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Archiv für die Kategorie „Telekommunikation+Recht“

OLG Koblenz: Auch bei einer wesentlichen Vertragsänderung ist ein Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren

Mittwoch, 9. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Urteil vom 28.03.2012, Az. 9 U 1166/11
§ 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 BGB

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass auch Bestandskunden eines Dauerschuldverhältnisses (hier: Vertrag über die Leistung von Telefon- und Internet-Diensten) über ihr Widerrufsrecht (erneut) zu belehren sind, wenn anlässlich eines telefonischen Kontakts ein inhaltlich neuer bzw. wesentlich abweichender Vertrag abgeschlossen wird. Auch die Änderung eines bestehenden Vertrages sei unter den weiteren Voraussetzungen des § 312 b BGB ein Fernabsatzvertrag, der Verbraucher ist in gleichem Umfang in Bezug auf den Abänderungsvertrag wie bei einem Erstvertrag schutzwürdig und damit entsprechend über sein Widerrufsrecht zu belehren. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Kiel: Die Werbeaussage “Unbegrenzt im Internet surfen” ist irreführend, wenn die Datenübertragung bei Überschreitung eines bestimmten Volumens gedrosselt wird

Montag, 7. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Kiel, Urteil vom 28.02.2012, Az. 14 O 18/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 2 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG

Das LG Kiel hat entschieden, dass eine Werbung für eine Internetflatrate mit dem Blickfang “unbegrenzt im Internet surfen” irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn die angekündigte Datenübertragungsrate des Internetzuganges gedrosselt wird, sobald der Nutzer ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet. Die Bezeichnung des Tarifs als “Internet Flat 500″ sei nicht hinreichend eindeutig so zu verstehen, dass ab 500 MB eine Drosselung erfolge. Ähnlich entschied bereits das LG Hannover (hier, m.w.N.). Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

LG Hannover: Die Angabe “Keine Volumenbegrenzung” für Internetverträge ist irreführend, wenn die Datenübertragung bei Überschreitung eines bestimmten Volumens gedrosselt wird

Donnerstag, 3. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Hannover, Beschluss vom 25.01.2012, Az. 24 O 4/12
§ 5 Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG

Das LG Hannover hat im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die Angabe “Keine Volumenbegrenzung” in der Werbung für Internetzugangsverträge wettbewerbswidrig ist, wenn die angekündigte Datenübertragungsrate des Internetzuganges gedrosselt wird, sobald der Nutzer ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet. Diese Angabe sei irreführend. Ähnlich entschieden haben bereits das LG Hamburg (hier) und das LG Bonn (hier). Zum Volltext des Beschlusses:

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LG Saarbrücken: Mobilfunkanbieter hat keinen Anspruch auf über 3.300 EUR Roaming-Gebühren

Dienstag, 17. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2012, Az. 10 S 12/12
§ 242 BGB

Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keinen Anspruch auf über 3.300,00 EUR Roaming-Gebühren hat, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor der Entstehung dieser Kosten gewarnt wurde. Dem Beklagten stehe gegen die Klägerin ein Anspruch auf Schadenersatz in gleicher Höhe wegen Verletzung von Warn-, Fürsorge- und Schutzpflichten zu, da allgemein anerkannt sei, dass in einem Dauerschuldverhältnis die vertragliche Nebenpflicht beider Vertragspartner bestehe, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen. Dazu gehöre auch, dass jeder EU-Roaming Nutzer immer dann, wenn er nach der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat erstmalig einen Daten-Roaming-Dienst nutze, unentgeltlich Informationen über den dafür geltenden Tarif erhalte, z.B. durch Versendung einer SMS oder E-Mail oder durch Anzeige per Pop-up-Fenster auf dem Endgerät. Schließlich habe der Kunde durch die Auswahl eines Flatrate-Tarifs bereits gezeigt, dass ihm daran gelegen sei, seine Kosten zu begrenzen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Düsseldorf: Auch für 0185-Servicenummern müssen die anfallenden Kosten aus dem Fest- und Mobilnetz konkret angegeben werden

Montag, 9. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012, Az. 12 O 607/11 - nicht rechtskräftig
§ 66a TKG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass auch für unter der Vorwahl (0)185 kostenpflichtig zu erreichende Service-Dienste die Kosten anzugeben sind, die für Anrufe aus dem Festnetz und aus den Mobilfunknetzen zu zahlen sind. Ein Telekommunikationsunternehmen hatte für seinen Kundendienst eine 0185-Telefonnummer angegeben und darunter den Hinweis gesetzt: „0-19 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Mobilfunktarife” bzw. „Servicemenü kostenfrei, danach 0 oder 19 ct/min. nach Tarifansage aus dem Festnetz, abweichende Mobilfunkpreise”. Bei diesem Hinweis wurde beanstandet, dass diese Preisangabe für Anrufe aus dem Festnetz lediglich eine Preisspanne ausweise und es für Anrufe aus den Mobilfunknetzen an einer Angabe des Höchstpreises fehle.

LG Hamburg: Werbung eines Providers mit “Highspeed” unzulässig, wenn nicht auf mögliche Drosselung ab einem bestimmten Datenvolumen hingewiesen wird

Dienstag, 3. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2012, Az. 312 O 83/12
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung eines Telekommunikationsanbieters für einen schnellen Internetzugang (”Datentarif mit Highspeed HSDPA!”) unzulässig ist, wenn dieser sich eine Drosselung der Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen vorbehält, worauf in der blickfangmäßig herausgestellten Werbung jedoch nicht hingewiesen wird. Zum Volltext des Beschlusses:

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LG Bonn: Unzulässige Werbeanrufe der Telekom - Zum wirksamen Einverständnis von Kunden

Freitag, 30. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bonn, Urteil vom 12.01.2012, Az. 11 O 49/11
§ 7 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 UWG

Das LG Bonn hat entschieden, dass Werbeanrufe der Telekom (z.B. für Telekommunikations-Dienstleistungsverträge oder für Verträge über den Empfang von digitalem Femsehen) unzulässig sind, wenn die Telekom keine wirksame Einverständniserklärung des angerufenen Kunden vorweisen kann. Dafür sei die Telekom auch beweisbelastet. Vorliegend hatte die Telekom behauptet, einige Kunden hätten ihre Einwilligung im Rahmen eines Gewinnspiels erteilt, konnte allerdings zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht einmal die Teilnahme der benannten Kunden an dem Spiel belegen. In anderen aufgeführten Fällen von unerwünschten Telefonanrufen urteilte das Gericht, dass ein bereits vorgesetztes Häkchen zur Einwilligung in Werbeanrufe in einem Vertrag unter der Rubrik Vertragspartner / All­gemeine Geschäftsbedingungen / Datenschutzerklärung nicht ausreiche, da die Einwilligung für Werbung immer gesondert zu erteilen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Schleswig: Gebühr für Auszahlung von Restguthaben bei Prepaid-Handyverträgen unzulässig

Freitag, 30. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012, Az. 2 U 2/11
§ 307 ff BGB

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass es unzulässig ist, bei einem Prepaid-Handyvertrag in den AGB eine Gebühr für die Rückzahlung eines noch vorhandenen Guthabens bei Vertragsende zu erheben. Der Kunde wurde vorliegend per Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, 6 Euro bei Vertragsbeendigung zu entrichten, um etwaige noch vorhandene Guthaben ausgezahlt zu bekommen. Durch eine solche Klausel werde der Kunde jedoch unangemessen benachteiligt. Die Auszahlung des Restguthabens sei keine echte Leistung des Mobilfunkanbieters, da der Kunde ohnehin Anspruch darauf habe. Deshalb könne dafür kein gesondertes Entgelt verlangt werden. Des Weiteren befand das Gericht Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung und 19,95 Euro pro Rücklastschrift als überhöht, da diese den zu erwartenden Schaden weit übersteigen würden. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

KG Berlin: Mobilfunkverträge - Zur Preisangabe bei variablen Bestandteilen

Mittwoch, 29. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 26.01.2012, Az. 23 W 2/12
§ 1 Abs. 6 S. 1 PAngV; § 5 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 8 UWG

Das KG Berlin hat entschieden, dass bei der Angabe von Preisen für einen Mobilfunkvertrag - soweit ein einheitlicher Endpreis wegen variabler Bestandteile nicht gebildet werden kann - jedenfalls für die einzelnen Bestandteile ein Betrag ausgewiesen werden muss. Ein wettbewerbswidriger Verstoß liege vor, wenn der Preis für ein Mobiltelefon, welches in Kombination mit einem Vertrag angeboten werde, in eine Anzahlung und monatliche Raten aufgesplittet werde, ohne den Gesamtpreis für das Telefon anzugeben. Dass der Verbraucher diesen selbst ausrechnen könne, sei unerheblich. Solche Berechnungen sollten dem Verbraucher gerade nicht zugemutet werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Düsseldorf: AGB eines Telekommunikationsanbieters unzulässig, die den Verbraucher auf eine niedrigere als die gewünschte Bandbreite verweisen

Donnerstag, 9. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2011, Az. 12 O 501/10
§§ 307 ff. BGB

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass u.a. AGB eines Telekommunikationsanbieters unwirksam sind, die besagen Sollte A. mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket inkl. der ausgewählten Sprach-Extras mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten.. Nach dem Inhalt der Klausel sei sowohl ein Verständnis in dem Sinne möglich, dass die Beklagte bereits das vom Verbraucher bezogen auf einen bestimmten Leistungsinhalt abgegebene Angebot mit einem anderen Inhalt bestätige, als auch in dem Sinne, dass die Leistung bei Auftreten technischer Gründe nach der Vertragsbestätigung, also während eines laufenden Vertragsverhältnisses geändert werde. Hinsichtlich beider Verständnismöglichkeiten sei die Klausel unwirksam, da eine unangemessene Benachteiligung vorliege. Insbesondere verdeutliche die Regelung nicht, aus welchen Gründen ein “nicht zur Verfügung stehen” in Betracht komme. Zum Volltext der Entscheidung:

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KG Berlin: Soll ein Vertrag mittels PostIdent-Verfahren geschlossen werden, muss der Kunde zuvor darüber aufgeklärt werden

Dienstag, 31. Januar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 21.10.2011, Az. 5 U 93/11
§ 312c Abs. 1 BGB, § 312c Abs. 2 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG , 5a Abs. 4 UWG

Das KG Berlin hat entschieden, dass die Übersendung eines Vertrages durch ein Telekommunikationsunternehmen auf dem Postweg wettbewerbswidrig ist, wenn der Kunde im Wege des PostIdent-Verfahrens mit seiner Unterschrift nicht nur den Empfang der Sendung bestätigt, sondern zugleich einen Vertrag abschließt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Kunde darüber im Vorhinein nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Anderenfalls liege eine Irreführung des Verbrauchers über die Folgen seiner Unterschriftsleistung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Der Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht richtet sich nach dem Ort der Verletzungshandlung, nicht nach dem Ort der drohenden Wiederholung

Mittwoch, 25. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 54/11
§ 14 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der Gerichtsstand bei Verletzungen, die dem UWG unterfallen, nach dem Ort der begangenen Verletzung(en) richtet. Auch wenn die drohende Wiederholung der Verletzung anderenorts, oder wie hier im ganzen Bundesgebiet drohe, sei dies für den Gerichtsstand unerheblich. Dieser richte sich allein nach der bereits begangenen Handlung. Das gelte auch dann, wenn der Verletzer bundesweit tätig sei und die Verletzungshandlung, auf die sich der Kläger stütze, möglicherweise nur zufällig gerade an dem Ort der Verletzungshandlung vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Kiel: Nichtnutzungsgebühr und SIM-Karten-Pfand in Mobilfunk-AGB unzulässig

Mittwoch, 21. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Kiel, Urteil vom 29.11.2011, Az. 2 O 136/11
§ 307 Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 5 BGB

Das LG Kiel hat auf die Klage eines Verbraucherverbands entschieden, dass eine AGB-Klausel in Handy-Verträgen, die bei 3monatiger Nichtnutzung (kein Telefonat, keine SMS) des vereinbarten Tarifs eine gesonderte “Nichtnutzungsgebühr” vorsieht, unzulässig ist. Darüber hinaus sei es auch rechtswidrig, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Pfandgebühr für nach Vertragsende nicht zurückgesandte SIM-Karten zu erheben. Durch diese Klauseln würden Verbraucher nach Auffassung des Gerichts unangemessen benachteiligt. Bei der Gebühr für die Nichtnutzung liege keine Gegenleistung des Betreibers vor; bei dem erhobenen “Pfand” handele es sich eigentlich um einen pauschalen Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Bremen: Forderungen aus Verträgen über Telefondienstleistungen dürfen nicht an Inkassounternehmen abgetreten werden

Montag, 12. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Bremen, Urteil vom 20.10.2011, Az. 9 C 0430/11
§ 134 BGB, § 206 Abs. 1 StGB, § 88 TKG

Das AG Bremen hat entschieden, dass die Abtretung von  Zahlungsforderungen aus Telefondienstleistungen an ein Inkassounternehmen nichtig ist, wenn das Inkassounternehmen ungeschwärzte Einzelverbindungsnachweise erhält. Im vorliegenden Fall habe der Betreiber mit der Abtretung an die Klägerin, ein Inkassounternehmen, gegen § 88 Abs. 3 S. 2 TKG verstoßen, denn sie habe ihre dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Kenntnisse über das Telekommunikationsverhältnis mit dem Anschlussinhaber für einen anderen Zweck als die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme verwendet. Das Amtsgericht setzte sich ausführlich mit den hier nicht zur Anwendung kommenden telekommunikationsrechtlichen Erlaubnistatbeständen für die Übermittlung der Daten an Dritte auseinander. Zum Volltext der Entscheidung:
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LG München: Provider muss nicht IP-Adressen von vermeintlichen Filesharern auf Zuruf speichern

Donnerstag, 8. Dezember 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG München I, Beschluss vom 20.08.2011, Az. 21 O 7841/11
§ 101 Abs. 2 UrhG, § 101 Abs. 9 UrhG

Das LG München I hat entschieden, dass § 101 UrhG kein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, wonach Internetprovider “auf Zuruf” IP-Daten zu speichern haben. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

EuGH: Internet-Provider muss kein Filterungssystem gegen illegales Filesharing einrichten

Freitag, 25. November 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 24.11.2011, Az. C-70/10
Diverse EU-Richtlinien

Der EuGH hat sich der Sichtweise des Generalanwalts Villazon (hier) angeschlossen und entschieden, dass ein Provider (Anbieter von Internetzugangsdiensten) nicht verpflichtet ist, auf seine Kosten und zeitlich unbegrenzt präventiv ein Filterungssystem einzurichten, das in der Lage ist, im Netz dieses Anbieters den Austausch von Dateien zu identifizieren, die ein Werk der Musik, ein Filmwerk oder audiovisuelles Werk enthalten, an denen der Antragsteller Rechte zu haben behauptet, um die Übertragung von Dateien, deren Austausch gegen das Urheberrecht verstößt, zu sperren. Zum Volltext der Entscheidung:
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LG München: Sperrung des Telefonanschlusses wegen Nichtzahlung der Rechnung nicht immer zulässig

Dienstag, 22. November 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Beschluss vom 06.10.2011, Az. 37 O 21210/11

Das LG München I hat auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass eine Telefongesellschaft einem Kunden nicht den Telefonanschluss sperren darf, wenn ein Teil der Telefonrechnung nicht gezahlt wird. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Zahlungsverweigerung darauf beruhe, dass der Kunde die Forderung für unberechtigt halte und dies der Telefongesellschaft anzeige. Sei dies der Fall, müsse die Rechtmäßigkeit der Forderung nachgewiesen werden und gerade nicht mit einer Sperre gedroht oder diese durchgeführt werden. Der Kunde dürfe nicht unter Druck dazu veranlasst werden, von ihm für unberechtigt gehaltene Forderungen zu zahlen. Zahlungsunwilligen oder -unfähigen dürfte diese Entscheidung jedoch nicht weiterhelfen, da dargelegt werden müsse, warum die Telefongesellschaft keinen Anspruch auf die nicht gezahlte Summe habe.


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