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Archiv für die Kategorie „ZPO / GVG“

BGH: Schlampige Unterschrift unter Berufungsschrift reicht aus, wenn die Gerichte die Paraphe längere Zeit als Unterschrift geduldet haben

Donnerstag, 23. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 11.04.2013, Az. VII ZB 43/12
§ 130 Nr. 6 ZPO , § 519 Abs. 4 ZPO , § 233 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass die Unterschrift eines Rechtsanwalts unter einer Berufungsschrift nur dann ordnungsgemäß im Sinne von § 130 Nr. 6 ZPO ist, wenn sie erkennen lässt, dass es sich bei der Unterschrift um den vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung handelt. Allerdings reicht auch eine dieser formalen Anforderung nicht entsprechende Unterschrift aus, wenn sie längere Zeit ohne Beanstandung von den Gerichten akzeptiert worden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Ein gerichtliches Unterlassungsgebot darf sich nur auf die beantragte Verletzungsform beziehen

Dienstag, 21. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.04.2013, Az. 6 W 85/12
§ 5 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein gerichtliches Verbot in einem Unterlassungsverfahren nur gemäß dem Unterlassungsantrag, der sich gegen ein konkrete Verletzungsform richtet, begründet werden kann. Liege eine Irreführung über andere Tatsachen vor, auf welche sich der Kläger jedoch nicht beruft, kann dies nicht zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung gemacht werden. Dies gelte auch, wenn die im Antrag nicht erwähnte Verletzungsform zu demselben Lebenssachverhalt gehöre und Teil des Streitgegenstands im prozessualen Sinne sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Der Lizenznehmer eines Patents ist an einer Verletzungsklage gehindert, wenn der Patentinhaber selbst geklagt hat

Freitag, 17. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 19.02.2013, Az. X ZR 70/12
§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 325 Abs. 1 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an einem Patent keine Klage gegen einen Verletzer erheben kann, wenn der Patentinhaber bereits geklagt hat. Solange letztere Klage rechtshängig ist, ist der Lizenznehmer an einer eigenen Durchsetzung seiner Rechte gehindert. Ein Urteil im Prozess des Inhabers wirkt in der Folge auch gegen den Lizenznehmer als Dritten. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Frankfurt a.M.: Im Rahmen der Kostenfestsetzung ist bei Flugreisen die Business Class nicht erstattungsfähig

Mittwoch, 15. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.05.2013, Az. 2-06 O 427/12 - nicht rechtskräftig
§ 91 Abs. 1 ZPO, § 103 ZPO

Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der für eine mündliche Verhandlung von München nach Frankfurt a.M. und zurück fliegt, im Rahmen der Kostenerstattung nur die Kosten erstattet verlangen kann, die fiktiv für einen Flug des Tarifs Economy Flex berechnet werden. Ihre Lordschaft hatte für den Kurzflug die Business Class gewählt. Unbekannt ist, ob auch die Festsetzung der Kosten für die berüchtigte Käseplatte beantragt wurde und ob es sich um einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz handelte, der in einer einfachen Markensache ohne die Hilfe eines Patentanwaltes nicht vor und zurück wusste (für beides hier).

OLG Frankfurt a.M.: Zur Verteilung der Kostenlast im Aufhebungsverfahren, wenn einstweilige Verfügung nicht fristgerecht vollzogen wird

Montag, 6. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.09.2007, Az. 11 U 51/06
§ 927 ZPO, § 929 Abs. 2 ZPO

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass dann, wenn eine einstweilige Verfügung im Wege des Urteils ergeht und nicht vollzogen wird, diese aufzuheben ist und der Verfügungsgläubiger grundsätzlich die Kosten des Aufhebungs- und des Anordnungsverfahrens zu tragen hat. Weiterhin hat der Senat erklärt, dass, wenn das Berufungsgericht, nachdem das erstinstanzliche Gericht eine einstweilige Verfügung durch vorläufig vollstreckbares Urteil aufgehoben hat, die Verfügung durch Berufungsurteil erneut erlässt, eine neue Vollziehungsfrist in Gang gesetzt wird. Trotz der Amtszustellung sei deshalb auch die Urteilsverfügung grundsätzlich auch durch Parteizustellung zu vollziehen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Düsseldorf: Streitwertbeschwerde muss spätestens drei Monate nach Erlass der einstweiligen Verfügung erhoben werden

Freitag, 3. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2013, Az. 12 O 582/11
§ 63 Abs. 3 S. 2 GKG, § 68 Abs. 1 S. 3 GKG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Streitwertbeschwerde spätestens drei Monate nach Erlass der einstweiligen Verfügung erhoben werden muss und diese Frist nicht durch die Erhebung der Hauptsacheklage verlängert wird. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Düsseldorf: Der Bestand eines Patents muss für einen Anspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren hinreichend gesichert sein

Donnerstag, 25. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2012, Az. 4b O 123/12
§ 935 ZPO

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Verfahren der einstweiligen Verfügung wegen einer Patentverletzung besondere Anforderungen an das Vorliegen des Verfügungsgrundes zu stellen sind. Eine Unterlassungsverfügung komme grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sowohl die gerügte Verletzung als auch der Bestand des verletzten Patents so eindeutig vorliegen, dass eine fehlerhafte Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten sei. Dies sei in der Regel dann der Fall, wenn das Verfügungspatent schon ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden habe. Treffe letzteres nicht zu, müsse geprüft werden, ob eine Sonderkonstellation vorliege, die es auf Grund außergewöhnlicher Umstände für den Antragsteller unzumutbar mache, den Ausgang eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten. Zitat aus der Entscheidung:

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KG Berlin: Die Verfügung, einen bestimmten Namen in der Domain einer Internetseite nicht zu verwenden, wird nicht verletzt, wenn die Internetseite nur noch einen Hinweis auf die Umbenennung und einen Link enthält

Mittwoch, 24. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 5 W 16/13
§ 890 Abs. 1 S. 1 ZPO

Das KG Berlin hat entschieden, dass kein Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung bezüglich eines Domainnamens vorliegt, wenn der Internetauftritt zwar noch besteht, jedoch lediglich einen Hinweis auf die erzwungene Umbenennung und einen Link auf eine neue Internetseite enthält. Die Reichweite des Unterlassungstitels sei durch Auslegung zu ermitteln. Vorliegend sei dem Unterlassungsschuldner lediglich eine Benutzung des Namens “für die Werbung für die Vermittlung von Hunden nach Deutschland und für Aufrufe zu Spenden für Hundeasyle” untersagt worden. Die o.g. Benutzungsform falle damit nicht unter das Unterlassungsgebot. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG München I: Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des fliegenden Gerichtsstandes, auch wenn dieser der Ausnutzung des Rechtsprechungsgefälles dient / Zur Erstattung von Reisekosten bei auswärtigen Filesharing-Prozessen

Donnerstag, 18. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG München I, Urteil vom 22.03.2013, Az. 13 T 20183/12 - nicht rechtskräftig
§ 242 BGB, § 32 ZPO, § 35 ZPO, § 91 Abs. 1 S.1 ZPO, § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO

Das LG München I hat entschieden, dass die Erwägung, die Rechtsprechung eines nach dem Prinzip des “fliegenden Gerichtsstandes” erfolgte Inanspruchnahme eines auswärtigen Gerichts die Ansprüche des Klägers „in besonderer Weise” stütze, lediglich eine strategische Erwägung darstelle („forum-shopping”), die nicht vom Schutzzweck der §§ 32 und 35 ZPO erfasst ist. Unberührt bleibe das Recht des Klägers, sich aus diesen strategischen Gründen für eine Klage in München zu entscheiden. Hinnehmen müsse er jedoch, dass er dann die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht erstattet bekomme. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Köln: Die Verwendung eines falschen Vornamens in der Adresse führt zur Unwirksamkeit der Abmahnung

Mittwoch, 3. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Beschluss vom 21.01.2008, Az. 6 W 182/07
§ 242 BGB, § 93 ZPO, § 99 Abs. 2 ZPO

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Verwendung eines falschen Vornamens in der Adresse zur Unwirksamkeit der Abmahnung führt. Der Gegner hatte, nachdem eine einstweilige Verfügung gegen ihn ergangen war, diese sofort anerkannt und damit dem Abmahnenden die Kosten des Verfahrens auferlegen lassen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LAG Hamm: Wie man wettbewerbsrechtliche Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend macht

Donnerstag, 28. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLAG Hamm, Beschluss vom 04.12.2006, Az. 2 Ta 804/06
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG

Das LAG Hamm hat entschieden, dass wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden können, wenn die jeweils angegriffene Handlung in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis des Handelnden steht. Der erforderliche Zusammenhang sei gegeben, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis stehe und in den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzele. Vgl. hierzu auch OLG Frankfurt a.M. (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Zur Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für wettbewerbsrechtliche Ansprüche

Donnerstag, 28. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.09.2010, Az. 6 W 123/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d ArbGG

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Arbeitsgericht gemäß § 2 Abs. 1 lit. d ArbGG auch dann sachlich zuständig ist, wenn der Kläger ausschließlich aus wettbewerbsrechtlichen Anspruchsgrundlagen klagt. Notwendig ist allerdings, dass der jeweils beanstandete Wettbewerbsverstoß in einer inneren Beziehung zum (früheren) Arbeitsverhältnis steht. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Saarbrücken: Zum fliegenden Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet

Mittwoch, 27. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.10.2012 , Az. 4 O 193/12
§ 32 ZPO

Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass der so genannte “fliegende Gerichtsstand” der unerlaubten Handlung des § 32 ZPO bei im Internet veröffentlichten Persönlichkeitsrechtsverletzungen einschränkend auszulegen ist. Es sei nicht jedes Gericht zuständig, in dessen Bezirk die verletzende Meldung abgerufen werden könne, sondern es müsse über die Abrufbarkeit hinaus ein weiterer Bezug zu dem gewählten Gerichtsstand bestehen. Dies sei vorliegend nicht der Fall bzw. nicht vorgetragen worden. Der Sitz und die Tätigkeit der Parteien liege in Karlsruhe und Berlin, die auslösende Veranstaltung habe in Stuttgart stattgefunden. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Düsseldorf: Ein Domaininhaber gibt auch dann Anlass zur Klage, wenn zuvor keine formal wirksame Abmahnung erfolgte

Mittwoch, 20. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, Az. I-20 W 104/11
§ 93 ZPO

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass auch dann ein Anlass zur Klage mit der Folge der Kostentragungslast beim Anerkenntnis vorliegen kann, wenn zuvor keine Abmahnung, sondern lediglich ein Aufforderungsschreiben erfolgte. Für das aus Sicht der Klägerin wichtigste Verhalten des Beklagten - Freigabe der Domain - sei eine förmliche Abmahnung nicht erforderlich gewesen, da es sich nicht um einen Unterlassungsanspruch handele. Ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung sei hier ausreichend. Durch das Verhalten des Beklagten (Verweigerung der Erfüllung) habe er gezeigt, dass er auch zur Unterlassung nicht bereit sei, was insoweit eine Abmahnung entbehrlich mache. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Frankfurt a.M.: Filesharing - Die Unwirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung kann nicht im Wege der negativen Feststellungsklage durch den Rechtsanwalt der betroffenen Rechtsinhaber geprüft werden

Dienstag, 19. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2012, Az. 11 U 139/11
§ 256 Abs. 1 ZPO

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die negative Feststellungsklage durch einen Rechtsanwalt nicht geeignet ist, die Wirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung im Filesharing-Bereich gegenüber von ihm vertretenen Rechtsinhabern zu prüfen. Die Klage sei nicht zulässig, weil die (negative) Feststellungsklage dazu diene, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien festzustellen. Durch die Übersendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung an einen Rechtsanwalt, der die in der Erklärung benannten Rechtsinhaber vertritt, entstehe jedoch kein Rechtsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Unterlassungsschuldner, so dass der Rechtsanwalt nicht aktiv legitimiert sei. Die Wirksamkeit der Erklärung sei zudem eine abstrakte Rechtsfrage, die nicht im Wege einer Feststellungsklage geklärt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Köln: Zu der Berechtigung eines Buchverlags, eine “Gesamtausgabe” eines verstorbenen Lyrikers zu veröffentlichen / Zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

Dienstag, 12. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Teilurteil vom 13.02.2013, Az. 28 O 459/11
§ 242 BGB, § 4 VerlG

Das LG Köln hat in diesem Fall interessante rechtliche Argumentationen zu den Rechten eines Verlags gegenüber den Erben eines verstorbenen Autors geliefert, u.a. zu der Frage, unter welchen Umständen eine Gesamtausgabe des Autors veröffentlicht werden dürfe und welche Vergütung hierfür zu entrichten sei. Gemäß § 4 VerlG sei der Verleger zur Veranstaltung einer solchen Gesamtausgabe grundsätzlich nicht berechtigt und zwar auch dann nicht, wenn ihm die Rechte an einer Vielzahl von oder gar an allen Einzelwerken zustünden. Auch in diesem Fall sei seine Berechtigung auf die Vervielfältigung und Verbreitung der Einzelwerke beschränkt. Auch die Auskunftsansprüche der Erben wurden thematisiert. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Eine irrtümliche Falschbezeichnung des Beklagten kann die Abweisung der Klage zur Folge haben

Donnerstag, 7. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. VII ZR 128/12
§ 253 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass die irrtümlich falsche Bezeichnung des Beklagten zur Abweisung der Klage führen kann. Eine Berichtigung des Rubrums komme nicht in Frage, wenn es sich bei dem irrtümlich bezeichneten Beklagten um eine existierende juristische Person handele und sich aus der Klage kein Anhaltspunkt ergebe, dass diese nur irrtümlich benannt wurde. Vorliegend sei auf Grund eines vorangegangenen Mahnbescheidsverfahrens nicht erkennbar gewesen, dass der Kläger eine andere juristische Person gemeint habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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