LG Berlin: Bei Online-Veröffentlichung eines Berichts ist Reduzierung des Streitwerts üblich

veröffentlicht am 14. Juni 2009

LG Berlin, Urteil vom 19.03.2009, Az. 27 O 1234/08
§ 3 ZPO

Das LG Berlin hat in diesem aktuellen Urteil kurz und knapp darauf hingewiesen, dass nicht nur das Landgericht, sondern auch das Kammergericht bei rechtswidrigen Online-Veröffentlichungen nur „etwa ein Drittel des Werts einer im Übrigen vergleichbaren Print- Veröffentlichung für angemessen (vgl. KG, Beschluss vom 27.07.2004, 9 W 70/04)“ hält. Möglicherweise ist man in Berlin der Ansicht, dass eine Falschnachricht oder kompromittierende Abbildung eines Prominenten im Onlinebereich weitaus weniger schwer wiegt als im Printbereich.

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