LG Düsseldorf: „Betrügerische Aktivitäten“ bei fabriken.de und rezept-ideen.de zivilrechtlich einwandfrei?

veröffentlicht am 4. September 2009

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2009, Az. 38 O 34/09
§§ 3, 5 UWG

Die 38. Zivilkammer des LG Düsseldorf hat überraschend dem Unternehmen Connects2Content GmbH zivilrechtlich einwandfreies Verhalten attestiert. Laut klagender Verbraucherzentrale Berlin hatte „die Connects 2 Content GmbH … ehemals kostenlose Mitgliedschaften unter www.fabriken.de und www.rezept-ideen.de ab dem 1. Februar 2009 einseitig auf kostenpflichtige „Premium-Mitgliedschaften“ umgestellt, mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Den bis dahin registrierten Nutzern wurde das in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten. Anfang März 2009 versandte die Connects 2 Content GmbH dann Rechnungen über einen Jahresbeitrag von 84 €. Dieser sollte im Voraus gezahlt werden.“

Die Entscheidung mutet eigentümlich an. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte das Gebahren der Connects2Content GmbH als Leistungsbetrug eingestuft und das Firmenkonto mit 700.000 EUR eingefroren. Rechtsmittel der Connects2Content GmbH gegen den dinglichen Arrest der „Firmengelder“ scheiterten bis hin zum OLG Düsseldorf. Jedes Mal, so heise.de, sei die Beschwerde abgeschmettert worden. Das Gericht habe in diesem Zuge festgestellt, dass die Zahlungen auf das Konto unzweifelhaft aus betrügerischen Aktivitäten stammten (JavaScript-Link: Heise). Gleichwohl soll das gleiche Verhalten der GmbH aus zivilrechtlicher Sicht einwandfrei sein?

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