Suchen im Titel   Suchen im Titel und Text
(Hilfe zur Eingabe von Suchanfragen)

Allgemeines

 Tipps & Erste Hilfe

 Wir überprüfen Ihren Shop!

 Wir sind bundesweit tätig! *

FAQ Abmahnung Filesharing

 Wer mahnt ab?

 Was ist zu tun?

 Warum Sie uns mandatieren?

     01. Erfahrung
     02. Flexibilität
     03. Fachanwalt

FAQ Abmahnung Onlinehandel

 FAQ Abmahnung

 FAQ Abmahnungsmissbrauch

 FAQ Kostenrisiko bei Abmahnung

 FAQ Geht es auch ohne Anwalt?

Special: Was ist ein Fachanwalt?

 Allgemein

 FA für Gewerbl. Rechtsschutz

 FA für IT-Recht

FAQ Klage / einstw. Verfügung

 Unterlassungsklage

 Einstweilige Verfügung

 Zuständigkeit des Gerichts

FAQ nach Rechtsgebieten

 AGB-Recht

 Designrecht


 Domainrecht

 Informationspflichten


 Jugendschutzrecht


 Markenrecht

 Urheberrecht

 Verpackungsverordnung

 Wettbewerbsrecht


FAQ Handelsplattformen

 Amazon®-Recht

 eBay®-Recht

FAQ Werbung im Internet

 Merchant & Affiliate

 Newsletter & E-Mails

 Google®

 Schutz vor unerbetener Werbung


RSS-Feed V0.92 abonnieren
RSS-Feed V2.0 abonnieren



LG Berlin: Tell-a-friend-Werbung verstößt gegen geltendes Recht

LG Berlin, Beschluss vom 18.08.2009, Az. 15 S 8/09
§§ 823, 1004 BGB; §§ 1, 2 GG

Das LG Berlin hatte sich - wie bereits das OLG Nürnberg zuvor in einem vergleichbaren Fall (Link: OLG Nürnberg) - in diesem Berufungsurteil mit einer Funktion zur Freundschaftswerbung für einen Shopping-Club / eine Shopping-Community ausschließlich für registrierte Benutzer zu befassen (Tell-a-friend-Werbung). Der Club ermöglichte es seinen Nutzern, Freunden und Bekannten ein Angebot zur Kenntnisnahme zu übersenden. Die Empfehlungs-E-Mail enthielt Werbung des Shopping-Club-Betreibers. Das Landgericht hielt dies aus rechtlicher Sicht ebenfalls nicht für statthaft und erklärte die Portalbetreiber zu (Mit-)Störern, wobei es insbesondere auf den Werbeinhalt der Empfehlungs-E-Mail abhob. Zum einen werde der Kunde als Instrument missbraucht, verbotene Werbung an Dritte ohne deren Einwilligung zu versenden, zum anderen hänge der Shopbetreiber in verbotener Weise eigene Werbung an die persönliche Empfehlung des Kunden an. Die Funktion “Weiterempfehlen” oder “Tell-a-friend”-Funktion in einem Shop sollte nach Auffassung von DR. DAMM & PARTNER gesperrt bzw. nicht angeboten werden, äußerstenfalls ohne jegliche Anpreisung von eigenen Waren oder Unternehmensqualitäten (Werbung) erfolgen.

Update: Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass in diesem Verfahren gegen das Urteil des AG Berlin-Mitte vom 22.05.2009, Az. 15 C 1006/09 Berufung zum LG Berlin eingelegt wurde, worauf am 18.08.2009 ein Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO erlassen wurde, die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg. Daraufhin wurde die Berufung zurückgenommen und eine Abschlusserklärung abgegeben.

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Bloglines
  • Google Bookmarks
  • LinkaGoGo
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • Oneview
  • YahooMyWeb
  • blogmarks
  • Facebook
  • Netscape
  • Technorati

Schlagworte: , , , , , , , , ,

Kommentieren ist momentan nicht möglich.


IMPRESSUMURHEBERRECHTEDATENSCHUTZERKLÄRUNG