LG Düsseldorf: Flecki-Pudding ist nicht so schön wie der Paula-Pudding von Dr. Oetker und verletzt auch nicht die Patentrechte der Firma Dr. Oetker

veröffentlicht am 21. November 2012

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2012, Az. 4b O 141/12
§ 139 Abs. 1 PatG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der bislang über die Discounter-Kette Aldi vertriebene Pudding „Flecki“ weder als Produkt noch durch die verwendete Herstellungsweise Patentrechte der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG verletzen, welche den „Paula“-Pudding anbietet. Was wird davon halten? Die Richter befanden den Apple Paula-Pudding offensichtlich viel cooler als den Flecki-Pudding. Zum Wortlaut der Pressemitteilung Nr. 14/2012 vom 20.11.2012:

Die Kammer hatte bereits Zweifel, ob das Verfahren, nach dem „Flecki“ hergestellt wird, optisch so schöne Flecken bildet, wie vom Patent bezweckt. Während „Paula“ viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen bei „Flecki“ diese nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Grund hierfür seien die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung der beiden Nachspeisen: Um die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme zu erzeugen, würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher nach dem Patent mindestens zwei Mal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen gedreht. Dagegen sei zur Herstellung von „Flecki“ allenfalls eine Dosierpause und innerhalb dieser Pause nur eine Drehung vorgesehen. Bei so gravierenden Unterschieden könne von einer Patentverletzung nicht gesprochen werden.

Die Antragstellerin führte unter der Marke „Dr. Oetker“ in den vergangenen Jahren den Vanille-Schoko-Pudding „Paula“ ein, bei dem die beiden Puddingsorten in Form von Flecken innerhalb des Bechers verteilt sind. Die Antragsgegnerin stellt ebenfalls einen gefleckten Pudding, das Produkt „Flecki“, her und liefert dieses an Aldi-Discountmärkte in Nordrhein-Westfalen.

Am 1. März 2012 hatte die 14c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf bereits eine Verletzung des europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmusters) und des Wettbewerbsrechts verneint (Pressemitteilung Nr. 4/2012, s. auch hier).

Die Antragstellerin kann gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Laut Erklärung der Bild-Zeitung soll die Firma Dr. Oetker hierauf aber verzichtet haben (hier).

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