LG Berlin: Bei rechtswidriger Foto-Veröffentlichung besteht umfassender Auskunftsanspruch / Anspruch erfasst auch etwaige noch nicht veröffentlichte, rechtmäßig erstellte Fotos

veröffentlicht am 15. August 2010

LG Berlin, Urteil vom 17.09.2009, Az. 27 O 227/09
§ 242 BGB

Das LG Berlin hat in einer unveröffentlichten Entscheidung nach Mitteilung von Rolf Schälike entschieden, dass ein Zeitungsverlag nach der Veröffentlichung eines Fotos verpflichtet ist, auch Auskunft über noch nicht veröffentlichte ähnliche Fotos zu geben, da der Verdacht einer Fotoserie nie auszuschließen sei. Eine entsprechende Gefahr sei stets gegeben. Einer konkreten Erstbegehungsgefahr in Bezug auf die nicht-veröffentlichten, anderen Fotografie bedürfe es nicht. Der Auskunftsanspruch ergebe sich aus Treu und Glauben. Streitgegenständlich war das Foto eines Liebespaars, das vom Verlag veröffentlicht wurde, nachdem der Mann der Beziehung tödlich verunglückt war.

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