KG Berlin: Der Aufdruck „Tussi ATTACK“ auf einem T-Shirt stellt keine markenmäßige Benutzung dar

veröffentlicht am 9. Dezember 2015

KG Berlin, Beschluss vom 27.10.2015, Az. 5 W 216/15
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Das KG Berlin hat entschieden, dass der Aufdruck „Tussi ATTACK“ auf einem T-Shirt keine markenverletzende Benutzung des Kennzeichens „ATTACK“ darstellt, da ein solcher Aufdruck regelmäßig als rein dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen verstanden wird. Eine Verwechslungsgefahr sei auszuschließen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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