LG Berlin: Verbotene Berichterstattung über IHK Frankfurt

veröffentlicht am 22. März 2012

LG Berlin, Beschluss vom 26.07.2011, Az. 27 O 405/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

Das LG Berlin hat in diesem Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragsgegner untersagt, über die IHK Frankfurt in bestimmter Form zu berichten. Der Antragsgegner hatte sinngemäß behauptet, dass die IHK Frankfurt zahlreiche Strafanzeigen wegen wettbewerbswidriger Werbung stelle, dieses Vorgehen jedoch geheim halte. Die IHK Frankfurt konnte glaubhaft machen, dass diese Berichterstattung gegen ihre Rechte verstoße. Zum Volltext der Entscheidung:

Landgericht Berlin

Beschluss

1.

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,

folgende Aussagen wörtlich und/oder sinngemäß zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

1.
„Skandal der IHK Frankfurt durch H…-R… G…“

und/oder

2.
„H…-R… G… zeigt im Namen der Industrie- und Handelskammer Firmen bei der Kriminalpolizei wegen „Mondpreiswerbung“ an! Die IHK ist wohl durchgeknallt und verheimlicht diese Vorgehensweise auf der IHK-Website.“

und/oder

3.
„In der Presse habe ich folgendes gefunden. Was meint Ihr dazu? Muss nun jedes Moebelhaus Angst vor seiner eigenen IHK bzw. Herrn G… haben?“

und/oder

4.
„NUN DER IHK-SKANDAL: Die IHK Frankfurt, vertreten durch den Typen H…-R… G… pickt sich einzelne Firmen in Deutschland raus und zeigt diese bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen STRAFBARER WERBUNG an. In § 16 UWG steht, dass man nicht irref. und unwahr werben dar. Alle Staatsanwaltschaften Deutschlands stellen diese Verfahren sofort ein. Dies beschert den Gewerbetreibenden aber Arbeit und Anwaltskosten. Das weiss auch G….

Wenn die IHK Frankfurt die Gewerbetreibenden bei der Kriminalpolizei anzeigt bei moeglicher Mondpreiswerbung muss die IHK das auch auf der Website kundtun und nicht verschweigen und aus dem Hinterhalt agieren.“

und/oder

5.
„Weshalb teilt die Handelskammer nicht auf ihren Websiten mit, dass sie die Unternehmen bei Mondpreiswerbung anzeigt und eine HAUSDURCHSUCHUNG DER WOHNUNG UND DES LADENS (Moebelhauses) anregt?

Es ist ein Skandal, dass die IHK diese Vorgehensweise geheimhalten will. Oder?

Was meint Ihr? Mittlerweile sollen gegen G… massig Strafverfahren laufen wegen falscher Anschuldigung, weil Mondpreiswerbung nicht den Straftatbestand des § 16 UWG erfuellt, er aber Anzeigen gegen seine eigenen Mitglieder bei der Staatsanwaltschaft erstattet.“

und/oder

6.
„Die Verfahren nach § 16 UWG werden alle zu Recht eingestellt.

Nochmal die Frage: Weshalb zeigt die IHK ihre Mitglieder an und warnt nicht davor auf ihrer eigenen Homepage? Was hat G… in Zukunft noch vor?

Betroffene Firmen, die wegen Mondpreiswerbung strafrechtlich von H…-R… G… angezeigt wurden sollen sich bitte bei der IHK Ulm bzw. DIHK melden.“

und/oder

7.
„Aufforderung an die IHK. Schluss mit den Strafanzeigen durch H.-R. G… wegen „Mondpreiswerbung“ oder wenigstens ein Hinweis auf die IHK-Website, dass die Mitglieder beim Verdacht auf Mondpreiswerbung von G… bei der Polizei angezeigt werden!!!

(…) Keine Hausdurchsuchungen mehr wegen durchgestrichener Vorher-Nachher-Preise!“

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

3.

Der Verfahrenswert wird auf 10.000,- EUR festgesetzt.

Gründe

Das glaubhaft gemachte tatsächliche und rechtliche Vorbringen in der verbundenen Antragsschrift nebst Anlagen sowie den Schriftsätzen vom 21.07. und 25.07.2011 rechtfertigt den geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Bei der Formulierung des Tenors hat die Kammer von ihrem Ermessen gemäß § 938 ZPO Gebrauch gemacht.

Auf die Entscheidung hingewiesen hat openjur.de (hier).

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