LG Dessau-Roslau, Urteil vom 19.01.2010, Az. 3 O 85/09
§§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG
Das LG Dessau-Roslau hat einem Onlinehändler verboten, LED-Lampen ohne die notwendige elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung (EMV) zu vertreiben. Der Händler hatte die Lampen mit der CE-Kennzeichnung versehen, was an sich auch für eine elektromagnetische Verträglichkeit bürgt. Zuvor hatte bereits das LG Stendal (Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08) geurteilt, dass CE-Kennzeichen nicht wie ein Gütesiegel („CE-geprüft“) zu verwenden sind.