LG Bochum: Einige unwirksame AGB-Klauseln und zur Erklärung, ob der Vertragstext gespeichert wird

veröffentlicht am 9. März 2009

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Beschluss vom 21.01.2009, Az. 14 O 8/09
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG

Das LG Bochum hatte sich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung wieder einmal mit unwirksamen und wettbewerbswidrigen AGB im Onlinehandel gegegenüber Verbrauchern zu befassen. Zu einem Streitwert von 16.000,00 EUR (4.000,00 EUR je Klausel/Verstoß) wurde erläutert, dass folgende Punkte rechtlich weniger Gefallen finden: 1. Werbung mit einem versicherten Versand, ohne in diesem Zusammenhang darüber zu informieren, dass das Versandrisiko gemäß gesetzlicher Bestimmungen vom Unternehmer getragen wird, 2. Verwendung der Klausel „Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche“, 3. Verwendung der Klausel „Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen sowie der Gerichtsstand ist C“, 4. Keine Information darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.

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