LG Berlin: Groupon-Gutscheine dürfen per AGB zeitlich begrenzt werden

veröffentlicht am 5. Juni 2012

LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011, Az. 15 O 663/10
§§ 305 ff BGB

Das LG Berlin hat entschieden, dass auf dem Gutschein-Portal Groupon die zeitliche Befristung der dort angebotenen Gutscheine zulässig ist. Zwar sei dies in der Regel nicht der Fall, weil der Kunde einseitig benachteiligt werde. Vorliegend sei aber die Besonderheit gegeben, dass es sich um ein „Schnäppchenportal“ mit zeitlich befristeten Sonderaktionen und Angeboten handele. Die Befristung sei daher angemessen und zulässig. Anders sah dies kürzlich das AG Köln (hier), welches eine einjährige Befristung eines Putzgutscheins als nicht ausreichend erachtete und die Geltendmachung von Ansprüchen auch nach Ablauf der Befristung als zulässig ansah.

Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Udo Vetter (hier).

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