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Archiv für die Kategorie „ZPO / GVG“

LG Berlin: Zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen nicht fristgerechter Zustellung / Die Amtszustellung heilt Zustellungsmängel nicht

Mittwoch, 16. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Berlin, Urteil vom 03.05.2012, Az. 27 O 221/10
§ 172 ZPO, § 189 ZPO, § 927 ZPO, § 929 Abs. 2 ZPO

Das LG Berlin hat sich ausführlich mit der Frage befasst, wie eine erwirkte einstweilige Verfügung zuzustellen ist und welche Alternativzustellungen ungeeignet sind. Insbesondere habe im vorliegenden Fall die Amtszustellung die Zustellungsfrist nicht gewahrt. Denn dadurch würde im Ergebnis von der Notwendigkeit der - auf dem Vollzugswillen der Vollzugsgläubigerin beruhenden - Parteizustellung abgesehen, zumal aus der Amtszustellung nicht auf den Vollzugswillen eines Gläubigers geschlossen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Düsseldorf: Mangelnde Marktbeobachtung kann Dringlichkeit in einstweiligem Verfügungsverfahren wegen Markenverletzung entfallen lassen

Dienstag, 8. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011, Az. I-20 U 1/11
§ 935 ZPO, § 940 ZPO; § 11 MarkenG

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zur Untersagung der Nutzung einer Marke die erforderliche Dringlichkeit zu verneinen ist, wenn der Antragsteller den relevanten Markt nicht beobachtet. Wenn der Antragsteller eine positive Kenntnis der möglichen Rechtsverletzung erst im August 2010 behaupte, der Antragsgegner die angeblich verletzende Handlung jedoch schon seit 2006 betreibe und dies auch in den einschlägigen Verkehrskreisen bewerbe, sei davon auszugehen, dass der Antragsteller sich der Kenntnisnahme bewusst verschlossen habe. Das Gericht führte dazu aus, dass - unabhängig von der Frage, ob ein bewusstes Verschließen vor der Kenntnisnahme der positiven Kenntnis vorliegend gleich stehe - eine derartige Nachlässigkeit in eigenen Angelegenheiten jedenfalls zeige, dass dem Inhaber der Erhalt seines Rechts selbst nicht so wichtig sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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Bay. LSG: Beschwerde per E-Mail mit angehängter .pdf-Datei erfüllt nicht die prozessrechtlichen Anforderungen an die “Schriftform”

Samstag, 21. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LSG Bayern, Beschluss vom 24.02.2012, L 8 SO 9/12 B ER
§
65a Abs. 1 S.1 SGG

In einem Fall, der dem Normalsterblichen kaum noch zu vermitteln ist, hat das Bayrische Landessozialgericht entschieden, dass eine handschriftlich unterschriebene Beschwerdeschrift, die als .pdf-Dokument einer E-Mail angehängt wird, den prozessrechtlichen Anforderungen an die Schriftform nicht gerecht wird. Ganz anders hätte es nach Auffassung des Gerichts ausgesehen, wenn es sich um die elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Telefax-Empfangsgerät des Gerichts (”Computerfax”) gehandelt hätte. In seiner überzogen formalistischen Entscheidung hat sich das Gericht ausdrücklich von der entgegenstehenden Rechtsprechung des BGH und des LSG Sachsen-Anhalt distanziert. Zum Volltext der Entscheidung:
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BGH: Bei offenkundig fehlerhaftem Empfangsprotokoll muss über fristwahrende Faxübersendung Beweis erhoben werden

Mittwoch, 18. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 08.03.2012, Az. IX ZB 70/10
§§ 230 ff ZPO

Der BGH hat entschieden, dass bei Vorlage eines offenkundig falschen Empfangsprotokolls nicht von der fristwahrenden Einreichung eines Schriftsatzes ausgegangen werden kann. Liefe eine Beschwerdefrist am 06.10.2009 ab und werde ein mit 07.10.2009 datierter Schriftsatz vorab per Fax übersandt, könne bei Ausweisung des Datums 01.01.2002 nicht von einer rechtzeitigen Übersendung ausgegangen werden. Dafür müssten weitere Maßnahmen zur Aufklärung getätigt und Beweis erhoben werden. Zitat:

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OLG Naumburg: Internet-Register ersetzt nicht den Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde

Mittwoch, 18. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2011, Az. 10 W 74/11
§ 727 ZPO, § 729 ZPO, § 756 ZPO

Das OLG Naumburg hat entschieden, dass die Rechtsnachfolge eines Unternehmens nicht durch den Hinweis auf das Informations-Portal “handelsregister.de” nachgewiesen werden kann. Die tatsächlichen Umstände, die die Rechtsnachfolge begründeten, müssten vielmehr durch die Vorlage einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde belegt werden. Dies sei nur dann entbehrlich, wenn die für die Rechtsnachfolge maßgeblichen Tatsachen offenkundig seien. Dies sei jedoch nicht schon deshalb der Fall, weil es dem Gericht oder sonst einem Rechtskundigen möglich wäre, anhand der von der Beschwerdeführerin vorgelegten unbeglaubigten Kopie eines Handelsregisterauszugs eine Internetrecherche über das Registerportal “Handelsregister.de” zu starten und dort nach zusätzlicher Mitteilung auch des Veröffentlichungsdatums kostenfrei in der Rubrik “VÖ” Einsicht in eine Veröffentlichung des Handelsregisters bei dem Amtsgericht München zu nehmen. Dies erfordere eine besondere Fachkunde.

BGH: Streitwert für erst- und zweitinstanzliches Klageverfahren entspricht “nicht zwangsweise” dem Streitwert für die Revision (Nichtzulassungsbeschwerde) / Abmahnkosten erhöhen nicht den Streitwert

Dienstag, 10. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I ZR 142/11
§ 26 Nr. 8 EGZPO, § 3 ZPO

Der BGH hat sich in dieser Entscheidung zur Bemessung des Streitwerts in wettbewerbsrechtlichen Verfahren und zur Frage geäußert, ob mit den Streitwerten in den vorinstanzlichen Gerichtsverfahren zugleich der Streitwert für die Nichtzulassungsbeschwerde festgelegt ist. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Zur Auslegung eines Unterlassungsantrags

Dienstag, 3. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 07.04.2011, Az. I ZR 34/09
§ 5 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass ein Unterlassungsantrag, der die zu unterlassende Handlung (hier: Werbeanzeige) abstrakt umschreibt, aber auf die beanstandete konkrete Anzeige Bezug nimmt (z.B. “wie geschehen …”), sich auf die konkrete Verletzungsform bezieht. Sei diese wettbewerbswidrig, sei ein Verbot auszusprechen, auch wenn die abstrakte Umschreibung innerhalb des Antrags den wettbewerbswidrigen Gesichtspunkt nicht aufgenommen habe. Zitat:

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AG Frankfurt a.M.: Fliegender Gerichtsstand in Filesharing-Verfahren nicht anwendbar

Montag, 2. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.02.2012, Az. 31 C 2528/11
§ 32 ZPO

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass der so genannte “fliegende Gerichtsstand” gemäß § 32 ZPO in Filesharing-Verfahren nicht zur Anwendung kommt. Vielmehr sei auf den allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz) des Verletzers abzustellen. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigten die Besonderheiten einer Internet-Tauschbörse (keine Kontrolle über die Verbreitung einer Datei) nicht die Annahme des Gerichtsstandes in der gesamten Bundesrepublik. Die Vorschrift des § 32 ZPO sei einschränkend auszulegen, da sonst die sich daraus ergebende örtliche Zuständigkeit jedes ordentlichen Gerichts zu einer freien Auswahl des Gerichts durch die klagende Partei führe, was faktisch zu einem Wahlgerichtsstand am Sitz oder Wohnort der Klägerseite führe. Dies sei sachlich jedoch nicht zu rechtfertigen. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Inhaber eines Gebrauchsmusters und Lizenznehmer bilden notwendige Streitgenossenschaft

Montag, 19. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 24.01.2012, Az. X ZR 94/10
§ 62 Abs. 1 Fall 2 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Gebrauchsmusters sowie der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, wenn nach Verletzung des Rechts der volle Verletzergewinn eingeklagt wird. Dies gelte auch dann, wenn einer der Kläger gegen ein Urteil der Vorinstanz Berufung einlege und der andere nicht. Trotzdem sei letzterer im Wege der notwendigen Streitgenossenschaft am Verfahren beteiligt. So könne der gesamte Verletzergewinn geltend gemacht werden, ohne offenzulegen, in welchem Verhältnis zwischen Musterinhaber und Lizenznehmer die Verteilung erfolgen solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Frankfurt a.M.: Zur Höhe des Ordnungsgeldes nach dem dritten Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung

Montag, 19. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.01.2012, Az. 6 W 112/11
§ 890 ZPO

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei dem dritten Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung, nachdem zuvor bereits für Verstöße Ordnungsgelder festgesetzt wurden, nunmehr “empfindliche” Ordnungsmittel einzusetzen sind, nachdem 2 vorherige Verstöße gegen diese Verfügung, die mit jeweils 2.500,00 EUR Ordnungsgeld (für einmal 3 und einmal 5 unberechtigte Faxwerbesendungen (Spam)) geahndet wurden, offensichtlich keinen nachhaltigen Eindruck hinterließen. Damit wurde eine Ordnungsmittelverfügung des LG Frankfurt (hier) bestätigt. Das OLG erachtete die Festsetzung eines Betrages von 30.000,00 EUR für 19 Verstöße für angemessen. Darauf, dass zwischenzeitlich mehrere Jahre ohne Verstoß vergangen waren, könne sich die Antragsgegnerin nicht berufen; der Vortrag, dass Dritte die Schreiben in ihrem Namen versandt hätten, blieb unbewiesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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KG Berlin: Gesellschafter einer GbR könnten separat neben oder statt der GbR auf Unterlassung in Anspruch genommen werden

Montag, 12. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

KG Berlin, Beschluss vom 14.11.2005, Az. 1 W 307/05
§ 242 BGB, § 421 BGB, § 422 BGB

Das KG Berlin hat entschieden, dass die Gesellschafter einer GbR neben oder statt der GbR persönlich in Anspruch genommen werden können (BGH NJW 2001, 1056/1060). Sie seien aber nur dann Gesamtschuldner, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mehrere Unterlassungsschuldner seien keine Gesamtschuldner im Sinne der §§ 421, 422 BGB, da die Erfüllung der Unterlassungspflicht des einen Schuldners nicht den anderen von seiner gleichartigen Verpflichtung zur Unterlassung befreie (OLG Koblenz, JurBüro 1985, 257). Für die Haftung der Gesellschafter einer GbR auf Unterlassung gelte nichts anderes. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Karlsruhe: Filesharing - Gebühr im Auskunftsverfahren gegen Provider fällt für jeden Antrag an, auch bei Zusammenfassung

Freitag, 2. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2011, Az. 6 W 69/11
§ 101 Abs. 9 S. 4 UrhG; § 14 Abs. 3 Satz 1 KostO, § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass für ein Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 S. 4 UrhG für jeden Antrag die einschlägige Festgebühr (200,00 EUR) nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO anfällt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn zwar mehrere Anträge zusammengefasst würden, diese sich aber auf jeweils unterschiedliche Lebenssachverhalte bezögen. Vorliegend bezog sich der Antrag auf die Beauskunftung von IP-Adressen vom 11., 12., 13. und 14. Februar 2011 betreffend zwei Musikwerke. Danach ergebe sich eine Gebühr von 1.600 EUR = 2 (Musikstücke) x 4 (Kalendertage) x 200,00 Euro. Die Anzahl der IP-Adressen selbst (hier: 121) bleibe hingegen außer Betracht. Die Vorschrift der Kostenordnung sei allerdings insoweit nicht eindeutig. Es diene jedoch nicht dem Zweck der Vorschrift, dass ein Antragsteller die Gebührenhöhe dadurch minimieren könne, dass er inhaltlich selbständige Anträge sammele und in einer formal einheitlichen Antragsschrift zusammenfasse. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Bei ungenauen Anträgen muss Gericht auf sachdienliche Antragstellung hinwirken

Mittwoch, 29. Februar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 54/10
§ 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 RDG

Der BGH hat entschieden, dass im Falle von zu ungenau gestellten Anträgen der Parteien seitens des Gerichts auf eine sachdienliche Antragstellung hingewirkt werden muss, bevor die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Dies gebiete der Vertrauensschutz und der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren. Vorliegend sollte einem Finanzdienstleistungsunternehmen untersagt werden, “rechtliche Beratung” bezüglich der Beendigung von Darlehen vorzunehmen. Der Begriff der rechtlichen Beratung sei jedoch zu ungenau gewesen, um eine wirksame Unterlassungsverfügung zu erlassen. Die Verurteilung der Beklagten nach dem allgemein gefassten Unterlassungsantrag habe danach keinen Bestand. Dem Klagevorbringen sei jedoch durch Auslegung zu entnehmen, dass die Klägerin zumindest die konkrete Verletzungshandlung unterbunden wissen möchte, so dass der Unterlassungsantrag als Verallgemeinerung die konkrete Verletzungsform als Minus umfasse. Die Angelegenheit wurde zum Berufungsgericht zurück verwiesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Karlsruhe: Fällt der Anlass für eine einstweilige Verfügung vor Eingang des Antrags bei Gericht weg, bestimmt sich die Kostentragungslast nach billigem Ermessen

Montag, 27. Februar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2012, Az. 6 W 92/11
§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPO

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren, wenn der Anlass der einstweiligen Verfügung zwischen Absendung des Antrags und Eingang bei Gericht wegfällt, eine Kostenentscheidung gemäß § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu treffen ist. Vorliegend hatte die Antragsgegnerin, nachdem der Antrag auf einstweilige Verfügung vom Antragsteller bereits zur Post aufgegeben war, doch noch eine Unterlassungserklärung abgegeben, woraufhin der Antragsteller den Antrag zurücknahm. Die Kosten wurden der Antragsgegnerin auferlegt. Die Kosten des Verfügungsverfahrens seien, ebenso wie im Klageverfahren, demjenigen aufzuerlegen, der ohne die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die zum Wegfall des Grundes für die Antragstellung geführt habe, in dem Rechtsstreit unterlegen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Kein doppeltes Ordnungsgeld gegen juristische Person und Geschäftsführer

Samstag, 25. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Beschluss vom 12.01.2012, Az. I ZB 43/11
§ 890 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass bei Zuwiderhandlung eines Organs einer juristischen Person (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) gegen eine Unterlassungsverfügung ein Ordnungsgeld nur gegen die juristische Person festgesetzt werden kann. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für das Unternehmen dem Unterlassungsgebot zuwider handele. Ein Ordnungsgeld gegen das Organ könne hingegen nur dann festgesetzt werden, wenn dessen Handeln der juristischen Person nicht zugerechnet werden könne, weil es für einen daneben bestehenden eigenen Geschäftsbetrieb oder eine andere juristische Person stattgefunden habe. Eine gesamtschuldnerische Haftung komme nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Frankfurt: Kein grundsätzlicher “fliegender Gerichtsstand” bei Rechtsverletzungen im Internet

Dienstag, 21. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 - 25
§ 32 ZPO

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass bei Rechtsverletzungen im Internet (hier: Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht) nicht grundsätzlich auf Grund der unerlaubten Handlung ein fliegender Gerichtsstand gilt, der den Anspruchsinhaber berechtigt, vor jedem Gericht in der Bundesrepublik zu klagen. Das angerufene Gericht sei vielmehr nur dann örtlich zuständig, wenn die Rechtsverletzung auch einen sachlichen Bezug zum Bezirk des angerufenen Gerichts aufweise. Damit ergebe sich eine Zuständigkeit an den Orten, in denen sich die behauptete unerlaubte Handlung im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt habe, mithin zum einen am Wohnort/Geschäftssitz des Beklagten, zum anderen aber auch am Wohnort des Klägers, da er dort das Angebot des Beklagten bestimmungsgemäß aus dem Internet abgerufen und sich demgemäß auch dort in seinem Urheberrecht verletzt gesehen habe. Einer übermäßigen Ausdehnung des fliegenden Gerichtsstandes müsse entgegen gewirkt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Zur Frage, wann es zweckentsprechend ist, einen spezialisierten Rechtsanwalt “am dritten Ort” (weder Gerichts- noch Geschäftsort) zu mandatieren

Montag, 20. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 20.12.2011, Az. XI ZB 13/11
§ 91 Abs. 2 S.1 Hs.2 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass die Beauftragung eines an einem dritten Ort, also weder am Wohn- oder Geschäftsort der Partei noch am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts in Fällen, in denen eine Partei im eigenen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Sinne des § 91 Abs. 2 S.1 Halbs. 2 ZPO regelmäßig nicht als erforderlich anzusehen ist, was unmittelbare Auswirkungen auf die Erstattung von Reisekosten hat. Bei dieser Entscheidung müssen allerdings die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtig werden: Rechtstatsächlich ging es um eine Schadensersatzforderung wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Kauf von Anteilen an einem Medienfonds. Hierzu wurde eine in Berlin ansässige Kanzlei beauftragt, die eine eigene Informationsseite zu derartigen Klagen hatte und auf zahlreiche Präzedenzfälle verweisen konnte. Der Senat verwehrt es der Partei eines Gerichtsprozesses grundsätzlich nicht, auswärtige Spezialisten hinzuzuziehen. Dementsprechend wies er darauf hin, dass “die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts … nur dann ausnahmsweise als notwendig erscheint, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann.” Hier lag es aber gerade so, dass gerichtsbekannt “… sowohl am Sitz des Landgerichts als auch in unmittelbarer Nähe des Wohnortes des Klägers zahlreiche geeignete Rechtsanwälte mit Spezialkenntnissen im Bereich des Kapitalanlagerechts für eine ordnungsgemäße Vertretung des Klägers zur Verfügung” standen. Anders dürfte es dementsprechend für Mandanten aussehen, die in Sanitz (Mecklenburg-Vorpommern) oder Hohenweststedt (Schleswig-Holstein) einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz suchen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)


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