LG Bielefeld: Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer Internethandelsplattform ist eine rechtsverletzende Verbreitung

veröffentlicht am 19. September 2018

LG Bielefeld, Urteil vom 03.07.2018, Az. 20 S 62/17
§ 97 UrhG, § 77 Abs. 2 S. 1 UrhG, § 17 Abs. 1 UrhG, § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG aF; § 683 BGB, § 670 BGB

Das LG Bielefeld hat entschieden, dass das Verbreitungsrecht eines ausübenden Künstlers auch das Recht umfasst, einen Bild- oder Tonträger der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten und gegenüber der Öffentlichkeit gezielt für den Erwerb dieses Bild- oder Tonträgers zu werben. Daher wird durch das unberechtigte Einstellen einer DVD auf einer Internetverkaufsplattform („Bootleg“), durch das zum Erwerb von Vervielfältigungsstücken des Bildtonträgers aufgefordert wird, dieses ausschließliche Verbreitungsrecht verletzt. Auf einen Erfolg des Angebots, also einen tatsächlichen Verkauf, komme es dabei nicht an. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Bielefeld – Verletzende Verbreitungshandlung).


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