LG Bochum: Der Hinweis „mit 24-monatiger Garantie“ ist wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden

veröffentlicht am 17. November 2010

LG Bochum, Beschluss vom 03.09.2010, Az. I-12 O 167/10
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG

Das LG Bochum hat gegen einen Onlinehändler eine einstweilige Verfügung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens erlassen, nachdem dieser im Rahmen der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen hatte, dass die Ware „MIT 24 MONATEN GARANTIE!!!“ versehen sei. Der Streitwert wurde auf 10.000 EUR festgesetzt. Die einstweilige Verfügung dürfte Folge eines unter eBay weit verbreiteten Fehlverständnisses sein. Häufig ist der Unterschied zwischen „Gewährleistung“ und „Garantie“ nicht geläufig, was nicht minder häufig zum Wettbewerbsverstoß führt, da bei Anbieten einer Garantie gegenüber einem Verbraucher gewisse Mindestinformationen vorgehalten werden müssen und in dem Unterlassen solcher Informationen zwanglos ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG zu erkennen ist.

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