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Archiv für die Kategorie „Wettbewerbsrecht“

LG Essen: Verein muss vollständige Anbieterkennzeichnung auf Webseite vorhalten - Zur geschäftlichen Handlung

Mittwoch, 16. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Essen, Urteil vom 26.04.2012, Az. 4 O 256/11
§ 8 Abs.1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 TMG; § 55 RStV

Das LG Essen hat entschieden, dass ein eingetragener Verein auf seiner Webseite eine vollständige Anbieterkennzeichnung vorhalten muss. Die Vorhaltung der Anschrift in der ebenfalls abrufbaren Satzung genüge nicht, da diese nicht leicht erkennbar sei. Im Impressum müssten insbesondere die vollständige Anschrift, der Vertretungsberechtigte und die Rechtsform angegeben sein. Bei der Rechtsform genüge jedoch die Abkürzung “e.V.”. Geschäftlich handele ein Verein bereits dann, wenn er auf seiner Website das Erscheinen eines vom Verein herausgegebenen Buchs ankündige, jedoch nicht durch einen Spendenaufruf. Die geschäftliche Tätigkeit habe zur Folge, dass andere, im Wettbewerb stehende Vereine, die o.g. Verstöße abmahnen können. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Köln: Irreführende Werbung - konservierter Fisch ist nicht mehr “frisch”

Mittwoch, 16. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Köln, Urteil vom 17.11.2011, Az. 31 O 264/11
§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, § 2 UKlagG, § 5 UKlaG; § 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 LFGB

Das LG Köln hat entschieden, dass Fischprodukte, die mit Bezeichnungen wie “Frisch & Fertig” oder “Fang & Frisch” angeboten werden, keine Konservierungsstoffe enthalten dürfen. Bei der Bezeichnung eines Fischproduktes als “frisch” gehe der Verbraucher davon aus, dass der Fisch „direkt aus dem Meer” gekommen sei und dann nur mit der Marinade gewürzt und sofort verpackt worden sei. Bei der Zusetzung von Konservierungsstoffen gleich welcher Art - wir vorliegend geschehen - sei der Fisch industriell haltbar gemacht worden und eben nicht mehr frisch. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Naumburg: Testurteil muss in der Werbung vollständig widergegeben werden

Dienstag, 15. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Naumburg, Urteil vom 27.10.2011, Az. 9 U 96/11
§ 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG und § 5 a UWG

Das OLG Naumburg hat entschieden, dass eine Versandapotheke, die von der Stiftung Warentest bewertet wurde,  nicht mit der Angabe “Bestnote (2,6), Ausgabe 5/2010″ werben darf, wenn dabei die Gesamtwertung “befriedigend” weggelassen wird. Eine solche Werbung sei irreführend. Die Gefahr der Irrefüh­rung beruhe auf der selektiven Widergabe der Bewertungsergebnisse, denn das Testergeb­nis eines Einzelmerkmals dürfe nur dann ohne Angabe der Gesamtbewertung herausgestellt werden, sofern hierdurch kein unrichtiger oder verzerrender Eindruck entstehe. Dies sei jedoch hier der Fall gewesen: die Werbung verschleiere die absolute Bewertung, indem nur ein Notenwert (hier: 2,6) genannt werde. Auch wenn die Beklagte also im Vergleich mit ihren Konkurrenten an der Spitze liege, seien ihre Leistungen - gemessen an den Anforderungen der Stiftung Warentest - im Ergebnis nur “befriedigend”, was auch entsprechend deutlich darzustellen wäre. Weitere Rechtsprechung zum Thema Testurteile finden Sie hier (LG Nürnberg-Fürth), hier (LG Düsseldorf) und hier (OLG Frankfurt a.M.). Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Thüringen: Apotheken-Bonuspunkte von 1,00 Euro pro Medikament können auch bei einem Rezept für drei Medikamente für jede Position gewährt werden

Dienstag, 15. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Thüringen, Urteil vom 04.04.2012, Az. 2 U 864/11
§ 8 Abs. 1 AMG; § 3 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-5 HWG

Das OLG Thüringen hat entschieden, dass es zulässig ist und die Spürbarkeitsschwelle nicht überschreitet, wenn ein Apotheker auf ein Rezept, welches 3 Medikamente umfasst, Bonuspunkte im Wert von insgesamt 3 Euro vergibt (1 Euro pro Medikament). Die Gewährung von einem Euro Rabatt auf ein Medikament ist als geringwertige Kleinigkeit grundsätzlich zulässig. Es könne daher keinen Unterschied machen, ob drei Rezepte mit jeweils einem Medikament oder ein Rezept mit drei Medikamenten eingelöst werde. Zitat:

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OLG Köln: Rechtsanwalts-Briefkopf, der unter “Fachanwalt für …” Rechtsgebiete aufführt, ohne diese den einzelnen Anwälten zuzuordnen, ist irreführend

Montag, 14. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Urteil vom 20.04.2012, Az. 6 W 23/12
§ 937 ZPO, § 943 ZPO; § 5 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Briefkopf einer Rechtsanwaltssozietät irreführend ist, wenn auf diesem unter „Fachanwälte für” eine Aufzählung zahlreicher Fachgebiete zu finden ist. Auf Grund dieser Angaben könne der Adressat den unzutreffenden Eindruck gewinnen, alle aufgezählten Rechtsanwälte seien berechtigt, zumindest einen der aufgezählten Fachanwaltstitel zu führen, da eine konkrete Zuordnung nicht erfolge. Ein anschließender Hinweis auf den Internetauftritt der Kanzlei genüge dafür nicht, auch wenn er ausreichend deutlich gegeben werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Unterlassungserklärung kann nicht mit der Begründung angefochten werden, es habe ursprünglich kein Wettbewerbsverstoß vorgelegen

Montag, 14. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 22.03.2012, Az. I-4 U 194/11
§ 119 Abs. 1 BGB, § 242 BGB

Das OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass eine Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres angefochten werden kann. Im vorliegenden Fall war eine Vertragsstrafe geltend gemacht worden, welche das Landgericht nicht zusprechen wollte. Die Klägerin sei im Wege des Schadensersatzes zur Aufhebung der Vertragsstrafenvereinbarung verpflichtet (§§ 311, 280 BGB), womit dem Klageanspruch der Einwand des § 242 BGB entgegen stünde. Zunächst erläuterte der Senat, warum die Unterlassungserklärung nicht angefochten werden könne: Selbst wenn die Beklagte sich bei Abgabe der Erklärung in einem Irrtum über die Wettbewerbswidrigkeit ihres Handelns befunden hätte, würde dies keine Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB rechtfertigen. Denn die irrige Annahme wettbewerbswidrig gehandelt und infolgedessen aufgrund des § 8 Abs. 1 UWG zur Unterlassung verpflichtet zu sein, stellt lediglich einen Irrtum im Beweggrund dar. Ein solcher Motivirrtum sei regelmäßig unbeachtlich. Der Beklagten stehe gegenüber dem Anspruch der Klägerin aus dem Unterlassungsvertrag auch nicht die (dauerhaft) rechtshemmende Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung aus § 242 BGB zu. Hierfür genügt grundsätzlich nicht (allein) der Einwand der Beklagten, ihr Handeln sei nicht wettbewerbswidrig. Denn dieser Einwand sei ihr durch den Unterlassungsvertrag abgeschnitten. Der rechtliche Grund für die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung sei nämlich regelmäßig der von den Parteien verfolgte Zweck, einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch durch einen vereinfacht durchsetzbaren und strafbewehrten vertraglichen Anspruch zu ersetzen. Der Einwand, das beanstandete Verhalten sei nicht wettbewerbswidrig, sei damit regelmäßig ausgeschlossen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Mannheim: Käse aus Niederlanden darf nicht als “Erzincan Peyniri” bezeichnet werden, da Erzincan von den angesprochenen Verkehrskreisen als Herkunftshinweis auf eine türkische Stadt verstanden wird / Zur Verkehrsbefragung von “Personen mit türkischem Mitgrationshintergrund”

Freitag, 11. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Mannheim, Urteil vom 22.03.2012, Az. 23 O 18/09 - nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Mannheim hat entschieden, dass Käse, der in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellt wird, nicht unter der Bezeichnung „Erzincan Peyniri” in den Verkehr gebracht werden darf, da Erzincan eine Stadt am oberen Euphratufer im Nordosten der Türkei sei und insoweit eine Herkunftstäuschung vorliege. Interessant war die Ermittlung der Herkunftstäuschung im Wege einer Verkehrsbefragung: Diese hatte sich nämlich an “Personen mit türkischem Migrationshintergrund” gerichtet, also keine Personen anderer Nationalitäten. Nach Vorlage der Etiketten hatten 24 % der befragte Verbraucher erklärt, von einem Käse aus Erzincan auszugehen, seien also einer Herkunftstäuschung unterlegen.

LG Bochum: eBay-Verkauf von Kfz-Leuchten ohne Prüfzeichen ohne “deutlichen Hinweis” unzulässig

Donnerstag, 10. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bochum, Urteil vom 14.02.2012, Az. 12 O 238/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 22 a StVZO

Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Verkauf von Kfz-Lampen ohne E-Prüfzeichen über eBay ohne einen deutlichen Hinweis auf das fehlende Prüfzeichen unzulässig ist. Eine Ausführung in der Artikelbeschreibung, dass es sich um Hauptscheinwerferlampen ohne Straßenzulassung handele und kein E-Prüfzeichen vorhanden sei, genüge den Anforderungen nicht. Einem potentiellen Käufer sei es möglich, auf die Option “Sofort-Kaufen” zu klicken und einen verbindlichen Kaufvertrag abzuschließen, ohne dass er den Hinweis vorher zwangsläufig zur Kenntnis nehmen müsse. Darüber hinaus hätten sich die streitgegenständlichen Angebote in der Rubrik Auto-Ersatzteile gefunden, so dass der Kunde zunächst davon ausgehen werde, ein Ersatzteil für den normalen Autobetrieb zu erwerben. Zum Volltext der Entscheidung:

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VG Stuttgart: “Cordon Bleu” mit Putenschinken und Schmelzkäsezubereitung darf nicht als “Cordon Bleu” in den Verkehr gebracht werden

Mittwoch, 9. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

VG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2012, Az. L 3 R 247/10
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 LMKV; § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LFGB; § 14 Abs. 2 Nr. 1 b der KäseV

Das VG Stuttgart hat entschieden, dass ein Produkt “Puten-Formschnitte Cordon Bleu”, welches Putenschinken und eine Schmelzkäsezubereitung enthält, nicht unter der Bezeichnung “Cordon Bleu” in den Verkehr gebracht werden darf. Es liege eine Irreführung des Verbrauchers vor, der bei der Bezeichnung “Cordon Bleu” eine Füllung aus (Schweine-)Schinken und Käse erwarte. Darüber helfe auch die korrekte Zutatenliste, die Putenschinken und Schmelzkäsezubereitung angebe, nicht hinweg, da der Verbraucher keinen Anlass sehe, diese zu studieren, wenn er doch vermeintlich schon wisse, was enthalten ist. Putenschinken müsse als solcher ausdrücklich angegeben werden; gleiches gilt für die Schmelzkäsezubereitung, die in der Käseverordnung als eine Untergruppe der Erzeugnisse aus Käse definiert sei und daher die Kennzeichnung “Schmelzkäsezubereitung” als Verkehrsbezeichnung enthalten müsse.

OLG Nürnberg: Werbung für “Besonders umweltfreundliches” Toilettenpapier ist irreführend

Dienstag, 8. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2011, Az. 3 U 1463/11
§ 5 UWG

Das OLG Nürnberg hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entscheiden, dass ein Toilettenpapier nicht deshalb als “besonders umweltfreundlich” beworben werden darf, weil es zu 100 Prozent aus Frischzellstoff ohne Chlorbleiche hergestellt wird. Auch Recyclingpapier werde ohne Chlorbleiche hergestellt und verzichte darüber hinaus auf neue Rohstoffe. Der Verbraucher könne die Werbung jedoch so verstehen, dass nur die Verwendung von Frischzellstoff den Einsatz von Chlorbleiche verhindere und das beworbene Toilettenpapier daher umweltfreundlicher als andere sei.

OLG Köln: Telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit nach Abwicklung eines Auftrages kann unlautere Werbung sein

Montag, 7. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 30.03.2012, Az. 6 U 191/11
§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass die telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit durch eine Kfz-Glas-Werkstatt, von einem Marktforschungsinstitut durchgeführt, belästigende Werbung ist, wenn eine Einverständnis des Kunden dafür nicht vorliegt. Dabei sei es unerheblich, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher oder Gewerbetreibenden handele. Die Überlassung der Handy-Nummer an die Werkstatt “für den Fall der Fälle” stelle keine wirksame Einwilligung zur späteren Befragung dar. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Kiel: Die Werbeaussage “Unbegrenzt im Internet surfen” ist irreführend, wenn die Datenübertragung bei Überschreitung eines bestimmten Volumens gedrosselt wird

Montag, 7. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Kiel, Urteil vom 28.02.2012, Az. 14 O 18/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 2 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG

Das LG Kiel hat entschieden, dass eine Werbung für eine Internetflatrate mit dem Blickfang “unbegrenzt im Internet surfen” irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn die angekündigte Datenübertragungsrate des Internetzuganges gedrosselt wird, sobald der Nutzer ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet. Die Bezeichnung des Tarifs als “Internet Flat 500″ sei nicht hinreichend eindeutig so zu verstehen, dass ab 500 MB eine Drosselung erfolge. Ähnlich entschied bereits das LG Hannover (hier, m.w.N.). Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Hanau: iPhone 4 für 99,00 EUR? - Irreführende Werbung für Handys

Freitag, 4. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hanau, Urteil vom 28.09.2011, Az. 5 O 52/11
§ 5 UWG

Die Wettbewerbszentrale berichtet über ein Urteil des LG Hanau, welches einer großen Elektronikmarktkette die Werbung für ein iPhone für 99,00 EUR verbot, welches tatsächlich nur mit Abschluss eines Telefonvertrages angeboten wurde. In dem beanstandeten Werbeprospekt hatte die Beklagte unter der Überschrift „Vertragsfreie Handys” Geräte der Firmen Nokia, Sony, Samsung und das Apple iPhone 4 zum Verkauf angeboten. Dabei wurde das iPhone besonders hervorgehoben zum Preis von 99,0 EUR angeboten, wobei sich neben dem Preis eine Erläuterungszahl befand, die jedoch in der Werbung nicht aufgelöst wurde. Unter dem Angebot befand sich in kleinerer Schrift das Angebot für das iPhone mit Telefonvertrag für 45,00 EUR monatlich. Das Argument der Beklagen, dass jeder deutsche Verbraucher wüsste, dass es kein iPhone für 99,00 EUR geben würde, überzeugte das Gericht nicht. Gerade in der beanstandeten Werbung, die auch ausführte “Keiner schlägt die Nr. 1″, könne ein Verbraucher die Preisangabe ernst nehmen. Auch weise der im unteren Teil der Werbung angebotene Abschluss eines Kartenvertrages keinerlei Beziehung zu dem Kaufpreis auf, so dass der Verbraucher eine solche auch nicht herstelle.

OLG Köln: Tippfehler-Domain kann als gezielte Behinderung wettbewerbswidrig sein

Freitag, 4. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Köln, Urteil vom 10.02.2012, Az. 6 U 187/11
§ 4 Nr. 10 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass das Betreiben einer Internetseite unter einer so genannten “Tippfehler-Domain” (hier: “wetteronlin.de”) eine gezielte Behinderung eines Wettbewerbers darstellen kann. Dabei liege ein Wettbewerbsverhältnis beim Behinderungswettbewerb schon dann vor, wenn die „konkrete geschäftliche Handlung objektiv geeignet und darauf gerichtet sei, den Absatz des Handelnden zum Nachteil des Absatzes eines anderen Unternehmers zu fördern”. Eine gezielte Behinderungabsicht sei vorliegend gegeben. Der Beklagte habe sich nicht nur die streitbefangene Domain, sondern eine Vielzahl von „Tippfehler-Domains” gesichert. Dies könne nur dazu dienen, auf diese Weise Internetnutzer, die eigentlich die ohne Tippfehler geschriebene Domain aufsuchen wollten, in der vorgeworfenen Weise „umzuleiten”. Diese gezielte Fehlleitung bewirke auch eine sich wirtschaftlich auswirkende Behinderung der Klägerin, der auf diese Weise zumindest Werbeeinnahmen verloren gingen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Hannover: Die Angabe “Keine Volumenbegrenzung” für Internetverträge ist irreführend, wenn die Datenübertragung bei Überschreitung eines bestimmten Volumens gedrosselt wird

Donnerstag, 3. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Hannover, Beschluss vom 25.01.2012, Az. 24 O 4/12
§ 5 Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG

Das LG Hannover hat im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die Angabe “Keine Volumenbegrenzung” in der Werbung für Internetzugangsverträge wettbewerbswidrig ist, wenn die angekündigte Datenübertragungsrate des Internetzuganges gedrosselt wird, sobald der Nutzer ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet. Diese Angabe sei irreführend. Ähnlich entschieden haben bereits das LG Hamburg (hier) und das LG Bonn (hier). Zum Volltext des Beschlusses:

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LG Freiburg: Gratis-iPads von Brillenherstellern für Optiker sind keine unzulässige Werbegabe, wenn diese überwiegend für die Kundenberatung nutzbar sind

Donnerstag, 3. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Freiburg, Urteil vom 23.04.2012, Az. 12 O 44/12
§ 7 HWG

Das LG Freiburg hat entschieden, dass keine nach dem HWG unzulässige Werbegabe eines Brillenglasherstellers an einen Optiker vorliegt, wenn letzterem gratis ein iPad für die Kundenberatung zur Verfügung gestellt wird. Vorliegend habe die Beklagte nachgewiesen, dass das beworbene iPad lediglich den Verkaufsbemühungen der von der Werbung allein angesprochenen Augenoptiker diene. Der Nutzen des iPads sei im wesentlichen auf die Erleichterung und günstige Beeinflussung des Gesprächs zwischen Augenoptiker und dessen Kunden beschränkt. Das iPad solle demnach nicht als Mittel für den allgemeinen Zugang zum Internet, zur Abwicklung des E-Mail-Verkehrs oder gar als Telefon dienen. Die Funktion als Fotoapparat sei möglich, aber hier im wesentlichen darauf bezogen, dass der Optiker damit dem Kunden ein Foto seiner selbst zur Verfügung stellen könne. Es handele sich demnach also nicht um eine kostenlose werbende Zugabe an den Augenoptiker, sondern um ein Absatzhilfsmittel. Dies sei statthaft. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Schleswig: Firma eines Einzelkaufmannes mit dem Zusatz “Group” (z.B. “J e.K. Group”) nicht zulässig

Mittwoch, 2. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.09.2011, Az. 2 W 231/10
§ 18 Abs. 2 HGB

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass der Zusatz “Group” in der Firma “J e.K. Group” irreführend ist, wenn sich hinter der Bezeichnung eine Einzelperson verbirgt. Das Handelsregister hatte sich geweigert, den Namen in dieser Form einzutragen und wurde nunmehr in dieser Handlungsweise durch das OLG bestätigt. Die Verwendung des Firmenbestandteils „Group” bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen sei irreführend, da ein Zusammenschluss von Personen und Unternehmen gerade im Widerspruch stehe zu einem Unternehmen, welches den Rechtsformzusatz „e.K.” trage. Es werde dadurch eine Vereinigung / ein Zusammenschluss suggeriert, der bei einem Einzelunternehmen nicht vorliege und es werde das Bestehen einer Gesellschaft angedeutet. Allein durch die Form (die Rechtsform “e.K.” steht vor dem Zusatz “Group”) sei schon nicht mehr erkennbar, welche Rechtsform das Unternehmen haben solle. Auch mit einer geänderten Reihenfolge (”Group e.K.”) sehe das Gericht jedoch keine Eintragungsfähigkeit.


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