LG Berlin, Beschluss vom 25.08.2011, Az. 16 O 418/11 – nicht rechtskräftig –
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das LG Berlin hat den Betreibern des Hotelbuchungsportals www.booking.com verboten, in der Bundesrepublik Deutschland Hotelbetriebe unter der Rubrik „Beliebtheit“ auf dem Buchungsportal in auf- bzw. absteigender Abfolge zu platzieren, soweit die bewerteten Hotels ihr jeweiliges Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal beeinflussen können. Das Anbieten dieser Manipulationsmöglichkeit allein wurde für wettbewerbswidrig erachtet.
LG Berlin: Hotelbuchungsportal darf Hotels nicht den Kauf eines besseren Rankings anbieten
veröffentlicht am 4. September 2011