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Archiv für die Kategorie „The road to hell“

The road to hell XXVII: 3 Dinge, die Sie als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt “Gewerblicher Rechtsschutz” nicht so häufig tun sollten!

Montag, 14. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Sie sind Rechtsanwalt und sehen Ihren Tätigkeitsschwerpunkt im “Gewerblichen Rechtsschutz”? Sie haben bei einer internationalen Großkanzlei in Deutschland gearbeitet und auch in deren ausländischen Büros Mandate betreut? Sie weisen einen LL.M. im Gewerblichen Rechtsschutz auf und zeigen unternehmerische Initiative? (more…)

The road to hell XXVI: Von willfährigen Gerichten und der Gelassenheit als Grundwerkzeug des erfahrenen Juristen/ Eine Replik zu Gulden & Dr. Wachs

Mittwoch, 9. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammIn der Blogosphäre ist ein Disput unter Kollegen über die Qualität der deutschen Gerichtsbarkeit im grünen Bereich, genauer an den Standorten Hamburg, München, Köln und Berlin entstanden, ganz nach dem Sprichwort: “Verlässt Du Dich auf das Gericht, dann bist Du verlassen.” Der eine - Kollege Karsten Gulden - wettert gegen diverse gerichtliche Aussetzer, die von fehlerhafter Rechtsanwendung bis zur Rechtsbeugung reichen sollen, wobei die Darstellung leider etwas abstrakt bleibt. Der andere - Kollege Dr. Alexander Wachs - fordert den Kollegen noch auf dessen Blogseite in einem Kommentar sinngemäß auf, sein Mütchen zu kühlen, es sei alles halb so schlimm, wobei noch grässliche Worte wie “Unsinn” und “Selbstblendung” durch Mark und Bein fahren (hier). Selbst der Unbeteiligte merkt schnell, dass man hier sportlich unterwegs ist und der juristische Diskurs auf allerhöchstem Niveau gepflegt wird. Wir aber fragten uns, ob die Diskussion nicht vom falschen Ende her geführt wird. Der erfahrene Anwalt sollte darauf achten, dass Beschlüsse und Urteile jenseits von Eden nicht sein Ying & Yang aus der Balance bringen und hierfür ist manchmal wichtig, Dinge als das zu erkennen, was sie wirklich sind: (more…)

The road to hell XXV: Der imponierend knallharte, aggressive Fachanwalt oder: Mit 19 Verfügungsanträgen vor die Wand

Dienstag, 24. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

In Zeiten einer nicht enden wollenden Rechtsanwaltsschwemme brauchen Kanzleien in der Werbung Superlative, um sich aus der Masse hervorzuheben. Eine im grünen Bereich nicht unbekannte Kanzlei brüstet sich beispielsweise öffentlich mit dem ihr zuteil gewordenen Lob “Es braust ein Ruf wie ein Donnerhall”. Das ist schon mal ganz nach unserem Geschmack. Der Kollege einer anderen Kanzlei dachte sich aber offensichtlich, dass es neben markigen Sprüchen auch der markigen Taten bedürfe und bewies seiner mehr oder weniger dubios agierenden Mandantin, immerhin als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, was in ihm steckte. Der Kollege mahnte fleißig wettbewerbsrechtliche Verstöße im Internet ab, nur um festzustellen, dass eine große Anzahl von Abgemahnten sein Ansinnen mit schnöder Nichtachtung strafte. Um sich ein Image als knallharter Hund Gehör zu verschaffen, radelte er zum ortsansässigen Landgericht und präsentierte diesem seine gesammelten Werke in Form von 19 (n-e-u-n-z-e-h-n) Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Damit nahm das Drama seinen Lauf. (more…)

The road to hell XXIV: Titel, schöner Götterfunken!

Mittwoch, 4. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Der Franzl hatte seine Alma Mater noch nicht verlassen, da wusste der angehende Rechtsverdreher bereits, dass nichts ohne Titel läuft …

Franz

Quelle: Messingschild auf der Rückseite einer alten Ideal-Schreibmaschine

The road to hell XXIII: Ein Däne sagt, ich krieg Geld von Dir … / Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung

Mittwoch, 15. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Ein Däne sagt: Ich krieg Geld von Dir. …” Diese Liedzeilen von Otto Waalkes sind nur bedingt wahr, wie es sich in einem aktuellen Fall mit skandinavischen Berührungspunkten zeigte. Nicht jeder Däne, schon gar nicht in Begleitung der besungenen Zimmerflak, bekommt Geld von unserer Mandantschaft. Keinerlei Zuteilungen aus der Kasse gibt es insbesondere, nur weil unsere wettbewerbsrechtliche Abmahnung angeblich unberechtigt sei und man einen Anwalt habe beauftragen müssen, um der krassen Logorrhoe Einhalt zu gebieten. Dem wutentbrannten Abgemahnten steht es stattdessen frei, negative Feststellungsklage zu erheben (z.B. hier), wobei dies dazu führen kann, dass noch viel mehr entbrennt, etwa wenn im obligatorischen Gegenzug das Hauptsacheverfahren eröffnet wird. Bei dem Thema “Unberechtigte Abmahnung” stoßen wir immer wieder auf Berichte, dass bei unberechtigten Abmahnungen die Kosten des abwehrenden Anwalts nicht geltend gemacht werden können. Man sollte dabei einige Dinge im Auge haben: (more…)

The road to hell XXII: Die Auswahl des Kindesnamens als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts? / Von Heinz-Marvin, Felix Lancelot und Munisa Labiba Matinah

Mittwoch, 25. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Wer unter Munisa Labiba Matinah irrig eine neue Form des brasilianischen Lambada versteht und freudig interessiert zu wackeln beginnt oder sich an den letzten Aufruf eines mexikanischen Freiheitskämpfers erinnert fühlt, der bedarf dringlich der Aufklärung. Zum Thema “§§ 823, 1004 BGB im Kindsbereich” verweisen wir, anstatt viele Worte zu verlieren, zunächst auf die rechtstatsächlichen Ausführungen des Chantalismus-Blogs (hier) und erinnern uns an den 1969er-Hit “A Boy Named Sue” von Johnny Cash (hier) …

The road to hell XXI: Der Weiner

Dienstag, 17. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAm Ende einer langen Auseinandersetzung, bei welcher der Gegner offensichtlich nach allen Regeln der Kunst gehänselt und gegretelt worden war, echauffierte sich dieser über die Kostenlast. In scheinbarer Unkenntnis von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO wusste der Prozessbevollmächtigte des unterlegenen Beklagten dabei mit folgender wilden Halse Gegner und Gericht zu überraschen: (more…)


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