LG Berlin: Porzellanmanufaktur kann gegen eBay Anspruch auf Auskunft über Identität eines eBay-Mitglieds bei offensichtlicher Markenverletzung im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen

veröffentlicht am 3. August 2012

LG Berlin, Urteil vom 13.02.2012, Az. 16 O 609/11
§ 19 Abs. 7 MarkenG

Das LG Berlin hat entschieden, dass die Betreiberin der Internethandelsplattform eBay der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen ?Auskunft über den Namen und die Anschrift des Inhabers eines bestimmten Verkäuferkontos erteilen muss. Bei eBay wurde zuvor eine „Prunkschale Vase viele Verzierungen verm. Meissen mit blaue gekr. Schwertern“ mit zusätzlicher Darstellung der blauen Buchstaben R.B. angeboten. Die Porzellanmanufaktur sah sich durch dieses Angebot in ihren Markenrechten verletzt. Sie erklärte, dass sie zwar ein identisches Zeichen auf ihren Produkten nutze, nämlich blaue gekreuzte Schwerter. Sie verwende dieses Zeichen aber nicht in der hier angebotenen Form mit dem Buchstabenzusatz. Daher handele es sich um eine Fälschung. Um gegen den Anbieter bei eBay rechtlich vorgehen zu können, hatte die Manufaktur am 13.12.2011 im Eilverfahren eine Auskunftsverfügung zur Identität des Anbieters gegen eBay erwirkt, gegen die Widerspruch eingelegt worden war.

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