LG Braunschweig: Die Besichtigung zur Ermittlung einer Patentverletzung muss „erforderlich“ sein

veröffentlicht am 21. September 2016

LG Braunschweig, Urteil vom 05.08.2016, Az. 9 O 2539/15, Az. 9 OH 109/15
§ 140c PatG

Das LG Braunschweig hatte über die Besichtigung im Wege der Duldung zur Ermittlung einer Patentverletzung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens zu entscheiden. Die Besichtigung wurde abgelehnt, da diese nicht erforderlich sei. Die Klägerin habe durch eine Probe des angeblich patentverletzenden Materials hinreichende Möglichkeiten, eine mögliche Patentverletzung prüfen zu lassen und entsprechende Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Braunschweig – Besichtigung wegen Patentverletzung).


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