LG Bielefeld: Werbung mit unrichtiger Preisempfehlung des Herstellers ist irreführend

veröffentlicht am 20. Juli 2017

LG Bielefeld, Urteil vom 19.07.2016, Az. 12 O 44/16 – nicht rechtskräftig
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

Das LG Bielefeld hat entschieden, dass die Bewerbung von Waren mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers irreführend ist, wenn die angegebene Empfehlung höher ist als vom Hersteller tatsächlich ausgesprochen. Die von der Klägerin vorgelegten, niedrigeren Preisempfehlungen des Herstellers stammen von einem Zeitpunkt 6 Wochen vor Aktivierung der streitgegenständlichen Angebote. Eine zwischenzeitliche Änderung zu den von der Beklagten angegebenen Preisempfehlungen habe diese nicht darlegen können. Ein einfaches Bestreiten der Angaben der Klägerin, welche diese mit einem Preistableau des Herstellers belegte, genüge nicht. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Bielefeld – Unrichtiger Herstellerpreis).


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