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Archiv für die Kategorie „Sonstige“

Abmahnung durch Prof. Dr. Astrid Funke im Auftrag der Thane Deutschland GmbH

Donnerstag, 10. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Astrid Funke mahnt derzeit für die Thane Deutschland GmbH, Ismaning, Wettbewerbsverstöße ab. Die Thane Deutschland GmbH ist Herstellerin eines “Ab Doer Twist Ex” genannten Artikels, der als “Fitnessgerät” vermarktet wird. In den uns vorliegenden Abmahnungen wird gerügt, dass bei eBay-Auktionen in Widerspruch zu der Angabe “Artikelzustand: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)” lediglich gebrauchte Ware (etwa aus Versandhandelsretouren) angeboten werde. In der Vergangenheit mahnte die Kollegin bereits für die Firma easywalker Europa AG die gleiche angebliche Irreführung in Bezug auf das Produkt “Ab Circle Pro Deluxe Bauchtrainer Rückentrainer” ab. (more…)

KG Berlin: Bezeichnung eines Vereins als “Institut” ist irreführend

Donnerstag, 3. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2011, Az. 25 W 23/11
§ 18 Abs 2 HGB

Das KG Berlin hat entschieden, dass ein privater Verein in seinem Namen nicht das Wort “Institut” führen darf, weil dies eine Irrreführung begründet. Dabei seien die Grundsätze des HGB für Firmennamen auf Vereine entsprechend anwendbar. Der verwendete Namensbestandteil „Institut” sei geeignet, über wesentliche Verhältnisse des angemeldeten Vereins irre zu führen. Die Bezeichnung „Institut” gebe schon für sich betrachtet Anlass zu der Vorstellung der angesprochenen Verkehrsteilnehmer, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Institution mit entsprechend geschultem Personal, nicht aber um eine private Vereinigung. „Institut” sei nämlich nach allgemeiner Auffassung ein Begriff des deutschen Hochschulrechts. Private Vereinigungen dürften in ihrem Namen das Wort „Institut” nur dann führen, wenn diesem eine Tätigkeitsbezeichnung hinzugefügt werde, die eindeutig klarstelle, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, wissenschaftlich arbeitende Einrichtung handele. Dies war vorliegend nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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Bay. LSG: Beschwerde per E-Mail mit angehängter .pdf-Datei erfüllt nicht die prozessrechtlichen Anforderungen an die “Schriftform”

Samstag, 21. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LSG Bayern, Beschluss vom 24.02.2012, L 8 SO 9/12 B ER
§
65a Abs. 1 S.1 SGG

In einem Fall, der dem Normalsterblichen kaum noch zu vermitteln ist, hat das Bayrische Landessozialgericht entschieden, dass eine handschriftlich unterschriebene Beschwerdeschrift, die als .pdf-Dokument einer E-Mail angehängt wird, den prozessrechtlichen Anforderungen an die Schriftform nicht gerecht wird. Ganz anders hätte es nach Auffassung des Gerichts ausgesehen, wenn es sich um die elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Telefax-Empfangsgerät des Gerichts (”Computerfax”) gehandelt hätte. In seiner überzogen formalistischen Entscheidung hat sich das Gericht ausdrücklich von der entgegenstehenden Rechtsprechung des BGH und des LSG Sachsen-Anhalt distanziert. Zum Volltext der Entscheidung:
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OLG Hamm: Virtuelle Mitgliederversammlung eines Vereins in einem Chatroom zulässig

Donnerstag, 22. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2011, Az. I-27 W 106/11
§ 32 BGB, § 40 BGB

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Satzung eines Vereins, der Mitgliederversammlungen in Form eines “Treffens” in einem Internet-Chatroom vorsieht, zulässig ist. Es sei nicht zwangsläufig erforderlich, dass bei Mitgliederversammlungen die Mitglieder persönlich anwesend wären. Dafür spreche, dass gemäß § 32 Abs. 2 BGB Beschlüsse auch dann gültig seien, wenn alle Mitglieder schriftlich zustimmen. Auch hier wäre keine persönliche Anwesenheit erforderlich. Sofern sichergestellt sei (durch entsprechende Legitimation und Passwortvergabe), dass nur Mitglieder sich zur Versammlung in den Chatroom begeben könnten, spreche nichts gegen eine solche Regelung, insbesondere, da der vorliegende Verein seinen Zweck gerade durch Präsenz im Internet zu erfüllen gedenke. Zum Volltext der Entscheidung:

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Design: Adelstitel für Apple-Design Chef / Wenn der Falsche geadelt wird

Montag, 2. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Apples Design-Chef Jonathan Ive darf ab 2012 als “Knight Commander of the British Empire” angesprochen werden. Ihm wurde eine entsprechende Adelung der Briten für seine Designleistungen zuteil (hier). Zuspruch hat Ive verdient, einen Adelstitel hätten wir ihm für sein Apple-Wirken allerdings nicht verliehen. Es scheint, als hätten einige prägende Designentwürfe dieser sehr auf die Wahrung ihrer eigenen Geschmacksmuster achtenden Firma (hier) ihren Ursprung bei Entwürfen des Deutschen Dieter Rams (Braun Design Atelier, hier) genommen. Sehr anschaulich finden wir insoweit die Gegenüberdarstellung bei chip.de (hier). Wenigstens erhielt Rams 1991 vom ebenfalls britischen Royal College of Art in London die Ehrendoktorwürde und kann heute seine Entwürfe im Museum of Modern Art in New York betrachten.

“Es braust ein Ruf wie ein Donnerhall” - Neue Fassung des Gratis-Skriptes “Internetrecht” von Prof. Dr. Thomas Hoeren (Stand: Oktober 2011)

Donnerstag, 3. November 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammWir verlieren ob dieser Nachricht nicht viele Worte. Das kostenlos zum Download vorgehaltene Skript “Internetrecht” (hier) dürfte bei Fachleuten und Laien, die sich mit internetrechtlichen Problemen herumzuschlagen haben, bekannt sein wie ein bunter Hund. Anlass für die Neuauflage dieses Evergreens sind Themen wie Social Media, aktuelle BGH- und EuGH-Rechtsprechung zur Haftung (z.B. Thumbnail 2, L´Oreal), Änderungen beim internationalen Gerichtsstand und vieles mehr. Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) hat mehr als 300 Urteile neu eingearbeitet und ganze Kapitel neu geschrieben. Denn man to! (Vgl. auch Kommentar vom Kollegen Dosch hier).

Wird die Abmahnung jetzt abgeschafft? / Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will gesetzlich gegen “Abmahnwahn” vorgehen

Samstag, 29. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Die FDP befindet sich im Quotenkeller und da kommt jedes Mittel Recht, an Popularität unter der Wählerschaft zu gewinnen. Der eine bestellt beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten zu der das Volk seit den Vorstößen des ULD (hier) quälenden Thematik “Die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch sogenannte Facebook Fanpages und Social-Plugins” (hier). Die andere, immerhin als Bundesministerin der Justiz, will das Institut der Abmahnung eindampfen, nachdem es noch vor einigen Jahren erst explizit in das Gesetz aufgenommen wurde (vgl. etwa § 12 Abs. 1 UWG; § 97a UrhG). So meldet der Nachrichtendienst Heise: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Ersatz von Abmahnkosten - Zur Umwandlung vom Freistellungs- zum Zahlungsanspruch

Donnerstag, 27. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.08.2011, Az. 6 U 49/11
§ 250 BGB, § 12 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Unterlassungsgläubiger einer berechtigten Abmahnung Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten (= Kosten des beauftragten Rechtsanwalts) hat, dieser Anspruch allerdings - sofern der Unterlassungsgläubiger die Kosten seines Anwalts noch nicht selbst ausgeglichen hat - zunächst nur auf Freistellung von diesen Kosten zielt. Dieser Freistellungsanspruch wandele sich jedoch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Abgemahnte die Übernahme der Kosten ernsthaft und endgültig abgelehnt habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Gießen: Wenn Männer dafür zahlen müssen - Kostenpflicht nur für Männer bei Singlebörsen rechtmäßig

Donnerstag, 20. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Gießen, Urteil vom 26.05.2011, Az. 47 C 12/11
§ 134 BGB;
§ 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG

Das AG Gießen hat entschieden, dass es rechtmäßig ist, wenn Männer für die Nutzung eines Single-Portals ein Entgelt entrichten müssen, während die Teilnahme für Frauen kostenlos ist. Diese Regelung stelle nach Auffassung des Gerichts keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz dar, da die - tatsächlich gegebene - Ungleichbehandlung gerechtfertigt sei. Durch die kostenfreie Premium-Mitgliedschaft würden Frauen dazu gebracht, sich bei dem Single-Portal anzumelden. Dies sei gerade auch im Interesse der angemeldeten Männer, da sich bei einem kostenlosen Zugang mehr Frauen anmelden würden als bei einem kostenpflichtigen Angebot. Damit stünde den Männern eine größere Auswahl an potentiellen Partnern zur Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung:

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RAK Hamburg warnt vor Betrug zu Lasten von Rechtsanwälten durch angeblich japanisches Unternehmen

Montag, 17. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Die Rechtsanwaltskammer Hamburg warnt in ihrem aktuellen Schnellbrief 16/2011 vor neuen Betrugsversuchen der sog. Nigeria-Connection, welche sich gegen Rechtsanwaltskanzleien richtet. Den Betrugsversuch beschreibt der Kollege Axel Neelmeier (Schulze Noack Bärwinkel) wie folgt (hier): “Der Ablauf der Tat war vermutlich wie folgt geplant: Wir erhalten einen Verrechnungsscheck über 500.000,00 USD, den wir zum Einzug geben und der uns bedingungsgemäß am nächsten Banktag gutgeschrieben wird („Eingang vorbehalten“). Sodann werden wir gebeten, wegen des dringenden Liquiditätsbedarfes der Mandantin den Fremdgeldbetrag schnellstmöglich an diese weiterzuleiten, dabei jedoch unser Honorar einzubehalten. Wenige Tage später käme der Rückscheck und wir säßen auf einem Schaden von einer halben Million USD.” Der Betrugsversuch mag keineswegs vorschnell als leicht durchschaubar abgetan werden. Die “Vorarbeiten” zur Glaubhaftmachung des Mandatsanliegens hatten es, aus unserer Sicht, durchaus in sich, wenngleich für diesen Angriff als Opfer vor allem Großkanzleien mit internationalem Zuschnitt in Betracht kommen dürften.

APPLE: Berufungsverhandlung mit Samsung erst kurz vor Weihnachten

Mittwoch, 5. Oktober 2011 von Katrin Reinhardt

In dem Verfahren, in dem Samsung bislang verboten wurde, in Deutschland das Galaxy Tab 10.1 zu vertreiben (wir berichteten u.a. hier), wurde die Verhandlung über die von Samsung eingelegte Berufung vom OLG Düsseldorf auf den 20.12.2011 terminiert. Damit scheint ein Weihnachtsgeschäft für Samsung in Deutschland ausgeschlossen. Gleichzeitig soll Samsung nach Berichten jedoch versuchen, in dem weltweit geführten Rechtsstreit eine Annäherung zu erzielen und habe über das Gericht in Sydney einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der Samsung jedenfalls in Australien noch die kurzfristige Markteinführung des Galaxy Tab 10.1 ermöglich soll. Diesen Vorschlag soll Apple jedoch abgelehnt haben.

Datenschützer fordern “zurückhaltende Nutzung” von Facebook durch Behörden und andere öffentliche Stellen

Dienstag, 4. Oktober 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Nach einem Bericht von heise haben die deutschen Datenschützer gemeinschaftlich an Behörden und andere öffentliche Stellen die Aufforderung gesandt, soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook “zurückhaltend zu nutzen”. Darunter werde verstanden, dass Behörden keine Profilseiten oder Fanpages einrichten sollten. Zweck dieser Aufforderung ist es, die Bürger davor zu schützen, bei der Information über öffentliche Stellen im Internet unfreiwillig Daten preiszugeben. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte war vor Kurzem auch schon weiter gegangen (wir berichteten hier und hier) und hatte alle Stellen im nördlichsten Bundesland dazu aufgefordert, Fanpages und Plug-ins zu entfernen - dies sogar unter Androhung von empfindlichen Bußgeldern.

Gefahr des Glücksspiels - Poker-Betrug in den USA

Sonntag, 2. Oktober 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtWie das Nachrichtenmagazin heise online berichtet, sollen die Betreiber einer von den USA aus geführten Poker-Webseite die Spieler um ca. 440 Millionen Dollar betrogen haben. Der Vorstand des Unternehmens “Full Tilt Poker” hatte versichert, dass alle Einlagen der Nutzer sicher und jederzeit verfügbar seien, tatsächlich hat die US-Staatsanwaltschaft jedoch herausgefunden, dass nicht alle Nutzer gleichzeitig hätten ausbezahlt werden können und der Vorstand sich an den Einlagen bedient hatte. Der BGH hatte erst kürzlich entschieden, dass das Verbot, Glücksspiele im Internet anzubieten, wirksam ist, weil dies der Suchtbekämpfung, dem Jugendschutz und der Betrugsvorbeugung diene.

Gefängnis für Internet-Troll

Mittwoch, 28. September 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Wie heise berichtet, haben die Briten wenig Toleranz für so genannte Trolle im Internet (zur Definition vgl. hier), welche zur eigenen Erheiterung andere Menschen in Internetforen oder Blogs provozieren. Viele verlassen sich dabei auf die Anonymität im Internet. Doch wie im Falle eines 25-jährigen Briten kann es auch anders aussehen: Der Mann hatte u.a. auf Facebook gezielt Trauerseiten kürzlich Verstorbener gesucht und die Hinterbliebenen mit geschmacklosen Kommentaren malträtiert. In England existiert jedoch ein auch auf solche Fälle anwendbares Gesetz, welches ein Richter in Reading nun dazu nutzte, den Missetäter für 18 Wochen hinter Gittern zu stecken und ihm zudem die Nutzung von Facebook, Twitter und ähnlichen Seiten für 5 Jahre zu verbieten. Dazu sagen wir: Daumen hoch!

OLG Koblenz: Anfechtung und Schadensersatz bei Live-Auktion im Internet

Dienstag, 20. September 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2011, Az. 2 U 37/11
§ 122 BGB, § 281 BGB

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass bei einer versehentlichen Ersteigerung im Rahmen einer Live-Auktion (Mitbieten per Videofunktion in Echtzeit) auf einem Internetportal der Vertrag angefochten werden und der Betreiber des Auktionsportals sodann lediglich den sog. Vertrauensschaden ersetzt verlangen kann. Vorliegend konnte ein Gebot - nach Anmeldung und Registrierung - mit lediglich einem Mausklick abgegeben werden, was dem Beklagten versehentlich passierte, da er davon ausging, dass für die Gebotsabgabe mehrere Klicks erforderlich seien. Eine Anfechtung seines Gebots, welches den Zuschlag erhielt, sei somit wirksam möglich gewesen. Zu ersetzen sei in der Folge der Schaden, der dadurch entstanden sei, dass der Empfänger auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut habe. Dazu gehöre jedoch nicht ein Provisionsanspruch in Höhe von 3% bei einem Zuschlagspreis von 150.000 EUR.

AG Geldern: Kein eigenmächtiger Abzug der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Kaufvertrag

Freitag, 9. September 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Geldern, Urteil vom 17.08.2011, Az. 4 C 27/09
Art. 8, Art. 39 CISG; § 13 a UStG

Das AG Geldern hat entschieden, dass bei einer innergemeinschaftlichen Warenlieferung (hier: Niederlande - Deutschland) der Käufer nicht einfach einen Umsatzsteuerbetrag vom vereinbarten (Brutto-)Preis abziehen darf. Der Käufer hatte vom vereinbarten Kaufpreis von 18.900,00 EUR für Mais lediglich 17.663,00 EUR gezahlt. Die Differenz habe er an das deutsche Finanzamt abgeführt. Auf Anschreiben und Mahnungen des Verkäufers sei keine Reaktion erfolgt. Das Gericht verurteilte den Käufer zur Zahlung des Restbetrages, da der vereinbarte Preis als der zu zahlende Preis auszulegen sei. Soweit der Verkäufer die Rechnung fehlerhaft ausgestellt habe, sei dies vom Käufer rechtzeitig zu rügen gewesen. Eine Rüge in einer Klageerwiderung aus dem Jahre 2009 sei für eine Rechnung aus 2007 in jedem Falle nicht rechtzeitig. Zum Volltext der Entscheidung:
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“Porno-Versicherung” - Großer Versicherungskonzern mahnt wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts ab

Donnerstag, 4. August 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Wie die W&V hier berichtet, lässt sich der Versicherungskonzern Ergo nicht alles gefallen: Ein Münchner Verlag hatte auf seiner Internet-Plattform Begriffe wie “Porno-Versicherung” verwendet. Dieser Verlag wurde nun von den Anwälten der Ergo Direkt Versicherung wegen “übler Schmähung” und Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts kostenpflichtig abgemahnt. Nicht auf den Mund gefallen, soll der abgemahnte Verlag Alternativ-Formulierungen vorgeschlagen haben, die zum Teil noch derber als die abgemahnten Formulierungen ausfallen und sich dem Vernehmen nach um Prostitution drehen sollen. Hintergrund dieser Schlammschlacht ist, dass die Ergo-Tochter HMI dem Vernehmen nach rund 100 verdiente Vertriebsmitarbeiter und Top-Manager zu einer Sex-Party nach Budapest eingeladen haben soll und die Kosten von rund 83.000 Euro anschließend beim Finanzamt als Betriebskosten geltend machte. Ob der abgemahnte Verlag gut versichert ist, ist diesseits nicht bekannt.


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