LG Berlin: Forenbetreiber ist nach Hinweis auf rechtswidriges Userposting nicht verpflichtet, den gesamten Thread auf weitere rechtswidrige Postings zu überprüfen

veröffentlicht am 28. Februar 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 10.09.2009, Az. 27 S 7/09
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Forenbetreiber nach einer Abmahnung wegen eines rechtswidrigen User-Postings in einem Forum nicht verpflichtet ist, die Beiträge im Diskussionsforum vorbeugend daraufhin zu überprüfen, ob darin „unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen“ in Bezug auf den Kläger verbreitet würden. Der beklagte Forumsbetreiber habe schon gar nicht wissen können, welche Tatsachenbehauptungen unbewiesen bzw. falsch hätten sein sollen und welche ggf. von dem Kläger als beleidigend empfunden worden seien. Der Kläger hätte etwaige, weiterhin im Thread der Beklagten befindliche Inhalte mit verleumderischen Charakter konkret gegenüber der Beklagten abmahnen müssen. Dies habe er aber zu keinem Zeitpunkt getan, so dass der Einwand, die etwaigen Verleumdungen zögen sich wie „ein roter Faden“ durch den ganzen Thread und seien sämtlichst von seinem Abmahnschreiben erfasst gewesen, nicht ausreichend gewesen seien. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Thorsten Feldmann.

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