LG Bochum: Wettbewerbsverstoß durch Abwerbung von Kunden mittels eines gefälschten Newsletters

veröffentlicht am 2. Juli 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bochum, Beschluss vom 23.06.10, Az. I-12 O 106/10
§ 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Anhang zum UWG

Das LG Bochum hat wenig überraschend entschieden, dass ein Wettbewerber gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstößt (hier: § 3 Abs. 3 UWG i.V.m mit Nr. 13, 15 Anhang zum UWG), wenn er im Impressum einer von ihm geführten Website die Anschrift und Steuernummer eines Mitbewerbers nennt und im Rahmen eines Newsletters den Eindruck erweckt, der Mitbewerber würde umziehen. Ebensowenig zu goutieren war in diesem Zusammenhang die direkte Kontaktierung von Kunden des Mitbewerbers per E-Mail. Der Wert des Streitgegenstandes wurde auf 35.000,00 EUR festgesetzt. Auf das Urteil hingewiesen hat RA Andreas Gerstel.

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