Bezirk des angerufenen Gerichts aufweise. Damit ergebe sich eine Zuständigkeit an den Orten, in denen sich die behauptete unerlaubte Handlung im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt habe, mithin zum einen am Wohnort/Geschäftssitz des Beklagten, zum anderen aber auch am Wohnort des Klägers, da er dort das Angebot des Beklagten bestimmungsgemäß aus dem Internet abgerufen und sich demgemäß auch dort in seinem Urheberrecht verletzt gesehen habe. Einer übermäßigen Ausdehnung des fliegenden Gerichtsstandes müsse entgegen gewirkt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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