LG Bamberg: Yatego erwirkt einstweilige Verfügung gegen Tradoria

veröffentlicht am 19. März 2009

LG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2009, Az. 1 O 99/09
§§ 3, 4 UWG, 823, 1004 BGB

Das LG Bamberg hat es dem Vernehmen nach in einer von den Betreibern der Verkaufsplattform Yatego erwirkten einstweiligen Verfügung der Verkaufsplattform Tradoria „unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu Euro 250.000,–, ersatzweise … untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Kunden von Yatego wahrheitswidrig zu behaupten: * es gäbe eine Kooperation bzw. Partnerschaft zwischen Yatego und Tradoria; * Tradoria habe von Yatego Kundendaten zur Verfügung gestellt bekommen.„. Tradoria empfindet dies nur bedingt als Kompliment und will Widerspruch einlegen (Gegendarstellung). Was ist los, liebe Freunde der alternativen Verkaufskultur: Kaum hat man sich unterhalb von eBay und Amazon halbwegs einen Namen gemacht, geht schon das Hauen und Stechen untereinander los? Ein gepflegter Gipfelsturm sieht anders aus.

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