LG Augsburg: Zur irreführenden Werbung „Zu 85 % aus gesunder Milch“, wenn dem Produkt 36 % Sahne beigemischt ist

veröffentlicht am 6. Oktober 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Augsburg, Urteil, Az. 1 HK O 1146/10
§§ 3; 5 UWG

Das LG Augsburg hat entschieden, dass eine Molkerei das als Zwischenmahlzeit für Kinder beworbene Produkt „Monte“ nicht mit dem Hinweis „zu 85 Prozent aus gesunder Milch gemacht“ bewerben darf, wenn es tatsächlich nur zu 49 Prozent aus Vollmilch und zu 36 Prozent aus Sahne hergestellt ist. Der Anteil an Sahne und der dadurch bedingte höhere Fettanteil des Produkts werde durch die Werbung, so die Kammer, eindeutig verschleiert. Hierin liege eine Irreführung. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, da die Molkerei der Auffassung ist, dass auch Sahne „aus gesunder Milch“ gemacht sei. Die Berufung ist anhängig beim OLG München unter dem Az. 6 U 4168/10.

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