LG Berlin: Hotelbuchungsportal darf Hotels nicht den Kauf eines besseren Rankings anbieten

veröffentlicht am 4. September 2011

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 25.08.2011, Az. 16 O 418/11 – nicht rechtskräftig –
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Berlin hat den Betreibern des Hotelbuchungsportals www.booking.com verboten, in der Bundesrepublik Deutschland Hotelbetriebe unter der Rubrik „Beliebtheit“ auf dem Buchungsportal in auf- bzw. absteigender Abfolge zu platzieren, soweit die bewerteten Hotels ihr jeweiliges Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal beeinflussen können. Das Anbieten dieser Manipulationsmöglichkeit allein wurde für wettbewerbswidrig erachtet.

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